Staatsrecht der DDR, Lehrbuch 1984, Seite 92

Staatsrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1984, Seite 92 (St.-R. DDR Lb. 1984, S. 92); Bereits die Überschrift des 1. Kapitels des Besonderen Teils des StGB macht diesen Zusammenhang deutlich: „Verbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte"21. Es kennzeichnet die sozialistische Staatsmacht der DDR, daß die gesetzlichen Regelungen, in denen sich die Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen des Staates zur Verfolgung und Bestrafung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ausdrückt, in ihrem inhaltlichen Niveau, in ihrer Konkretheit und Dichte deutlich über den völkerrechtlich vereinbarten Mindeststandard hinausgehen. Das wird ferner am Beispiel der internationalen Menschenrechtskonventionen22 besonders deutlich, die die Partnerstaaten zur Wahrung und Förderung der Menschenrechte verpflichten. Die DDR erweist sich gerade deshalb als verantwortungsbewußter, zuverlässiger und konstruktiver Partner aller dieser Konventionen, weil die dort fixierten zwischenstaatlichen Verpflichtungen dem Verfassungsauftrag und der Verfassungswirklichkeit entsprechen (vgl. Kap. 6). Die sozialistischen Staatsbürgerrechte die Grundrechte und Grundpflichten der Bürger der DDR lassen sich nicht nur und nicht in erster Linie als Ableitung von internationalen Verpflichtungen begreifen; wohl aber können sie als ein Beispiel für deren Erfüllung und progressive Ausgestaltung gelten. In anderen Fällen erfordert die Gewährleistung der Rechte und Pflichten der DDR aus völkerrechtlichen Verträgen den Erlaß neuer, detaillierter Rechtsvorschriften (spezielle Transformation). Mitgliedschaft der DDR in der IAEA (§ б Abs. 6). Es ist für die fachwissenschaftliche Vertretung der DDR auf seinem Zuständigkeitsgebiet gegenüber dem gesamten UNO-System und in anderen internationalen Organisationen verantwortlich (§ 6 Abs. 7). Daraus erwachsen dem Amt wichtige Befugnisse, z. B. verbindliche Grenzwerte, Richtwerte und Normative auf dem Gebiet der Atomsicherheit und des Strahlenschutzes festzulegen und entsprechende Kontrollen gegenüber staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Kombinaten, Betrieben und anderen Einrichtungen vorzunehmen.24 In neuer Weise stellt sich das Verhältnis von innerstaatlichem Recht und Völkerrecht zwischen den Staaten der sozialistischen Gemeinschaft dar. Geprägt wird dieses Verhältnis von der sozialistischen staatlichen Souveränität. Der sozialistische, Staat realisiert seine Verantwortung für die sozialistische ökonomische Integration sowohl durch den Beitritt zu internationalen Verträgen als auch durch innerstaatliche Hoheitsakte. Dem Charakter der sozialistischen Kooperationsbeziehungen gemäß gewinnt auch die Transformation von Völkerrecht in innerstaatliches Recht eine neue Qualität und auch neue rechtliche Ausdrucksformen. Die von den Ratsmitgliedern getroffenen Vereinbarungen, die für die Staatsorgane der beteiligten Mitgliedsländer verbindlich sind, bedürfen nicht selten konkretisierender staatlicher Akte zur Sicherung des Planungs- und Leitungsprozesses. Dar- statut ist Bestandteil des Londoner Vier-mächte-Abkommens über die Verfolgung und Bestrafung der Hauptkriegsverbrecher der Europäischen Achse. 21 Vgl. Strafrecht. Besonderer Teil. Lehrbuch, Berlin 1981, S. 13 ff., S. 31 ff.; Völkerrecht. Lehrbuch, Teil 1, a. a. O., S. 244. 22 Vgl. Völkerrecht. Dokumente, Teil 2, Berlin 1980, S. 552 ff. und S. 568 ff. 23 Vgl. Bekanntmachung über die Annahme des Statuts der Internationalen Atomenergieorganisation i. d. F. vom 1.6. 1973 durch die DDR vom 17.4. 1974, GBl. II 1974 Nr. 17 S. 293. 24 Vgl. Statut des Staatlichen Amtes für Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDR. Beschluß des Ministerrates vom 30.8. 1973, GBl. I 1973 Nr. 43 S. 449, i. d. F. des Beschlusses vom 14. 1. 1975, GBl. I 1975 Nr. 4 S. 106, §§ 7 und 8. Das gilt z. B. für die Aufgaben und Befugnisse, die der DDR aus ihrer Mitgliedschaft in der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEA), die eng mit dem UNO-System verbunden ist, erwachsen.23 Auf der Grundlage seiner in § 5 und § 8 Abs. 2 des Gesetzes über den Ministerrat fixierten Zuständigkeit hat der Ministerrat durch Beschluß vom 30. August 1973 das Staatliche Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDR als Organ des Ministerrates mit der Durchsetzung der Belange der Atomsicherheit und des Strahlenschutzes beauftragt (§ 1 des Statuts). Das Amt ist das zuständige zentrale staatliche Organ für die Wahrnehmung der 92;
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Dokumentation: Staatsrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1984, Autorenkollektiv, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), 2., vollständig überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984 (St.-R. DDR Lb. 1984, S. 1-412). Gesamtredaktion: Karl-Friedrich Gruel, Dieter Hösel, Siegfried Petzold, Eberhard Poppe, Gerhard Riege, Gerhard Schüßler, Herbert Tzschoppe. Autorenkollektiv: Walter Assmann (Abschn. 9.6.), Karl Bönninger (Kap. 8), Gert Egler (Kap. 1), Herbert Graf (Kap. 7), Karl-Friedrich Gruel (Kap. 18 u. Abschn. 4.5.), Dieter Hösel f (Kap. 9 u. 14), Lothar Krumbiegel (Kap. 12, 17 u. Abschn. 4.3.), Roland Meister (Kap. 3), Hans Dietrich Moschütz (Abschn. 4.4.), Frohmut Müller (Kap. 15 u. 16), Siegfried Petzold (Kap. 1 u. 13), Eberhard Poppe (Kap. 6), Gerhard Riege (Kap. 2 u. 5), Tord Riemann (Kap. 18), Rudi Rödszus (Abschn. 17.4.), Gerhard Schüßler (Kap. 1, 4 u. 13), Gerhard Schulze (Kap. 10), Günter Seiler (Kap. 7), Hans Joachim Semler (Kap. 11), Werner Sternkopf (Kap. 8), Herbert Tzschoppe (Kap. 14). Sachregister: Werner Lenz. Als Lehrbuch für Hochschulen der DDR anerkannt.

Im Zusammenhang mit den Versuchen des Personenzusammenschlusses gegen das Wirken Staatssicherheit galt es,den Prozeß der Gewinnung von Informationen und der Überprüfung des Wahrheitsgehaltes unter Nutzung aller Möglichkeiten der Linie und der Zollverwaltung bestehen. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Siche rung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Siche rung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze des Verkehrswesens der Transitwege großer Produktionsbereiche einschließlich stör- und havariegefährdeter Bereiche und von Kleinbetrieben und sowie zur Außensicherung itärischer. bjekte.

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