Staatsrecht der DDR, Lehrbuch 1984, Seite 65

Staatsrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1984, Seite 65 (St.-R. DDR Lb. 1984, S. 65); zu einem lebendigen Erlebnis für alle Volksschichten werden zu lassen.53 503 Abänderungsvorschläge ergaben sich aus über 9 000 Versammlungen und 15 000 Resolutionen. 52 von 144 Artikeln wurden auf deren Grundlage geändert. Nachdem der Deutsche Volksrat dem überarbeiteten Verfassungsentwurf am 19. März 1949 zugestimmt hatte, wurde dieser wie bereits dargelegt am 30. Mai 1949 vom 3. Deutschen Volkskongreß bestätigt und am 7. Oktober 1949 von der Provisorischen Volkskammer in Kraft gesetzt. In Übereinstimmung mit den Erkenntnissen der Klassiker des Marxismus-Leninismus, wonach das Wesen einer Verfassung in der juristischen Widerspiegelung des realen Verhältnisses der Klassenkräfte besteht, traf die Verfassung vom 7. Oktober 1949 klare Aussagen zur Machtfrage. Sie spiegelte den erreichten Stand der gesellschaftlichen Entwicklung wider und orientierte zugleich auf die Fortführung des revolutionären Prozesses. Insofern erwies sie sich als ein reales und das weitere gesellschaftliche Voranschreiten förderndes Grundgesetz.54 Da die Verfassung keinen geschlossenen Regelungskomplex zu den Grundlagen der Gesellschafts- und Staatsordnung enthielt, waren Aussagen dazu in allen drei Hauptabschnitten, vor allem aber in den Abschnitten zu den Grundlagen sowie dem Inhalt und den Grenzen der Staatsgewalt, enthalten. Mehrere Bestimmungen bestätigten ausdrücklich oder dem Wesen nach die poli-tische wie die ökonomische Entmachtung des Imperialismus. Von besonderer Bedeutung waren dabei die Regelungen im Abschnitt „Wirtschaftsordnung". Sie erklärten alle privaten Monopolorganisationen für aufgehoben und verboten und untersagten gleichzeitig jede Begründung privater wirtschaftlicher Machtstellung zum Schaden des Gemeinwohls (Art. 24). Ein Verstoß dagegen führte zur entschädigungslosen Enteignung und Überführung in Volkseigentum. Die Verfassung bestätigte ferner die ökonomische Entmachtung der Kriegsverbrecher, Kriegsgewinnler und Naziaktivisten. Damit entsprach sie den geschichtlichen Notwendigkeiten und zugleich den Forderungen des demokratischen Völkerrechts, wie sie vor allem in den Be- schlüssen der Antihitlerkoalition in bezug auf Deutschland fixiert waren. Die Veränderung der Machtverhältnisse auf dem Lande kam in der Verfassung darin zum Ausdruck, daß jeglicher privater Großgrundbesitz über 100 Hektar als aufgelöst und entschädigungslos aufgeteilt erklärt wurde (Art. 24). Das bedeutete die verfassungsmäßige Sicherung der Ergebnisse der demokratischen Bodenreform und förderte das feste Bündnis von Arbeiterklasse und werktätiger Bauernschaft. Kernfrage der Staatsmacht und damit der Verfassungsrealität ist die Frage nach dem Eigentum an den Produktionsmitteln. Während die schrankenlose Garantie des Privateigentums an den Produktionsmitteln „der Hauptinhalt aller früheren Verfassungen, auch der republikanischsten, demokratischsten Verfassung"55 war, wurde in der Verfassung der DDR mit diesem Prinzip endgültig gebrochen. Die auf das Volkseigentum an den Produktionsmitteln bezogenen Normen (insbes. Art. 24, 25, 27, 28) dienten dazu, den eingeschlagenen Weg zum Sozialismus nachhaltig zu fördern. Dabei erwies sich die in Art. 27 vorgesehene Möglichkeit, privatkapitalistische Unternehmen auf gesetzlicher Grundlage in Volkseigentum zu überführen, als überaus wichtig. Eine gleichgerichtete Funktion besaßen auch die verfassungsrechtlich festgelegten Bedingungen für die Nutzung des fortbestehenden nicht-monopolistischen privaten Eigentums an den Produktionsmitteln (insbes. Art. 24 und 26). Alle diese Bestimmungen konnten nur deshalb in die Verfassung Eingang finden, weil die führende Rolle der Arbeiterklasse durchgesetzt und eine von dieser Klasse geprägte politische Macht begründet wurde. Gerade die Regelungen zur Wirtschaftsordnung geben Auskunft über die zur Zeit der Staatsgründung erreichte neue Sozialstruktur der Gesellschaft und das Verhältnis der Klassenkräfte. 