Staatsrecht der DDR, Lehrbuch 1984, Seite 43

Staatsrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1984, Seite 43 (St.-R. DDR Lb. 1984, S. 43); deshalb wiedergegeben werden, weil hierin der ganze Wirrwarr sichtbar wird, den die bürgerliche Jurisprudenz geschaffen hat, um diesen Begriff für ihre Zwecke brauchbar zu machen: „ Volk, le peuble, als Inbegriff der Nichtbesitzenden im Gegensatz zu der Bourgeoisie als dem Stande der Besitzenden. - Volk im Sinne von Pöbel (canaille), ein Wort, das nicht nur von Aristokraten gegenüber dem gemeinen Haufen, sondern selbst von den Anführern eines Pöbelhaufens gebraucht wurde. Volk im Gegensatz zum Adel, dem Stand der Privilegierten. Volk als Inbegriff jener Staatsangehörigen, welche allein die sogenannten politischen Rechte, d. h. die Teilnahme an der Staatsgewalt, sei es der wirklichen Innehabung oder nur der Ausübung nach, besitzt, also die vollberechtigten Bürger. - Volk als die ganze Masse der durch gemeinschaftliche Abstammung und Sprache verbundenen, wenn auch staatlich getrennten Individuen, Nation im eigentlichen Wortsinne. Volk als die Summe aller Regierten im Gegensatz zur Regierung oder Obrigkeit, also soviel wie die Gesamtheit aller Staatsuntertanen. Volk als das lebendige Substrat des Staates, als Inbegriff aller in einem Staate befindlichen Menschen. - Volk als die ewige Gesamtheit aller gewesenen, gegenwärtigen und künftigen Angehörigen eines Staates. - Volk gleichbedeutend mit Staat."50 „Offenkundig", schreibt Stern, „sind nur die letztgenannten sechs Bedeutungen von staatsrechtlichem Interesse."51 In der Tat klammert die bürgerliche Lehre von der Volks Souveränität die antagonistische Klassenspaltung aus, die in der kapitalistischen Welt objektiv vorhanden ist. Der Begriff Volk wird herausgelöst aus den konkreten sozialökonomischen Verhältnissen und den historischen Bedingungen. Was das Volk ist und wer zu ihm gehört, bestimmt also die bürgerliche Jurisprudenz. Nachdem alle sozialökonomischen Elemente und Klassenwidersprüche hinweggezaubert wurden, verbleibt eine formelle Abstraktion „das Volk". Es ist ein klassenneutraler Begriff, der die Öffentlichkeit über die wahren Machtverhältnisse täuscht und die Vorstellung erweckt, als sei die Bevölkerung eines Landes der Ausbeutergesellschaft in bezug auf ihre politische Psychologie und die Haltung zum Staat ein „einig Volk von Brüdern". Im Zusammenhang mit diesem Volksbegriff hat die bürgerliche Jurisprudenz ihre Lehren von der Volkssouveränität aufgebaut und im geschichtlichen Verlauf mit den notwendig scheinenden Argumentationen aufgestockt und verfeinert. In unzähligen Werken werden diese Lehren propagiert. Auf einen kurzen Nenner gebracht, wird von der bürgerlichen Staatswissenschaft sowie den Staatsrechtlern die Volkssouveränität unabhängig von den antagonistischen Widersprüchen in den imperialistischen Ländern wie folgt interpretiert: Es existiert ein Staatsvolk, das seinen Willen als Volkswillen in den Wahlen artikuliert. Auf diese Weise transformiert sich der Volkswillen in das bürgerliche Parlament. Dieser Prozeß wird als souveräne Entscheidung des Volkes ausgegeben, indem die Wahl als maßgeblicher Vermittler zwischen dem Volkswillen und der politischen Macht bzw. der Machtausübung charakterisiert wird. Die Wahlen nach bürgerlichen Spielregeln und die daraus hervorgehenden Parlamente sind hiernach die Inkarnation der Volkssouveränität. Akte der Volkssouveränität sind ferner Volksentscheide und Volksbefragungen. Diese Lehre negiert völlig die Tatsache, daß in nicht einem imperialistischen Staat das werktätige Volk eine echte freie Wahlentscheidung treffen kann. Dies ist schon deshalb nicht möglich, weil die Werktätigen und ihre Organisationen nicht über die erforderlichen materiellen und finanziellen Mittel für den Wahlkampf verfügen, ganz im Gegensatz zur Monopolbourgeoisie. Wenn es den revolutionären Kräften gelingt, die Spielregeln der bürgerlichen Wahldemokratie soweit auszunutzen, daß sie eine Mehrheit im Parlament erringen können, wird, wie dies der faschistische Putsch in Chile drastisch zeigte, die junge Souveränität im Blut erstickt. Das werktätige Volk hat weder in der BRD, noch in Frankreich, noch in den USA oder Großbritannien die Möglichkeit freier souveräner Entscheidungen im gegenwärtigen Wahlsystem. Die Anzahl der Stimmen für die eine oder andere Partei ist 50 a. a. O., S. 6 51 ebenda 43;
Staatsrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1984, Seite 43 (St.-R. DDR Lb. 1984, S. 43) Staatsrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1984, Seite 43 (St.-R. DDR Lb. 1984, S. 43)

Dokumentation: Staatsrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1984, Autorenkollektiv, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), 2., vollständig überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984 (St.-R. DDR Lb. 1984, S. 1-412). Gesamtredaktion: Karl-Friedrich Gruel, Dieter Hösel, Siegfried Petzold, Eberhard Poppe, Gerhard Riege, Gerhard Schüßler, Herbert Tzschoppe. Autorenkollektiv: Walter Assmann (Abschn. 9.6.), Karl Bönninger (Kap. 8), Gert Egler (Kap. 1), Herbert Graf (Kap. 7), Karl-Friedrich Gruel (Kap. 18 u. Abschn. 4.5.), Dieter Hösel f (Kap. 9 u. 14), Lothar Krumbiegel (Kap. 12, 17 u. Abschn. 4.3.), Roland Meister (Kap. 3), Hans Dietrich Moschütz (Abschn. 4.4.), Frohmut Müller (Kap. 15 u. 16), Siegfried Petzold (Kap. 1 u. 13), Eberhard Poppe (Kap. 6), Gerhard Riege (Kap. 2 u. 5), Tord Riemann (Kap. 18), Rudi Rödszus (Abschn. 17.4.), Gerhard Schüßler (Kap. 1, 4 u. 13), Gerhard Schulze (Kap. 10), Günter Seiler (Kap. 7), Hans Joachim Semler (Kap. 11), Werner Sternkopf (Kap. 8), Herbert Tzschoppe (Kap. 14). Sachregister: Werner Lenz. Als Lehrbuch für Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der und der dazu dienen müssen, eine höhere operative Wirksamkeit in der gesamten Arbeit mit sowie ein Maximum an Sicherheit in den Systemen zu gewährleisten.

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