Staatsrecht der DDR, Lehrbuch 1984, Seite 297

Staatsrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1984, Seite 297 (St.-R. DDR Lb. 1984, S. 297); 11.3. Aufgaben und Befugnisse des Staatsrates und seines Vorsitzende Der Staatsrat hat eine Reihe differenzierter Aufgaben und die ihnen entsprechenden Befugnisse wahrzunehmen. Erstens: Der Staatsrat vertritt die DDR völkerrechtlich. Er ratifiziert und kündigt Staatsverträge und andere völkerrechtliche Verträge, für die eine Ratifizierung vorgesehen ist (Art. 66 Abs. 2 Verfassung). Die Wahrnehmung dieser Befugnis des Staatsoberhauptes der DDR ist Bestandteil der Außenpolitik des sozialistischen Staates. Damit ist staatsrechtlich festgelegt, daß der Staatsrat befugt ist, für die DDR verbindliche Handlungen gegenüber anderen Staaten vorzunehmen, z. B. Staatsverträge abzuschließen, den Beitritt zu internationalen Konventionen zu erklären oder andere verbindliche Erklärungen abzugeben. Der Ministerrat bereitet Staatsverträge und andere ratifizierungspflichtige völkerrechtliche Verträge vor (Art. 76 Abs. 4 Verfassung). Die Einzelheiten der Vorbereitung und des Abschlusses völkerrechtlicher Verträge sowie das Ratifikationsverfahren sind in gesonderten Rechtsvorschriften geregelt.5 Die Ratifizierung eines völkerrechtlichen Vertrages bedeutet, daß der von der Verfassung dazu allein legitimierte Staatsrat dem Vertrag zustimmt. Mit der Unterzeichnung durch den Vorsitzenden des Staatsrates wird dokumem tiert, daß die DDR die mit dem Vertrag übernommenen Verpflichtungen gewissenhaft erfüllen wie auch die ihr zustehenden Rechte in Anspruch nehmen wird. Es entspricht der Stellung der Volkskammer, daß Staatsverträge und andere völkerrechtliche Verträge, mit denen Gesetze geändert werden, ihrer Bestätigung bedürfen (Art. 51 Verfassung). Diese Bestätigung in der Regel in der Form eines Gesetzes der Volkskammer ist verfassungsmäßig zwingende Voraussetzung für die Ratifizierung eines solchen völkerrechtlichen Vertrages durch den Staatsrat. Den dominierenden Platz unter den zu ratifizierenden Verträgen nehmen die Abkommen mit der UdSSR und den anderen Staaten der sozialistischen Gemeinschaft ein. Sie sind ein wichtiger Beitrag zur Festi- gung des sozialistischen Bruderbundes und dienen vor allem der Vertiefung der sozialistischen ökonomischen Integration. Darüber hinaus ist die DDR einer großen Zahl wichtiger internationaler Abkommen beigetreten und hat zahlreiche bilaterale und multilaterale Verträge mit anderen Staaten abgeschlossen. Zweitens: Der Vorsitzende des Staatsrates ernennt auf Vorschlag des Ministerrates die bevollmächtigten Vertreter der DDR (in der Regel Außerordentliche und Bevollmächtigte Botschafter) in anderen Staaten und beruft sie ab (Art. 71 Abs. 1 Verfassung). Die bevollmächtigten Vertreter erhalten eine vom Vorsitzenden des Staatsrates Unterzeichnete Ernennungsurkunde sowie ein signiertes und gesiegeltes Beglaubigungsschreiben zur Übergabe an das Staatsoberhaupt des Empfangsstaates. Der Vorsitzende des Staatsrates nimmt die Beglaubigungs-bzw. Abberufungsschreiben der bei ihm akkreditierten Vertreter anderer Staaten entgegen. Diese diplomatischen Vertreter werden während ihrer Amtszeit vom Vorsitzenden des Staatsrates unter anderem zu Arbeitsgesprächen und zur Entgegennahme oder Übermittlung von Botschaften empfangen. Zu besonderen Anlässen entsendet der Vorsitzende des Staatsrates Sonderbotschafter zu Staatsoberhäuptern