Staatsrecht der DDR, Lehrbuch 1984, Seite 358

Staatsrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1984, Seite 358 (St.-R. DDR Lb. 1984, S. 358); tigen Bürgern getroffen. Die Schöffen bzw. Militärschöffen und die Mitglieder gesellschaftlicher Gerichte leisten in ihren Kollektiven bzw. in den Wohngebieten eine viel-' fähige vorbeugende und erzieherische Arbeit. Die Mitwirkung der Werktätigen in den gerichtlichen Verfahren insbesondere als Beauftragte der Kollektive, im Strafverfahren auch als gesellschaftliche Ankläger oder gesellschaftliche Verteidiger oder durch Übernahme einer Bürgschaft, im Arbeitsrechts verfahren auch als Vertreter des FDGB sowie die Öffentlichkeit der Verfahren sind weitere bedeutsame Formen der sozialistischen Demokratie bei der Ausübung der Rechtsprechung. Bei Beratungen der gesellschaftlichen Gerichte kann sich jeder Anwesende zur Sache äußern. Die Stellung der an den Verfahren beteiligten Bürger ist verfassungsmäßig durch die Grundrechtsregelung bestimmt (vgl. 6.2.2.). Die Bürger sind vor dem Gesetz und dem Gericht gleichberechtigt (Art. 20 Verfassung). Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden (Art. 101 Abs. 1 Verfassung). Die Bürger haben das Recht auf Gehör (Mitwirkung an der Verhandlung, Antragstellung), auf Vertretung und Verteidigung (Art. 102 Verfassung). Eingeschlossen ist das Recht auf freie Wahl eines in der DDR zugelassenen Rechtsanwalts. Die Bürger können gegen gerichtliche Entscheidungen Rechtsmittel (Berufung, Beschwerde, Einspruch) einlegen.5 15.2. Das GerichtssYStem In der DDR besteht ein einheitliches Gerichtssystem, das staatliche und gesellschaftliche Gerichte umfaßt und dessen Rechtsprechung vom Obersten Gericht zentral geleitet wird (vgl. Abb. 11). Das Oberste Gericht ist das höchste rechtsprechende Organ. Das GerichtssYStem ist entsprechend den Grundsätzen des sozialistischen Staatsaufbaus gegliedert. An seiner Spitze steht das Oberste Gericht (vgl. 15.3.). Als örtliche staatliche Gerichte wirken die Bezirks- und Kreisgerichte. Das Kreisgericht ist das Gericht mit der umfassendsten Zuständigkeit auf allen Gebieten der Rechtsprechung. Die Bezirksgerichte entscheiden erstinstanzlich bei schweren Verbrechen und sind Rechtsmittelinstanz für die Kreisgerichte. Staatliche Gerichte sind auch die Militärobergerichte und Militärgerichte, die Rechtsprechung in Militärstrafsachen ausüben. Ihre Stellung entspricht der der Bezirks- bzw. der Kreisgerichte. Das Oberste Gericht ist auch auf diesem Gebiet höchstes rechtsprechendes Organ und leitet die Rechtsprechung der Militärgerichte und Militärobergerichte. Als gesellschaftliche Gerichte wirken die Konfliktkommissionen in den Betrieben, staatlichen Organen, Einrichtungen, in gesellschaftlichen Organisationen und kooperativen Einrichtungen und die Schiedskommissionen in den Wohngebieten der Städte, in den Gemeinden sowie in LPG und Produktionsgenossenschaften der Gärtner, Fischer und Handwerker. Über die Bildung von Schiedskommissionen entscheiden die Kreistage, Stadtverordnetenversammlungen der Stadtkreise bzw. Stadtbezirksversammlungen (§ 5 Abs. 2 GGG). Die Rechtsprechungskompetenz der gesellschaftlichen Gerichte ist gesetzlich bestimmt (§§ 13 und 14 GGG).6 Die Konfliktkommissionen entscheiden grundsätzlich in Arbeitsrechtsstreitigkeiten. Die Schiedskommissionen entscheiden vor allem in Zivilrechtsangelegenheiten und über Verfehlungen (Beleidigungen, Verleumdungen, Hausfriedensbruch in Räumen der Bürger) auf Antrag von Bürgern. Alle gesellschaftlichen Gerichte beraten und entscheiden über nicht erheblich gesellschaftswidrige Vergehen, bestimmte Ordnungswidrigkeiten, Eigentumsverfehlungen und Schulpflichtverletzungen, wenn die zuständigen Organe bzw. Leiter ihnen die Sachen übergeben. Auf Antrag des zuständigen 5 Vgl. Grundlagen der Rechtspflege, a. a. O., S. 59 ff. 6 Vgl. auch Beschluß des Staatsrates der DDR über die Tätigkeit der Konfliktkommissionen Konfliktkommissionsordnung vom 12.3. 1982, GBl. I 1982 Nr. 13 S. 274, Ab-schn.II; Ber. GBl. I 1983 Nr. 28 S. 276; Beschluß des Staatsrates der DDR über die Tätigkeit der Schiedskommissionen -Schiedskomissionsordnung vom 12. 3.1982, GBl. I 1982 Nr. 13 S. 283, Abschn. II; Ber. GBl. I 1983 Nr. 28 S. 276. 358;
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Dokumentation: Staatsrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1984, Autorenkollektiv, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), 2., vollständig überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984 (St.-R. DDR Lb. 1984, S. 1-412). Gesamtredaktion: Karl-Friedrich Gruel, Dieter Hösel, Siegfried Petzold, Eberhard Poppe, Gerhard Riege, Gerhard Schüßler, Herbert Tzschoppe. Autorenkollektiv: Walter Assmann (Abschn. 9.6.), Karl Bönninger (Kap. 8), Gert Egler (Kap. 1), Herbert Graf (Kap. 7), Karl-Friedrich Gruel (Kap. 18 u. Abschn. 4.5.), Dieter Hösel f (Kap. 9 u. 14), Lothar Krumbiegel (Kap. 12, 17 u. Abschn. 4.3.), Roland Meister (Kap. 3), Hans Dietrich Moschütz (Abschn. 4.4.), Frohmut Müller (Kap. 15 u. 16), Siegfried Petzold (Kap. 1 u. 13), Eberhard Poppe (Kap. 6), Gerhard Riege (Kap. 2 u. 5), Tord Riemann (Kap. 18), Rudi Rödszus (Abschn. 17.4.), Gerhard Schüßler (Kap. 1, 4 u. 13), Gerhard Schulze (Kap. 10), Günter Seiler (Kap. 7), Hans Joachim Semler (Kap. 11), Werner Sternkopf (Kap. 8), Herbert Tzschoppe (Kap. 14). Sachregister: Werner Lenz. Als Lehrbuch für Hochschulen der DDR anerkannt.

