Staatssicherheitsdienst, Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen 1956, Seite 59

Staatssicherheitsdienst (SSD) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UfJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1956, Seite 59 (SSD DDR UfJ BRD 1956, S. 59); Verhörmethoden Berlin, den 19. 10. 1953 Vor dem Untersuchungsausschuß freiheitlicher Juristen erscheint Herr Alfred Xu n t z s c h , geh. 23. 10 1928, und erklärt, zur Wahrheit ermahnt, folgendes: Seit Aiitte 1945 wohne ich in Lauchhammer Mitte, Xr. Senftenberg. Ich hin verheiratet und habe 2 Xinder. Seit 1948 arbeitete ich als Dreher im Eisenwerk Lauchhammer. Am 6. März d. J. unterhielten wir uns über den 7od Stalins. Jch machte hierbei etwa folgende Äußerungen: ,Na Qott sei Dank, daß der Xrepel tot ist, hoffentlich bekommen wir nun die Einheit DeutschlandsAuch sonst mache ich wie alle meine Arbeitskollegen von der Jreude über dieses Ereignis kein Hehl. Am nächsten Jage wurde in meiner Werkstatt von sämtlichen anwesenden Xollegen folgendes Lied gesungen: „Die Preise hoch, die Qrenzen fest geschlossen, die Not marschiert mit ruhig festem Schritt, es hungern all die kleinen Qenossen, die großen hungern nur im Qeiste mit\ Zwei Jage später, am 9. Alärz 1953, wurde ich allein von 3 Angehörigen des Staats-Sicherheitsdienstes im Betrieb verhaftet. Jch wurde mit einem Xraftfahrzeug zu der Dienststelle des Staatssicherheitsdienstes in Senftenberg, Schloß-Straße, gebracht. Hier erfolgte zunächst eine körperliche Durchsuchung. Meine Xleidung wurde mir weggenommen. Jch erhielt lediglich Hemd, Jlose und Arbeitsjacke. Nachdem ich einige Stunden im Xeller eingesperrt war, wurde ich zur Vernehmung geführt. Diese erste Vernehmung dauerte 4 Stunden. Alan hielt mir die Äußerungen über den Jod Stalins und das Lied vor. Als ich alles abstritt, wurde ich mißhandelt. Zwei SSD-Leute versetzten mir immer wieder Jaustschläge ins Qesicht, so daß ich mehrere Male zusammenbrach und vom Stuhl fiel. Alan suchte mich dann dadurch zum Qeständnis zu bringen, daß man mir Zigaretten anbot und Haftentlassung versprach. Als auch das nichts half, gab es wieder Schläge. Schließlich wurde ich wieder zurück in meine Zelle gebracht. Beim zweiten Verhör suchte man meinen Widerstand dadurch zu brechen, daß man mir vorhielt, mein Arbeitskollege Manfred Schwenzer babe alles zu Protokoll gegeben. Jch glaubte dies zunächst nicht, mußte mich jedoch durch die Wiedergabe bestimmter Äußerungen und sonstiger Einzelheiten, die nur Schwenzer kennen konnte, von der Richtigkeit überzeugen. Außerdem hielt man mir ein von Schwenzer geschriebenes Schriftstück vor, in dem verschiedene politische Äußerungen von mir zum Jeil unrichtig oder entstellt wiedergegeben waren. Jch babe die Schrift und Unterschrift Schwenzers, mit dem ich befreundet war, einwandfrei wiedererkannt. Als ich dennoch die mir vorgeworfenen Äußerungen nicht zugeben wollte, kam es zu erneuten Mißhandlungen, so warf mir z. B. der Leiter der SSD-Dienststelle Senftenberg einen Aschenbecher aus Qlas mit solcher Qewalt an den Xopf, daß ich besinnungslos wurde. Mein Widerstand wurde schließlich damit gebrochen, daß man mir androhte, man würde auch meine Jrau und meine Xinder inhaftieren, wenn ich nicht endlich ein Qeständnis ablegen würde. Daraufhin gab ich alles zu. Jch wurde nun, in der Nacht vom 11. zum 12. März, zur Dienststelle des Staatssicherheitsdienstes nach Cottbus gebracht. Hier sollte ich am 12. 3. vor einem angeblichen Untersuchungsrichter das Protokoll, das man von meiner Vernehmung in Senftenberg angefertigt hatte, mit der Erklärung unterschreiben, daß ich meine Aussagen freiwillig und ohne jeden Zwang gemacht habe. Jch weigerte mich und wies auf die erlittenen Mißhandlungen hin. Daraufhin wurde ich in eine fensterlose Xellerzelle von einem Meter im Quadrat und etwa 1,80 m Höbe gebracht. Hier mußte ich etwa 12 14 Stunden stehend zubringen, bis ich zusammenbrach. Mit Wasser wurde ich wieder vernehmungsfähig gemacht. Als ich erneut in die Zelle gebracht werden sollte, unterschrieb ich das mir vorgelegte Protokoll. Am nächsten Abend stellte man beim Joto-grafieren fest, daß ich besonders lichtempfindlich war. Man führte mich daraufhin mit entsprechenden Bemerkungen in einen Nebenraum. Hier wurde ich von zwei Scheinwerfern angestrahlt. Obwohl ich nach etwa 10 Minuten nichts mehr sehen konnte und unter starken Xopfschmerzen litt, und die SSD-Angestellten auf ein früheres Augenleiden, das meine Lichtempfindlichkeit verursachte, hingewiesen hatte, wurde ich etwa 4 Stunden lang Blick in den Hol des SSD-Unfersuchungsgefängnisses Magdalenen-sfraße, der durch Ziegelmauern in schmale Gänge eingefeilf ist. Dadurch soll verhindert werden, daß die Häftlinge während ihrer kurzen Spaziergänge untereinander in Verbindung treten können. 59;
Staatssicherheitsdienst (SSD) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UfJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1956, Seite 59 (SSD DDR UfJ BRD 1956, S. 59) Staatssicherheitsdienst (SSD) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UfJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1956, Seite 59 (SSD DDR UfJ BRD 1956, S. 59)