anderer Staaten bzw. empfängt Sonderbotschafter ausländischer Staatsoberhäupter. Drittens: Zu den mit der Funktion des Staatsoberhauptes im Zusammenhang stehenden Befugnissen gehört die Verkündung der von der Volkskammer beschlossenen Gesetze durch den Vorsitzenden des Staatsrates (Art. 65 Abs. 4 Verfassung). Der Vorsitzende des Staatsrates ist verfassungsrechtlich verpflichtet, die Gesetze innerhalb eines Monats nach ihrer Verabschiedung durch die Volkskammer im Gesetzblatt zu verkünden. Soweit nicht die Volkskammer im Gesetz selbst einen Termin für dessen Inkrafttreten bestimmt hat, treten die Gesetze am 14. Tag nach ihrer Verkündung in Kraft (Art. 65 Abs. 5 Verfas- 5 Vgl. Beschluß des Staatsrates der DDR über die Aufgaben des Staatsrates bei der Ratifikation und Kündigung von völkerrechtlichen Verträgen der DDR vom 22.3. 1976, GBl. I 1976 Nr. 11 S. 181. 297;
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Dokumentation: Staatsrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1984, Autorenkollektiv, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), 2., vollständig überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984 (St.-R. DDR Lb. 1984, S. 1-412). Gesamtredaktion: Karl-Friedrich Gruel, Dieter Hösel, Siegfried Petzold, Eberhard Poppe, Gerhard Riege, Gerhard Schüßler, Herbert Tzschoppe. Autorenkollektiv: Walter Assmann (Abschn. 9.6.), Karl Bönninger (Kap. 8), Gert Egler (Kap. 1), Herbert Graf (Kap. 7), Karl-Friedrich Gruel (Kap. 18 u. Abschn. 4.5.), Dieter Hösel f (Kap. 9 u. 14), Lothar Krumbiegel (Kap. 12, 17 u. Abschn. 4.3.), Roland Meister (Kap. 3), Hans Dietrich Moschütz (Abschn. 4.4.), Frohmut Müller (Kap. 15 u. 16), Siegfried Petzold (Kap. 1 u. 13), Eberhard Poppe (Kap. 6), Gerhard Riege (Kap. 2 u. 5), Tord Riemann (Kap. 18), Rudi Rödszus (Abschn. 17.4.), Gerhard Schüßler (Kap. 1, 4 u. 13), Gerhard Schulze (Kap. 10), Günter Seiler (Kap. 7), Hans Joachim Semler (Kap. 11), Werner Sternkopf (Kap. 8), Herbert Tzschoppe (Kap. 14). Sachregister: Werner Lenz. Als Lehrbuch für Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit Vorbeugende Verhinderung von Aktivitäten Übersiedlungsersuchender Bürger zur Einbeziehung von Auslandsvertretungen nichtsozialistischer Staaten in der und in anderen sozialistischen Staaten Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Schlußwort auf der Delegiertenkonferenz der am Schlußwort des Ministers auf der Delegiertenkonferenz der Kreisparteiorganisation im Staatssicherheit am Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Andere dienstliche Bestimmungen, Orientierungen und Analysen Anweisung des Leiters der Abteilung Staatssicherheit zur Sicherung Inhaftierter bol den Verführungen zu gerieht liehen Haupt Verhandlungen durch Angehörige der Abteilungen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen am, zum Thema: Die politisch-operativen Aufgaben der Abteilungen zur Verwirklichung der Aufgabenstellungen des Genossen Minister auf der Dienstkonferenz am Genossen! Gegenstand der heutigen Dienstkonferenz sind - wesentliche Probleme der internationalen Klassenauseinandersetzung und die sich daraus für Staatssicherheit ergebenden politisch-operativen Schlußfolgerungen, die sich aus dem Bauablauf ergeben, sind von den Leitern der Kreis- und Objektdienststellsn rechtzeitig und gründlich zu pinnen, zu organisieren und wirksam durchzusetzen.

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