Staatsrecht der DDR, Lehrbuch 1984, Seite 373

Staatsrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1984, Seite 373 (St.-R. DDR Lb. 1984, S. 373); 17. Die Organe der Landesverteidigung und die anderen Schutz- und Sicherheitsorgane Die DDR organisiert die Landesverteidigung sowie den Schutz der sozialistischen Ordnung und des friedlichen Lebens der Bürger gemäß Art. 7 Abs. 2 der Verfassung (vgl. dazu 4.3.). Auf der Grundlage dieser Verfassungsbestimmung wird in Art. 73 Abs. 1 geregelt, daß der Staatsrat grundsätzliche Beschlüsse zu Fragen der Verteidigung und der Sicherheit des Landes faßt und daß er mit Hilfe des Nationalen Verteidigungsrates (vgl. Kap. 12), der der Volkskammer und dem Staatsrat für seine Tätigkeit verantwortlich ist, die Landesverteidigung organisiert. Im Rahmen der einheitlichen Durchführung der Staatspolitik erfüllt der Ministerrat die ihm übertragenen Verteidigungsaufgaben (Art. 76 Ajbs. 1 Verfassung). Im Gesetz über den Ministerrat (§ 6) werden ihm dazu konkrete Aufgaben übertragen. Zur Sicherung und zur Verteidigung der sozialistischen Gesellschafts- und Staatsordnung wurden auf gesetzlicher Grundlage die notwendigen Schutz- und Sicherheitsorgane des sozialistischen Staates geschaffen. Im Programm der SED ist festgelegt : „Die Nationale Volksarmee, die Grenztruppen der DDR, die Organe des Ministeriums des Innern und des Ministeriums für Staatssicherheit und die Kräfte der Zivilverteidigung sowie die Kampfgruppen der Arbeiterklasse haben die Pflicht, stets eine hohe Kampfkraft und Gefechts- bzw. Einsatzbereitschaft zum Schutz des Sozialismus und des Friedens sowie zur Gewährleistung der territorialen Integrität, der Unverletzlichkeit der Staatsgrenzen und der staatlichen Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik unter allen Bedingungen zu sichern/'1 17.1. Die Nationale Volksarmee Die sozialistische Armee des ersten deutschen Arbeiter-und-Bauern-Staates, die Nationale Volksarmee, ist die Hauptkraft der Landesverteidigung der DDR. Ihre Aufgabe besteht darin, die sozialistischen Errungenschaften des Volkes vor allen Angriffen imperialistischer Staaten zu schützen. Auf der Grundlage des Gesetzes über die Schaffung der Nationalen Volksarmee und des Ministeriums für Nationale Verteidigung vom 18. Januar 1956 (GBl. I 1956 Nr. 8 S. 81) wurden die ersten Truppenteile am 1. März 1956 auf gestellt und feierlich vereidigt. Der 1. März wird seitdem jährlich als Tag der Nationalen Volksarmee begangen. Der Minister für Nationale Verteidigung ist der ranghöchste militärische Vorgesetzte der Angehörigen der NVA. Er regelt auf der Grundlage der Gesetze und anderer Rechtsvorschriften den aktiven Wehrdienst in der NVA mittels Anordnungen und Durchführungsbestimmungen sowie durch Befehle, Dienstvorschriften oder andere militärische Bestimmungen. Die NVA gliedert sich in folgende Teilstreitkräfte : Landstreitkräfte, Luftstreit- kräfte/Luftverteidigung und Seestreitkräfte (die den Ehrennamen Volksmarine tragen). Die Teilstreitkräfte sind weiter in Waffengattungen, Dienste und Spezialtruppen sowie in Verbände (Divisionen, Flottillen, Brigaden), Truppenteile (Regimenter, Geschwader) und Einheiten (Bataillone/Abteilungen, Kompanien/Batterien, Züge, Gruppen/Be-satzungen/Bedienungen) untergliedert. 1 IX. Parteitag der SED. Programm der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, Berlin 1976, S. 64. 373;
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Dokumentation: Staatsrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1984, Autorenkollektiv, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), 2., vollständig überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984 (St.-R. DDR Lb. 1984, S. 1-412). Gesamtredaktion: Karl-Friedrich Gruel, Dieter Hösel, Siegfried Petzold, Eberhard Poppe, Gerhard Riege, Gerhard Schüßler, Herbert Tzschoppe. Autorenkollektiv: Walter Assmann (Abschn. 9.6.), Karl Bönninger (Kap. 8), Gert Egler (Kap. 1), Herbert Graf (Kap. 7), Karl-Friedrich Gruel (Kap. 18 u. Abschn. 4.5.), Dieter Hösel f (Kap. 9 u. 14), Lothar Krumbiegel (Kap. 12, 17 u. Abschn. 4.3.), Roland Meister (Kap. 3), Hans Dietrich Moschütz (Abschn. 4.4.), Frohmut Müller (Kap. 15 u. 16), Siegfried Petzold (Kap. 1 u. 13), Eberhard Poppe (Kap. 6), Gerhard Riege (Kap. 2 u. 5), Tord Riemann (Kap. 18), Rudi Rödszus (Abschn. 17.4.), Gerhard Schüßler (Kap. 1, 4 u. 13), Gerhard Schulze (Kap. 10), Günter Seiler (Kap. 7), Hans Joachim Semler (Kap. 11), Werner Sternkopf (Kap. 8), Herbert Tzschoppe (Kap. 14). Sachregister: Werner Lenz. Als Lehrbuch für Hochschulen der DDR anerkannt.

Im Zusammenhang mit den Versuchen des Personenzusammenschlusses gegen das Wirken Staatssicherheit galt es,den Prozeß der Gewinnung von Informationen und der Überprüfung des Wahrheitsgehaltes unter Nutzung aller Möglichkeiten der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit , das Erfordernis schnellstmöglicher Reaktion zur Schadensabwendung, die Gewährleistung der Kontroll- und Aufsichtspflichten über die Realisierung der eingeleiteten Maßnahmen durch die zuständige operative Diensteinheit unverzüglich einbezogen werden kann. Wird über die politisch-operative Nutzung des Verdächtigen entschieden, wird das strafprozessuale Prüfungsverfehren durch den entscheidungsbefugten Leiter mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß abgeschlossen, auch wenn im Ergebnis des Prüfungsverfahrens die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erarbeitet wurden.

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