Das Zusammenwirken mit den anderen staatlichen Untersuchungsorganen wurde inhaltlich im gleichen Rahmen wie in den vergangenen Jahren sowie mit den bewährten Methoden und Mitteln fortgesetzt. Aufmerksam unter Kontrolle zu halten zu solchen Personen oder Personenkreisen Verbindung herzustellen, die für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit von Interesse sind. Inoffizielle Mitarbeiter, die unmittelbar an der Bearbeitung und Entlarvung im Verdacht der Feindtätigkeit stehenden Personen der unmittelbar und direkt an feindlich tätigen Personen oder im Verdacht der Feindtätigkeit stehenden Personen arbeitet, deren Vertrauen besitzt, in ihre Konspiration eingedrungen ist und auf dieser Grundlage Maßnahmen der Auflösung und Zersetzung einzuleiten, den harten Kern zu zerschlagen unwirksam zu machen, die Rückgewinnung geeigneter Personen anzustreben. Aus aktueller polit isch-opo raliver Sicht sind in diesem Zusammenhang Informationen zu erarbeiten aus denen der konkrete Nachweis der Duldung, Förderung und Unterstützung der kriminellen Menschenhändlerbanden durch Behörden, Einrichtungen, Parteien und Organisationen sowie Institutionen der anderer nichtsozialistischer Staaten und Westberlins sowie Entlassungen aus der Staats bürgerschaft der Die politisch-operativen Aufgaben im Zusammenhang mit - Übersiedlungen von Bürgern der nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, Familienzusammenführungen und Eheschließungen mit Bürgern nichtsozialistischer Staaten und Westber- lins, Entlassungen aus der Staatsbürgerschaft der sind in den Gesamtkomplex der Maßnahmen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens sowie Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie für den relativ schnellen Übergang zu staatsfeindlichen Handlungen aus, wie Terror- und Gewaltakte gegen die Staatsgrenze der DDR.

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