Staatsrecht der DDR, Lehrbuch 1984, Seite 254

Staatsrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1984, Seite 254 (St.-R. DDR Lb. 1984, S. 254); ihren Verantwortungsbereich aus wirken (vgl. §§ 9 und 11 GöV), sowie im breiten Spielraum hinsichtlich der Formen und Methoden der Durchführung dieser Entscheidungen. Der demokratische Zentralismus wird zum anderen durch die Verbindung der kollektiven Entscheidungen gewählter Staatsorgane mit der Einzelleitung bzw. mit Einzelentscheidungen der verantwortlichen Leiter bei der Umsetzung der Beschlüsse verwirklicht. Kollektivität und Einzelleitung, kollektive Beschlußfassung und persönliche Verantwortung bedingen sich. Ausgehend von der dargelegten tragenden Verfassungsregelung in Art. 47 Abs. 2 können die Prinzipien des Staatsaufbaus unter fünf Gesichtspunkten zusammengefaßt: werden. Erstens: Sicherung der Einheit der Staatsmacht durch die Volksvertretungen als die Machtorgane, die die Grundlage des gesamten Systems der Staatsorgane bilden und in ihrer Tätigkeit die Beschlußfassung, -durchführung und -kontrolle vereinigen. Alle staatliche Macht ist bei den Volksvertretungen konzentriert, die eine umfassende Kompetenz zur staatlichen Leitung und Planung der gesamten gesellschaftlichen Entwicklung besitzen (Volkswirtschaft, Infrastruktur, Dienstleistungen, Versorgung, Volksbildung, Gesundheits- und Sozialwesen, Kultur, Sicherheit und Ordnung, militärischer Sthutz usw.). Alle anderen Staatsorgane werden unmittelbar oder mittelbar von den Volksvertretungen gebildet und erhalten von diesen ihre Kompetenz, die von der umfassenden Kompeteitz der Volksvertretungen abgeleitet ist. Die Entscheidungen der Volksvertretungen (Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer und Beschlüsse der örtlichen Volksvertretungen) sind im Rahmen ihrer jeweiligen Kompetenz für alle anderen Staatsorgane, für alle Staatsfunktionäre, die Kombinate, Betriebe, Einrichtungen, Genossenschaften und Bürger verbindlich. Die Volksvertretungen verwirklichen die Einheit von Beschlußfassung, Durchführung und Kontrolle durch ihre Tagungen, die Tätigkeit ihrer Organe und das Wirken ihrer Abgeordneten. Damit ist im sozialistischen Staatsaufbau das dem bürgerlichen Parlamentarismus entsprechende Prinzip der Gewaltenteilung, der Teilung der Gewalt des bürgerlichen Staates in Legislative, Exekutive und Gerichtsbarkeit, überwunden.5 Von Montesquieu anfangs des 18. Jahrhunderts entwickelt, gegen den feudalen Absolutismus, den absoluten Herrscher, gerichtet, hatte diese Lehre in der frühbürgerlichen Entwicklung durchaus progressiven Charakter. Sie hat allerdings in keinem bürgerlichen Staat etwa zur Teilung der Gewalt (der Macht) der herrschenden Klasse geführt. Im Gegenteil, sie wird heute, unter imperialistischen Herrschaftsbedingungen, von der Monopolbourgeosie als wirksames Instrument zur Unterdrückung der ausgebeuteten Massen benutzt. Legislative, Exekutive und Gerichtsbarkeit werden - je nach Klassenkampfsituation - ins Feld geführt. Besonders mit Hilfe der gerichtlichen Funktion der „Gesetzeskontrolle", ausgeübt von allgemeinen Gerichten und spezifischen „Verfassungsgerichten", sollen Gesetze, die durch demokratische Forderungen beeinflußt wurden, unter Berufung auf Gesetzlichkeit und Rechtsstaatlichkeit außer Kraft gesetzt werden können.6 Zweitens: Mitwirkung der Werktätigen an der Tätigkeit der Staatsorgane, Einbeziehung der Bürger in die Leitung und Planung aller gesellschaftlichen Angelegenheiten. Die Realität der sozialistischen Demokratie wird in bedeutendem Maße dadurch gewährleistet, daß die Werktätigen ihre Macht durch die demokratisch gewählten Volksvertretungen ausüben und zugleich an deren Tätigkeit aktiv teilnehmen. In Art. 5 der Verfassung wird deshalb festgelegt,, daß sich die Volksvertretungen „in ihrer Tätigkeit auf die aktive Mitgestaltung der Bürger an der Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle ihrer Entscheidungen" stützen. Der Staatsaufbau sichert über das System der Staatsorgane, ihre Organisation und Struktur, daß die schöpferische Kraft demokratischer Aktivität in die Arbeit der Staatsorgane einfließt und deren gesellschaftliche Wirksamkeit und Autorität erhöht. Drittens: Verbindung von zentraler und örtlicher sowie von zweiglicher und territorialer staatlicher Leitung und Planung. Dieses Prinzip des Staatsaufbaus widerspiegelt die objektiven Erfordernisse der 5 Vgl. Der demokratische Zentralismus - Theorie und Praxis, Berlin 1981, S. 169 ff. 6 Vgl. Staatsrecht bürgerlicher Staaten. Lehrbuch, Berlin 1980, S. 147 ff. 254;
Staatsrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1984, Seite 254 (St.-R. DDR Lb. 1984, S. 254) Staatsrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1984, Seite 254 (St.-R. DDR Lb. 1984, S. 254)

Dokumentation: Staatsrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1984, Autorenkollektiv, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), 2., vollständig überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984 (St.-R. DDR Lb. 1984, S. 1-412). Gesamtredaktion: Karl-Friedrich Gruel, Dieter Hösel, Siegfried Petzold, Eberhard Poppe, Gerhard Riege, Gerhard Schüßler, Herbert Tzschoppe. Autorenkollektiv: Walter Assmann (Abschn. 9.6.), Karl Bönninger (Kap. 8), Gert Egler (Kap. 1), Herbert Graf (Kap. 7), Karl-Friedrich Gruel (Kap. 18 u. Abschn. 4.5.), Dieter Hösel f (Kap. 9 u. 14), Lothar Krumbiegel (Kap. 12, 17 u. Abschn. 4.3.), Roland Meister (Kap. 3), Hans Dietrich Moschütz (Abschn. 4.4.), Frohmut Müller (Kap. 15 u. 16), Siegfried Petzold (Kap. 1 u. 13), Eberhard Poppe (Kap. 6), Gerhard Riege (Kap. 2 u. 5), Tord Riemann (Kap. 18), Rudi Rödszus (Abschn. 17.4.), Gerhard Schüßler (Kap. 1, 4 u. 13), Gerhard Schulze (Kap. 10), Günter Seiler (Kap. 7), Hans Joachim Semler (Kap. 11), Werner Sternkopf (Kap. 8), Herbert Tzschoppe (Kap. 14). Sachregister: Werner Lenz. Als Lehrbuch für Hochschulen der DDR anerkannt.

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Grundsätze des Wach- und Sicherungsdienstes. Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst ist ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen zur Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges. Grundlagen für die Tätigkeit des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes und organisiert die Kontrolle. Der Leiter der Abteilung hat durch eine wirksame politischoperative Anleitung und Kontrolle im Prozeß der täglichen Dienstdurchführung die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes unterstellt. Er ist dem Vorführer gegenüber weisungs- und kontrollberechtigt.

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