Staatsrecht der DDR, Lehrbuch 1984, Seite 58

Staatsrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1984, Seite 58 (St.-R. DDR Lb. 1984, S. 58); ten" und daher den Wahlkampf nicht gegen sie, sondern gegen den Nazismus und die wiedererstarkende Reaktion in den Westzonen zu richten. Die SED ging aus den Wahlen als die stärkste Partei hervor. Bei den Gemeindewahlen erhielt sie 58,5 Prozent, bei den Wahlen zu den Kreistagen 50,3 Prozent und bei den Wahlen zu den Landtagen 47,5 Prozent der Stimmen.35 Sitzverteilung in den Gemeindevertretungen (prozentualer Anteil)36 Land SED CDU LDPD Brandenburg 73,0 9,4 7,2 Mecklenburg 90,3 5,7 1,6 Sachsen 75,7 12,2 8,3 Sachsen-Anhalt 78,6 7,6 10,0 Thüringen 63,1 12,3 13,6 gesamte sowjetische Besatzungszone 76,2 9,5 8,3 Weitere Stimmanteile entfielen u. a. auf die VdgB und die Frauenausschüsse. In den Landtagen gab es folgende Sitzverteilung (Anzahl der Sitze) : Land SED CDU LDPD VdgB Kultur- bund Summe Sachsen Sachsen- 59 28 30 2 1 120 Anhalt 51 24 32 2 109 Thüringen Branden- 50 19 28 3 100 burg Mecklen- 44 31 20 5 100 burg 45 31 11 3 - 90 insgesamt 249 133 121 15 1 519 Somit bestätigten die ersten demokratischen Wahlen nach der Befreiung überzeugend die Politik der SED. Die Wahlen bekräftigten das historische Mandat der Arbeiterklasse, die Gesellschaft auf einen antiimperialistischen Weg des sozialen Fortschritts zu führen. Die Konstituierung der staatlichen Organe nach den Wahlen entsprach den Grund- sätzen der Blockpolitik. Dies war verbunden mit der Auseinandersetzung mit rechten Kräften, die z. T. führende Funktionen in den kleinbürgerlich-demokratischen Parteien einnahmen und die eine Rückkehr zum bürgerlichen Koalitions- und Oppositionsprinzip erstrebten. Zur Schaffung der staatsrechtlichen Grundlagen für die staatlichen Organe in den Gemeinden und Kreisen kam den demokratischen Gemeinde- und Kreisordnungen eine große Bedeutung zu. Sie stimmten inhaltlich weitgehend mit den Kommunalpolitischen Richtlinien der SED überein. Die von der SMAD erlassene Demokratische Gemeindeordnung für die sowjetische Besatzungszone wurde im September 1946 durch Landesgesetze in Kraft gesetzt, und Ende 1946 wurden die Kreisordnungen verabschiedet. Diese Dokumente verankerten die gewählten Volksvertretungen als die entscheidenden staatlichen Organe im Territorium und bestimmten, daß die kollegialen Verwaltungsorgane in ihrer gesamten Tätigkeit des Vertrauens der Vertretungsorgane bedürfen, von denen sie gewählt wurden. Die Einheit von Beschlußfassung und Durchführung wurde ebenso fixiert wie die Einbeziehung der Bürger in die staatliche Tätigkeit, die Rechenschaftslegung der staatlichen Organe vor ihnen und die Kontrolle der Einwohner über das Wirken der Volksvertretungen und ihrer Verwaltungsorgane. Damit ließen die Gemeinde- und Kreisordnungen, die im Zusammenhang mit dep Länderverfassungen zu sehen sind, bereits die Grundlagen einer neuen staatsrechtlichen Stellung der Gemeinden, Städte und Kreise sowie ihrer Staatsorgane erkennen. Von diesen Ordnungen spannt sich der Bogen bis zum geltenden Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe 35 Zahlen nach Geschichte der Deutschen Arbeiterbewegung, Bd. 6, Berlin 1966, S. 173; zu den Ergebnissen der Wahlen vom Herbst 1946 und zur Konstituierung der staatlichen Organe nach den Wahlen vgl. im einzelnen H. Fiedler, SED und Staatsmacht, a. a. O., insbes. S. 91-122. 36 Zahlenangaben über die Zusammensetzung der Gemeindevertretungen und Landtage aus: Bericht des Parteivorstandes der SED an den 2. Parteitag, Berlin 1947, S. 179, 178. 58;
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Dokumentation: Staatsrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1984, Autorenkollektiv, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), 2., vollständig überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984 (St.-R. DDR Lb. 1984, S. 1-412). Gesamtredaktion: Karl-Friedrich Gruel, Dieter Hösel, Siegfried Petzold, Eberhard Poppe, Gerhard Riege, Gerhard Schüßler, Herbert Tzschoppe. Autorenkollektiv: Walter Assmann (Abschn. 9.6.), Karl Bönninger (Kap. 8), Gert Egler (Kap. 1), Herbert Graf (Kap. 7), Karl-Friedrich Gruel (Kap. 18 u. Abschn. 4.5.), Dieter Hösel f (Kap. 9 u. 14), Lothar Krumbiegel (Kap. 12, 17 u. Abschn. 4.3.), Roland Meister (Kap. 3), Hans Dietrich Moschütz (Abschn. 4.4.), Frohmut Müller (Kap. 15 u. 16), Siegfried Petzold (Kap. 1 u. 13), Eberhard Poppe (Kap. 6), Gerhard Riege (Kap. 2 u. 5), Tord Riemann (Kap. 18), Rudi Rödszus (Abschn. 17.4.), Gerhard Schüßler (Kap. 1, 4 u. 13), Gerhard Schulze (Kap. 10), Günter Seiler (Kap. 7), Hans Joachim Semler (Kap. 11), Werner Sternkopf (Kap. 8), Herbert Tzschoppe (Kap. 14). Sachregister: Werner Lenz. Als Lehrbuch für Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges rechtzeitig erkannt und verhindert werden weitgehendst ausgeschaltet und auf ein Minimum reduziert werden. Reale Gefahren für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt und von den politisch-operativen Interessen und Maßnahmen abhängig. Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik aufhalten, haben die gleichen Rechte - soweit diese nicht an die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik gebunden sind - wie Staatsbürger der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigen. Die Anwendung der Befugnisse muß stets unter strenger Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit und im Rahmen des Verantwortungsbereiches erfolgen. Die Angehörigen Staatssicherheit sind nach des Gesetzes über die Aufgaben und Ugn isse der Deutschen Volkspolizei. dar bestimmt, daß die Angehörigen Staatssicherheit ermächtigt sind-die in diesem Gesetz geregelten Befugnisse wahrzunehmen. Deshalb ergeben sich in bezug auf die Fähigkeit der Schutz- und Sicherheitsorgane; die Sicherheit des Staates und die Geborgenheit der Bürger zu gewährleisten, führen. Daraus folgt, daß für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen kameradschaftlich mit den Leitern der das Strafverfahren bearbeitenden Untersuchungsabteilungen zusammenzuarbeiten und die für das Strafverfahren notwendigen Maßnahmen zu koordinieren.

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