Staatsrecht der DDR, Lehrbuch 1984, Seite 75

Staatsrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1984, Seite 75 (St.-R. DDR Lb. 1984, S. 75); Organe und den Einsatz sowjetischer Militäreinheiten.71 Die Schlüsse, die zur ökonomischen und politischen Stabilisierung der DDR gezogen wurden, betrafen auch das Staatsrecht der DDR, den Ausbau seines normativen Bestandes, vor allem aber seiner Funktion zur Entwicklung der sozialistischen Demokratie in Gesellschaft und Volkswirtschaft. Mitte der fünfziger Jahre traten für die Tätigkeit der gesamten sozialistischen Staatsmacht neue Wirkungsbedingungen und Anforderungen auf. Sie ergaben sich aus den Zielen des zweiten Fünfjahrplanes, mit dem bereits der Abschluß der Übergangsperiode ins Visier genommen wurde, aber auch aus der neuen Situation in der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Kapitalismus. Der Abschluß der Pariser Verträge und die Eingliederung der BRD in das westliche Paktsystem hatten eine Verschärfung der internationalen Beziehungen und der gegen die DDR gerichteten Politik der Nichtanerkennung und Alleinvertretung zur Folge und führten in der Zeit bis zum 30. Plenum des Zentralkomitees der SED (Anfang 1957) zu dem Schluß, daß nunmehr für eine demokratische Wiedervereinigung von DDR und BRD auf antiimperialistischer Basis keine Chancen mehr gegeben waren und deshalb zwischen beiden Staaten für eine längere Periode völkerrechtliche Beziehungen der friedlichen Koexistenz durchgesetzt werden müssen. Mit dem Abschluß des Warschauer Vertrages vom 14. Mai 1955 wurde die DDR Mitglied dieses politischmilitärischen Bündnissystems, das ihr Schutz für ihre gesellschaftliche Entwicklung gegen imperialistische Aggressionen und die Möglichkeit eines wirksamen Beitrages zur kollektiven Verteidigung des Sozialismus bot. Die Entwicklung des Staatsrechts blieb von diesen Aufgaben und Bedingungen, die sich Mitte der fünfziger Jahre herausgebildet hatten, nicht unbeeinflußt. Am 18. Januar 1957 wurde nach einer allgemeinen Bevölkerungsdiskussion das Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht (GBl. I 1957 Nr. 8 S. 65) verabschiedet. Es bestimmte das System der örtlichen Volksvertretungen, .legte deren Organe fest und fixierte erstmals für alle örtlichen Volksvertretungen einheitliche Grundlagen ihrer Bildung, Kompetenz und Arbeitsweise. Das Gesetz half. die Wirksamkeit der Volksvertretungen als arbeitende Körperschaften zu erhöhen. Es charakterisierte sie als die obersten Organe der Staatsmacht in ihrem territorialen Zuständigkeitsbereich, die den gesamten politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Aufbau leiten. Die Volksvertretungen erhielten die dazu notwendigen erweiterten Befugnisse, denen größere Rechte und Pflichten ihrer Organe sowie der Abgeordneten entsprachen. Das rechtlich geregelte Verhältnis zwischen den zentralen und den örtlichen Organen der Staatsmacht brachte die Einheit von zentraler und örtlicher Leitung zum Ausdruck, womit eine klare Absage an rudimentäre Vorstellungen von kommunaler Selbstverwaltung verbunden war. Dies wurde mit dem Gesetz über die Rechte und Pflichten der Volkskammer gegenüber den örtlichen Volksvertretungen vom 18. Januar 1957 (GBl. I 1957 Nr. 8 S. 72) bekräftigt. Um den örtlichen Machtorganen Anleitung und Hilfe zu geben, bildete die Volkskammer einen Ständiger} Ausschuß für die örtlichen Volksvertretungen, der ihr für seine gesamte Tätigkeit verantwortlich und rechenschaftspflichtig war. Der Ständige Ausschuß wurde nach erfolgreicher Tätigkeit durch Entscheidung der Volkskammer vom 20. September 1961 (GBl. I 1961 Nr. 18 S. 178) aufgelöst. Seine Funktionen gingen auf den Staatsrat über. Eine höhere Wirksamkeit der gesamten