Staatssicherheitsdienst, Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen 1956, Seite 27

Staatssicherheitsdienst (SSD) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UfJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1956, Seite 27 (SSD DDR UfJ BRD 1956, S. 27); stundenbilfen, Angestellte in Qaststätten, Vars, von У er Sicherungen, Friseure, Handwerker, Qastwirte, Qas- und Wasserableser, Briefträger, Schornsteinfeger u. ä. Die betreffenden Bürger müssen eine gute Verbindung zur Bevölkerung haben und innerhalb des Abschnittes des betreffenden ABV wohnen. 2. Will ein ABV einen Bürger als Vertrauensperson verwenden, so hat er erst im Laufe einer gewissen Zeitspanne genau zu prüfen, ob er den in dieser Jnstruktion aufgezeigten Bedingungen entspricht. Erkundigungen bei anderen Bürgern über Vertrauenspersonen sind nicht einzuholen. Auf keinen Fall dürfen Charakteristiken, Fragebogen, Lebenslauf, Verpflichtungen usw. von diesen Personen gefordert oder angelegt werden. Der ABV muß auf Qrund seiner eigenen Wahrnehmungen überzeugt sein, daß der betreffende Bürger als Vertrauensperson brauchbar ist. 3. Den als Vertrauensperson ausgesuchten Bürgern ist nicht zu erklären, daß sie Vertrauenspersonen des ABV sind. 4. Nachdem der ABV den vorgesehenen Kandidaten allseitig studiert hat, berichtet er darüber mündlich seinem unmittelbaren Vorgesetzten, erwirkt dessen Einverständnis und trägt die neue Vertrauensperson in seine Liste ein. 5. Die ABV haben sich über ihre Vertrauenspersonen eine Aufstellung mit Harne, Vorname und Wohnanschrift der Vertrauenspersonen in ihre Strukturmappe zu heften. Von dieser Aufstellung dürfen keine Durchschläge oder Abschriften angefertigt werden. Die Strukturmappen müssen stest beim Amts- oder Revierleiter unter Verschluß auf-bewahrt sein. Außer dem Amts-S- oder Revierleiter haben nur die Leiter der Abteilungen K, VE und Instrukteure Vorgesetzter Dienststellen des Dienstzweiges Schutz-Polizei das Recht, Einsicht in die Strukturmappen zu nehmen. 6. Die für einen Abschnitt notwendige Anzahl von Vertrauenspersonen ergibt sich aus der Situation im Abschnitt. Jn der Regel werden für jeden Abschnitt 10 bis 30 Vertrauenspersonen genügen. IV. Grundsätze für die Arbeit mit den Vertrauenspersonen 1. Hat ein ABV einen Bürger als Vertrauensperson ausgewählt, so spricht er ihn im Rahmen seiner Haushaltsbegehungen oder sonstiger Kontrollen an. Dabei dürfen weder dritte Personen zugegen sein, noch darf Argwohn geschöpft werden, daß der ABV mit diesem Bürger eine bessere Verbindung hat. Zusammenkünfte mit einer Vertrauensperson sind möglichst mit anderen Angelegenheiten zu verbinden. Unter keinen Umständen sind Vertrauenspersonen an bestimmte Orte zu bestellen, geheime Freffs u. ä. auszumachen. 2. Den Vertrauenspersonen stellt der ABV mündlich, im Rahmen anderer Gespräche, die notwendigen Fragen. Erhält eine Vertrauensperson einen Auftrag, so muß sie überzeugt sein, daß sie der Volkspolizei und damit der Deutschen Demokratischen Republik einen großen Dienst erweist. 3. Mit den Vertrauenspersonen haben nur die ABV zusammenzuarbeiten. Es ist nicht gestattet, daß andere VP-Angebörige Bürger in ihrer Eigenschaft als Vertrauensperson ansprechen oder aufsuchen. Auch zeitweilige Vertreter der ABV dürfen keine Verbindung mit dg# Vertrauenspersonen auf nehmen. Die ABV dürfen Vertrauenspersonen nicht untereinander bekanntgeben oder austauschen. 4. Bürger dürfen in ihrer Eigenschaft als Vertrauenspersonen nicht von VP-Dienststellen oder von den ABV in ihre Dienstzimmer bestellt werden. Sie sind von den ABV in der Regel im Rahmen von Haushaltsbegehungen oder während ihrer Kontroll-tätigkeit aufzusuchen. Dabei ist darauf zu achten, daß dies unauffällig geschieht, daß beispielsweise zu gleicher Zeit mehrere Häuser bzw. Wohnungen aufgesucht werden oder ähnliches. 5. Die von den Vertrauenspersonen erhaltenen Hinweise, Mitteilungen oder Informationen dienen dem ABV persönlich für seine weitere Arbeit. Von den Vertrauenspersonen sind keine schriftlichen, sondern nur mündliche Mitteilungen zu fordern. Tiber Informationen, Nachrichten usw. von den Vertrauenspersonen haben sich die ABV keine Notizen zu machen, aus denen der Vrsprung der Informationen bervorgeht. Machen sich Hinweise bzw. Mitteilungen an die Vorgesetzte Dienststelle erforderlich, so gibt sie der ABV in seinem eigenen Namen, je nach Wichtigkeit mündlich oder schriftlich. Die Worte ,,Vertrauensperson' oder deren Namen dürfen in schriftlichen Berichten nicht erscheinen. 6. Zur Gewährleistung der ständigen Information über die Situation im Abschnitt haben die ABV ihre Vertrauenspersonen öfters, mindestens ein- bis zweimal im Monat anzusprechen. 27;
Staatssicherheitsdienst (SSD) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UfJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1956, Seite 27 (SSD DDR UfJ BRD 1956, S. 27) Staatssicherheitsdienst (SSD) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UfJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1956, Seite 27 (SSD DDR UfJ BRD 1956, S. 27)

Dokumentation: Staatssicherheitsdienst (SSD) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Terror als System, Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UfJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] (Hrsg.), Berlin 1956 (SSD DDR UfJ BRD 1956, S. 1-108).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit öre. Die Leiter der Diensteinheiten der Linie haben deshalb die Mitarbeiter rechtzeitig und vorbeugend auf diese möglichen Gefahrensituationen einzustellen und eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung sind die Schwerpunkte in allen Diens teinheiten zu erarbeiten. Dabei ist die in meinem Referat vom über die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienst-steilen gegebene Orientierung unter Berücksichtigung der jeweiligen Spezifik in allen Diens teinheiten zu -ve rwirlcl ichen. Die Diensteinheiten haben die Schwerpunktbereiche des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels unter Einbeziehung von Diplomaten und Angehörigen der westlichen Besatzungsmächte. Die Verhinderung von Aktionen des staatsfeindlichen Menschenhandels und des ungesetzlichen Verlassens über sozialistische Länder. Der Mißbrauch der Möglichkeiten der Ausreise von Bürgern der in sozialistische Länder zur- Vorbereitung und Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Verlassens und des vor allein von kriminellen Menschenhändlerbanden betriebenen staatsfeindlichen Menschenhandels hat das durch den zielstrebigen, koordinierten und konzentrierten Einsatz und die allseitige Nutzung seiner spezifischen Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte. Der zielgerichtete Einsatz der.

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