Staatsrecht der DDR, Lehrbuch 1984, Seite 266

Staatsrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1984, Seite 266 (St.-R. DDR Lb. 1984, S. 266);  die Gerichte: das Oberste Gericht der DDR, die Bezirksgerichte, die Kreisgerichte, die Militärobergerichte und Militärgerichte (vgl. Kap. 15); die Staatsanwaltschaft: der General- staatsanwalt der DDR, die Bezirks- und die Kreisstaatsanwälte, die Militärstaatsanwälte (vgl. Kap. 16) ; die Staatlichen Notariate; die Nationale Volksarmee, die Grenztruppen der DDR, die Zivilverteidigung, die Deutsche Volkspolizei und die anderen Organe des Ministeriums des Innern, die Organe des Ministeriums für Staatssicherheit sowie die Zollverwaltung der DDR (vgl. Kap. 17). Aus dieser Darstellung ergibt sich, daß zur sozialistischen Staatsorganisation auch die bewaffneten Organe der Arbeiter-und-Bauern-Macht gehören. Die Staatsorgane besitzen eine in Rechtsvorschriften geregelte eigene Kompetenz. Die bewaffneten Organe unterstehen militärischen Befehlshabern, die von Staatsorganen ernannt werden und von ihnen ihre Kompetenz erhalten. Staatliche Einrichtungen, wie Krankenhäuser, Theater, Schulen, Universitäten, wissenschaftliche Institute usw., sind keine Staatsorgane, sie sind Staatsorganen unterstellt. In den Rechtsvorschriften über die Bildung und die Aufgaben staatlicher Einrichtungen ist geregelt, ob und in welchem Umfang sie in Erfüllung staatlicher Aufgaben vollziehend-verfügend tätig werden.28 Staatliche Einrichtungen werden vom staatstheoretischen Begriff des „Mechanismus der sozialistischen Staatsmacht" (neben bzw. nach den gewählten Machtorganen und den Organen des Staatsapparates) mit erfaßt.29 Kombinate, Betriebe und Genossenschaften sind ebenfalls keine Staatsorgane. Sie sind als Wirtschaftseinheiten, die auf der Basis des sozialistischen Volkseigentums bzw. des genossenschaftlich-sozialistischen Eigentums Produktionsaufgaben erfüllen, zugleich eigenverantwortliche Gemeinschaften (Art. 41, 42 und 46 Verfassung; §§ 1 und 31 Kombinats-VO und § 1 LPG-Gesetz). Mit der Auflösung der Mehrzahl der WB wurden bestimmte wirtschaftsleitende Funktionen, die diese Organe bisher wahrnahmen, auf die Kombinate übertragen (§ 4 Abs. 1 Kombinats-VO). Die Kombinate üben die ihnen übertragenen staatlichen Funktionen der Wirtschaftsleitung in Verbindung mit der Leitung ihres Reproduktionsprozesses in gesamtstaatlichem Interesse aus. Die noch bestehenden VVB, andere Organe und Einrichtungen, denen Betriebe oder andere Wirtschaftseinheiten unterstellt sind und denen gegenüber sie wirtschaftsleitende Funktionen ausüben, werden in den Rechtsvorschriften der DDR als „wirtschaftsleitende Organe" bezeichnet. Diese haben konkrete Funktionen bei der Leitung, Planung und Kontrolle von Betrieben und Wirtschaftseinheiten wahrzunehmen. Sie arbeiten meist nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung. Die gesamte staatliche Leitung und Planung der Volkswirtschaft der DDR obliegt den gewählten Machtorganen, dem Ministerrat und den Ministerien mit wirtschaftsleitenden Funktionen sowie den entsprechenden örtlichen Staatsorganen, den Kombinaten und spezifischen wirtschaftsleitenden Organen. Die Staatsorgane können entsprechend ihrer Funktion in verschiedene Gruppen eingeordnet werden: die gewählten Machtorgane, die Volksvertretungen, die vollziehend-verfügenden Organe des Staatsapparates, die Justizorgane, die Schutz- und Sicherheitsorgane. Eine solche Systematisierung der Staatsorgane nach ihren Aufgaben, Rechten und Pflichten bei der Verwirklichung der Funktionen des sozialistischen Staates, der Ausübung der einheitlichen Staatsmacht, bedeutet keine Gewaltenteilung nach bürgerlichem Muster. Sie dient dazu, die spezifische Funktion der jeweiligen Staatsorgane im Rahmen des einheitlichen Systems der Staatsorgane zu verdeutlichen. Die Volksvertretungen Die Volksvertretungen bilden die Grundlage des gesamten Systems der Staatsorgane in der DDR (Art. 5 Verfassung; vgl. auch Kap. 10 und 14). Ihre Beziehungen unter- 28 Vgl. Verwaltungsrecht. Lehrbuch, Berlin 1979, S. 157 ff. 29 Vgl. Marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie, a. a. O., S. 357. 266;
Staatsrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1984, Seite 266 (St.-R. DDR Lb. 1984, S. 266) Staatsrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1984, Seite 266 (St.-R. DDR Lb. 1984, S. 266)

Dokumentation: Staatsrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1984, Autorenkollektiv, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), 2., vollständig überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984 (St.-R. DDR Lb. 1984, S. 1-412). Gesamtredaktion: Karl-Friedrich Gruel, Dieter Hösel, Siegfried Petzold, Eberhard Poppe, Gerhard Riege, Gerhard Schüßler, Herbert Tzschoppe. Autorenkollektiv: Walter Assmann (Abschn. 9.6.), Karl Bönninger (Kap. 8), Gert Egler (Kap. 1), Herbert Graf (Kap. 7), Karl-Friedrich Gruel (Kap. 18 u. Abschn. 4.5.), Dieter Hösel f (Kap. 9 u. 14), Lothar Krumbiegel (Kap. 12, 17 u. Abschn. 4.3.), Roland Meister (Kap. 3), Hans Dietrich Moschütz (Abschn. 4.4.), Frohmut Müller (Kap. 15 u. 16), Siegfried Petzold (Kap. 1 u. 13), Eberhard Poppe (Kap. 6), Gerhard Riege (Kap. 2 u. 5), Tord Riemann (Kap. 18), Rudi Rödszus (Abschn. 17.4.), Gerhard Schüßler (Kap. 1, 4 u. 13), Gerhard Schulze (Kap. 10), Günter Seiler (Kap. 7), Hans Joachim Semler (Kap. 11), Werner Sternkopf (Kap. 8), Herbert Tzschoppe (Kap. 14). Sachregister: Werner Lenz. Als Lehrbuch für Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges berechtigt. Die Bestätigung ist unverzüglich beim Leiterder Abteilung einzuholen. Er hat diese Maßnahmen zu bestätigen oder aufzuheben. Über die Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf das Leben oder die Gesundheit ein Fluchtversuch nicht verhindert oder der Widerstand gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung in mündlicher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Den Leitern der zuständigen Diensteinheiten der Linie sind die vorgesehenen Termine unverzüglich mitzuteilen.

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