Staatssicherheitsdienst, Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen 1956, Seite 41

Staatssicherheitsdienst (SSD) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UfJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1956, Seite 41 (SSD DDR UfJ BRD 1956, S. 41); Schulbildung.-Erlernter Beruf: Jetzige Tätigkeit: Arbeitsstelle: Strafen: Parteizugehörigkeit .-Organisation : Volksschule und Qymnasium Kaufmann Taxifahrer selbständig keine entfällt WQB Ehefrau: Butz, geb. Pietsch, Jda, geh. am 9. Januar 1897 in Bunzlau. Religion: röm.-kath., ohne erlernten Beruf, zur Zeit im eigenen Haushalt tätig. Parteilos. Die B. steht der politischen Entwicklung uninteressiert gegenüber. Eine direkte ablehnende Haltung gegen die DDR ist jedoch nicht vorhanden. Drei Schwestern von ihr wohnen in Qörlitz. Hach bisherigen Ermittlungen bestehen keine Verbindungen nach dem Westen und Westberlin. Eltern des Butz, Benno: Vater: Butz, Wilhelm, geb. am 24. September 1863 in Schönfeld bei Bunzlau (verstorbenJ. Mutter: Butz, geb. Otto, Agnes, geh. am 13. Januar 1870 in Katb.-Hennersdorf bei Lauban (verstorben). Kinder des Butz, Benno: Hildebrand, geb. Butz, Qisela, geb. am 1. Mai 1922 in Qörlitz, wohnhaft in Qörlitz, Bautzener Straße 33, verheiratet seit dem 11. April 1951 mit dem technischen Zeichner Werner Hildebrand, geb. am 10. August 1925 in Qörlitz, und bat mit diesem einen Sohn Detlev, geb. am 8. April 1952 in Qörlitz. Peiler , geb. Butz, Dorothea, geb. am 11. Mai 1925 in Qörlitz, wohnhaft in Qörlitz, Bahnhofstraße 8, verheiratet mit dem technischen Zeichner Manfred Peiler, geb. am 31. Juli 1926 in Qörlitz. Die Ehe ist bisher kinderlos. Sohn des B.: Butz, Heinz, geb. am 14. April 1933, in Qörlitz, Religion röm.-kath., ledig, Beruf: Destillateurlehrling in einem Qörlitzer Privatbetrieb. Berufliche Entwicklung: Der Butz, Benno, entstammt einer bürgerlichen Tamilie aus Bunzlau in Schlesien. Er besuchte von 1900 bis 1904 die Volksschule in Bunzlau und anschließend bis 1910 das Reformgymnasium in der gleichen Stadt. Er zog dann mit seinen Eltern nach Qörlitz und erlernte bei der Tirma Otto Strassburg den Beruf eines Textil-Kaufmanns. Von 1913 bis 1914 besuchte er die Wirkerschule in Chemnitz. Hach Abschluß dieser Schule wurde er eingezogen und kam in französische Qefangenschaft, wo er 1918 entlassen wurde. Die Dauer der Qefangenschaft betrug nur 6 bis 7 Tage. Sein Dienstgrad war Soldat. Hach seiner Rückkehr nach Qörlitz kaufte er ein Tuhrgeschäft und führte dies bis 1944, da in diesem Jahr seine Tahrzeuge zur Wehrmacht eingezogen wurden. Seit 1945 fährt er den Pkw SL-15 1525 und ist seit Bestehen der Taxigenossenschaft angeschlossen. Politische Entwicklung: B. war bisher noch nie in einer Partei oder in einer der Organisationen. Man kann sagen, daß er dem politischen Qeschehen gleichgültig gegenüber steht. An Hausversammlungen hat er bisher noch nie teilgenommen, was jedoch auf Qrund seiner Tätigkeit als Taxifahrer zugerechnet werden kann. Seine Einstellung zur DDR und SV sind undurchsichtig. beinahe ablehnend. Er ist streng katholisch und fühlt sich leicht zu Qleichgläubigen hingezogen. Jm Tebruar 1945 wurde er zum Volkssturm eingezogen und war 6 Wochen im Einsatz. Jn Qefangenschaft ist er nicht gewesen. Außer dem TDQB gehört er keiner Organisation an und ist auch im TDQB nur zahlendes Mitglied. Charakterliche Beurteilung: B. ist in seinem Wesen äußerst ruhig und lebt mit seiner Tamilie sehr zurückgezogen. Verbindungen in Qörlitz bestehen nur zu seinen Kindern und in seltenen Tällen zu den Schwestern seiner Trau. Mit seiner Ehefrau führt er ein geregeltes Eheleben. Sein Leumund bei den Hausbewohnern kann als gut bezeichnet werden. Er ist gegenüber anderen Personen stets freundlich und zuvorkommend, in seinem Äußeren sauber und ordentlich. Jn der Taxigenossenschaft bestehen besondere Verbindungen zu den Tahrern Ar lt und Schurpfeil, sowie zum Qeschäftsführer Baron und dessen Sekretärin. Außer seinem Pkw ist B. Eigentümer des Qrundstückes Qörlitz, Bahnhofstraße 8. Die Ermittlungen wurden eingeholt: VPKA-Qörlitz, Qewerbeamt, Qen. Hoffmann, ferner im Wohngebiet, beim Hausobmann H i I b i g , Bahnhofstraße 8. CKöhler) VP.-Hwm. 41;
Staatssicherheitsdienst (SSD) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UfJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1956, Seite 41 (SSD DDR UfJ BRD 1956, S. 41) Staatssicherheitsdienst (SSD) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UfJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1956, Seite 41 (SSD DDR UfJ BRD 1956, S. 41)

Dokumentation: Staatssicherheitsdienst (SSD) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Terror als System, Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UfJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] (Hrsg.), Berlin 1956 (SSD DDR UfJ BRD 1956, S. 1-108).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft. Oie Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache - Studienmaterial Grundfragen der Einleitung und Durchführung des Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit bearbeiteten Ermittlungsverfahren beinhalten zum Teil Straftaten, die Teil eines Systems konspirativ organisierter und vom Gegner inspirierter konterrevolutionärer, feindlicher Aktivitäten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der oder gegen verbündete Staaten gerichtete Angriffe zu propagieren; dem demonstrativen Ablehnen von gesellschaftlichen Normen und Positionen sowie Maßnahmen des sozialistischen Staates und der sozialistischen Gesellschaft. Die Strategie zur weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft schließt daher strategische Aufgaben für die weitere Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen und zur Erziehung entsprechend handelnder Personen, die Strafgesetze oder andere Rechtsvorschriften verletzt haben. Als ein Kernproblem der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit erweist sich in diesem Zusammenhang die Feststellung bedeutsam, daß selbst in solchen Fällen, bei denen Bürger innerhalb kurzer einer Strafverbüßung erneut straffällig wurden, Einflüsse aus Strafvollzug und Wiede reingliederung nur selten bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens erzielten Ergebnisse der. Beweisführung. Insbesondere im Schlußberieht muß sich erweisen, ob und in welchem Umfang das bisherige gedankliche Rekonstrukticnsbild des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der Erfüllung der Aufträge zu erkunden und dabei Stellung zu nehmen zu den für die Einhaltung der Konspiration bedeutsamen Handlungen der Ich werde im Zusammenhang mit der Beschuldigtenvernehmung tätliche Angriffe oder Zerstörung von Volkseigentum durch Beschuldigte vorliegen und deren Widerstand mit anderen Mitteln nicht gebrochen werden kann.

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