53 Vgl. O. Grotewohl, Im Kampf um die einige Deutsche Demokratische Republik , a. a. O., S. 208. 54 Vgl. P. A. Steiniger, „Eine realistische Verfassung", Neue Justiz, 1948/12, S. 241 ff.; K. Polak, „Volkssouveränität und Staatsgestaltung im kommenden Deutschland", Neue Justiz, 1948/12, S. 243 ff. 55 W. I. Lenin, Werke, Bd. 30, Berlin 1972, S. 448. 5 Staatsrecht Lehrbuch DDR 65;
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Dokumentation: Staatsrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1984, Autorenkollektiv, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), 2., vollständig überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984 (St.-R. DDR Lb. 1984, S. 1-412). Gesamtredaktion: Karl-Friedrich Gruel, Dieter Hösel, Siegfried Petzold, Eberhard Poppe, Gerhard Riege, Gerhard Schüßler, Herbert Tzschoppe. Autorenkollektiv: Walter Assmann (Abschn. 9.6.), Karl Bönninger (Kap. 8), Gert Egler (Kap. 1), Herbert Graf (Kap. 7), Karl-Friedrich Gruel (Kap. 18 u. Abschn. 4.5.), Dieter Hösel f (Kap. 9 u. 14), Lothar Krumbiegel (Kap. 12, 17 u. Abschn. 4.3.), Roland Meister (Kap. 3), Hans Dietrich Moschütz (Abschn. 4.4.), Frohmut Müller (Kap. 15 u. 16), Siegfried Petzold (Kap. 1 u. 13), Eberhard Poppe (Kap. 6), Gerhard Riege (Kap. 2 u. 5), Tord Riemann (Kap. 18), Rudi Rödszus (Abschn. 17.4.), Gerhard Schüßler (Kap. 1, 4 u. 13), Gerhard Schulze (Kap. 10), Günter Seiler (Kap. 7), Hans Joachim Semler (Kap. 11), Werner Sternkopf (Kap. 8), Herbert Tzschoppe (Kap. 14). Sachregister: Werner Lenz. Als Lehrbuch für Hochschulen der DDR anerkannt.

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind belegen, daß vor allem die antikommunistische Politik des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins gegenüber der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus von höchster Aktualität und wach-sender Bedeutung. Die Analyse der Feindtätigkeit gegen den Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit macht die hohen Anforderungen deutlich, denen sich die Mitarbeiter der Linie schwer erkenn- und vorbeugend anwendbar. Die Möglichkeiten einer wirksamen, insbesondere rechtzeitigen Unterbindung eines solchen feindlichen Handelns Verhafteter sind vor allem durch die weitere Qualifizierung der beweismäßigen Voraussetzungen für die Einleitung von Ermittlungsverfahren, die im einzelnen im Abschnitt dargelegt sind. Gleichzeitig haben die durchgeführten Untersuchungen ergeben, daß die strafverfahrensrechtlichen Regelungen über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens haben die Untersuchunqsabtoilungen Staatssicherheit die Orientierungen des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen. die Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die unterschiedlichsten Straftaten, ihre Täter und die verschiedenartigsten Strafmaßnahmen zielgerichtet durchzusetzen. Aus diesem Grunde wurden die Straftatbestände der Spionage, des Terrors, der Diversion, der Sabotage und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie. des Leistungssports und.

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