Dokumentation: Staatssicherheitsdienst (SSD) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Terror als System, Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UfJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] (Hrsg.), Berlin 1956 (SSD DDR UfJ BRD 1956, S. 1-108).

In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist, um den Zweck der Untersuchungshaft, die Ordnung der Untersuchungshaftanstalt und die Sicherheit zu gewährleisten. Die Wahrnehmung der Rechte der Verhafteten, insbesondere das Recht auf Verteidigung, da dieses Recht dem Strafverfahren Vorbehalten ist und es eines solchen Rechts zur Gefahrenabwehr nicht bedarf. Weitere Festschreibungen, durch die die rechtliche Stellung des von der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie. Zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes. Die rechtliche Stellung der von der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie. Zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes. Die Befugnisse des Gesetzes können nur wahrgenommen werden, wenn die im Gesetz normierten Voraussetzungen dafür vorliegen. Die Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Federführung bei der wirksamen und einheitlichen Durchsetzung des Untersuchungshaftvolzuges im Staatssicherheit . In Wahrnehmung seiner Federführung hat er insbesondere zu gewährleisten: die ständige aktuelle Einschätzung der politisch-operativen Lage im Zusammenhang mit der operativen Aktion oder dem operativen Sicherungs eins atz, die qualifizierte Erarbeitung der erforderlichen Leitungsdokumente wie Einsatzpläne, Inforraations-ordnung sowie weiterer dienstlicher Bestimmungen und Weisungen notwendige Beratungen mit sachkundigen Angehörigen Staatssicherheit durchzuführen und die Initiative, Bereitschaft und Fähigkeit des Kollektivs bei ihrer Realisierung zu entwickeln.

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