sozialistischen Staatsmacht verlangte auch Veränderungen im zentralen Staatsapparat. Diese wurden vor allem auf der Basis des Gesetzes über die Vervollkommnung und Vereinfachung der Arbeit des Staatsapparates in der DDR vom 11. Februar 1958 (GBl. I 1958 Nr. 11 S. 117) vollzogen. Das Gesetz enthielt die Arbeitsgrundsätze für die Lei-tungs- und Planungstätigkeit des gesamten Staatsapparates, orientierte dabei hauptsächlich auf die Verknüpfung von zweigmäßiger und territorialer Leitung sowie auf die Erhöhung der Initiative der örtlichen Staatsorgane, Betriebe und Einrichtungen. Es erweiterte die Verantwortung der Staatlichen Plankommission und verankerte die 71 Vgl. E. Honecker, Aus meinem Leben, Berlin 1981, S. 184 ff. 75;
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Dokumentation: Staatsrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1984, Autorenkollektiv, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), 2., vollständig überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984 (St.-R. DDR Lb. 1984, S. 1-412). Gesamtredaktion: Karl-Friedrich Gruel, Dieter Hösel, Siegfried Petzold, Eberhard Poppe, Gerhard Riege, Gerhard Schüßler, Herbert Tzschoppe. Autorenkollektiv: Walter Assmann (Abschn. 9.6.), Karl Bönninger (Kap. 8), Gert Egler (Kap. 1), Herbert Graf (Kap. 7), Karl-Friedrich Gruel (Kap. 18 u. Abschn. 4.5.), Dieter Hösel f (Kap. 9 u. 14), Lothar Krumbiegel (Kap. 12, 17 u. Abschn. 4.3.), Roland Meister (Kap. 3), Hans Dietrich Moschütz (Abschn. 4.4.), Frohmut Müller (Kap. 15 u. 16), Siegfried Petzold (Kap. 1 u. 13), Eberhard Poppe (Kap. 6), Gerhard Riege (Kap. 2 u. 5), Tord Riemann (Kap. 18), Rudi Rödszus (Abschn. 17.4.), Gerhard Schüßler (Kap. 1, 4 u. 13), Gerhard Schulze (Kap. 10), Günter Seiler (Kap. 7), Hans Joachim Semler (Kap. 11), Werner Sternkopf (Kap. 8), Herbert Tzschoppe (Kap. 14). Sachregister: Werner Lenz. Als Lehrbuch für Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen irksam-keit der Arbeit mit gesprochen. Dort habe ich auf die große Verantwortung der Leiter, der mittleren leitenden Kader und der Mitarbeite: geschaffen gefördert werden, insbesondere durch die Art und Weise, wie sie ihre führen, durch eine klare und konkrete Auftragserteilung und Instruierung der noch stärker im Mittelpunkt ihrer Anleitung und Kontrolle vor allem gegenüber den mittleren leitenden Kadern steht. Sie müssen dabei immer davon ausgehen, daß die Auftragserteilung und Instruierung der noch stärker im Mittelpunkt ihrer Anleitung und Kontrolle vor allem gegenüber den mittleren leitenden Kadern steht. Sie müssen dabei immer davon ausgehen, daß die Auftragserteilung und Instruierung der noch stärker im Mittelpunkt ihrer Anleitung und Kontrolle vor allem gegenüber den mittleren leitenden Kadern steht. Sie müssen dabei immer davon ausgehen, daß die Auftragserteilung und Instruierung der noch stärker im Mittelpunkt ihrer Anleitung und Kontrolle vor allem gegenüber den mittleren leitenden Kadern steht. Sie müssen dabei immer davon ausgehen, daß die Auftragserteilung und Instruierung der noch stärker im Mittelpunkt ihrer Anleitung und Kontrolle vor allem gegenüber den mittleren leitenden Kadern steht. Sie müssen dabei immer davon ausgehen, daß die Auftragserteilung und Instruierung der noch stärker im Mittelpunkt ihrer Anleitung und Kontrolle vor allem gegenüber den mittleren leitenden Kadern steht. Sie müssen dabei immer davon ausgehen, daß die Auftragserteilung und Instruierung eine besondere Rolle, weil die Notwendigkeit der konspirativen Zusammenarbeit durch nichts besser begründet erden kann, als durch die Heranführung an die Erfüllung unmittelbarer inoffizieller Aufgaben.

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