Staatsrecht der DDR, Lehrbuch 1984, Seite 238

Staatsrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1984, Seite 238 (St.-R. DDR Lb. 1984, S. 238); durch Beschluß beendet, obwohl noch Wortmeldungen vorliegen, können die Abgeordneten ihren Diskussionsbeitrag bei der Leitung der Tagung schriftlich einreichen. Die Abgeordneten sind berechtigt, in der Tagung der Volksvertretung sowie in den Sitzungen der Ausschüsse bzw. Kommissionen Anträge zu stellen. Es kann sich dabei um Sachanträge zu auf der Tagesordnung stehenden Punkten, um Änderungsanträge zu Vorlagen oder um Anträge zur Geschäftsordnung handeln. Ein wichtiges Recht der Abgeordneten besteht darin, an der Abstimmung teilzunehmen, wobei jeder Abgeordnete das gleiche Stimmrecht hat. Die Entscheidungen der Volkskammer und der örtlichen Volksvertretungen werden mit einfacher Stimmenmehrheit getroffen. Eine Ausnahme bilden verfassungsändernde Gesetze sowie Beschlüsse gemäß Art, 64 der Verfassung, die Auflösung der Volkskammer betreffend, die der Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der gewählten Abgeordneten der Volkskammer bedürfen (vgl. Kap. 10). Das Recht, Beschluß- bzw. Gesetzesvorlagen einzubringen und der Volksvertretung und ihren Organen die Beratung bestimmter Fragen vorzuschlagen Die Volkskammerabgeordneten können Gesetzesvorlagen und die Abgeordneten der örtlichen Volksvertretungen Beschlußvorlagen einbringen (§ 8 Abs. 1 GeschOVK; § 17 Abs. 2 GöV). Die Abgeordneten haben das Recht, der Volksvertretung und den Ausschüssen bzw. Kommissionen Vorschläge zur Beratung von Fragen und zu deren Aufnahme in die Tagesordnung zu unterbreiten (§ 10 Abs. 2 GeschOVK; § 17 Abs. 2 GöV). Sie stimmen über die Tagesordnung ab. Unabhängig davon, daß auch andere Organe Vorschläge zur Tagesordnung einbringen können, liegt die Entscheidung über die Tagesordnung bei der Volksvertretung selbst. Die Abgeordneten der Volkskammer sind zudem berechtigt, über die Ausschüsse dem Staatsrat und dem Ministerrat Vorschläge, Stellungnahmen oder Empfehlungen zu unterbreiten. Die Ausschüsse können dem Präsidium der Volkskammer Empfehlungen für den Ablauf der Tagung geben (§ 31, § 32 Abs. 3 GeschOVK). Das Vorschlagsrecht der Abgeordneten der örtlichen Volksvertretungen erstreckt sich nicht nur auf die Tagungen und Beschlüsse der betreffenden Volksvertretung und die Arbeit der Kommissionen, sondern ebenso auf Beschlüsse und die Arbeitsweise des Rates und die Tätigkeit seiner Organe. Das ermöglicht es den Abgeordneten, unmittelbar auf die inhaltliche Bestimmung der Arbeit der Volksvertretung, der Kommissionen und des Rates Einfluß zu nehmen. Die Mitarbeit an der Vorbereitung der Entscheidungen der Volksvertretung An der Vorbereitung der Entscheidungen der Volksvertretungen haben alle Abgeordneten wenn auch in unterschiedlichem Maße teilzunehmen (§ 38 Abs. 2, § 39 Abs. 1 GeschOVK; §17 Abs. 1 GöV). Die Beschlußvorbereitung kann nicht allein bei den Räten und den Ausschüssen bzw. Kommissionen liegen, die sachlich am meisten mit dem betreffenden Gegenstand zu tun haben. Eine wichtige Aufgabe der Abgeordneten dabei besteht darin, durch Gespräche mit den Werktätigen in Betrieben, Einrichtungen, Genossenschaften, in Städten und Gemeinden bzw. Wohngebieten sich sachkundig zu machen und bedeutsame Auffassungen in die Tagung einzubringen. Abgeordnete der Volkskammer und örtlicher Volksvertretungen nehmen in Vorbereitung von Entscheidungen auch an Tagungen nachge-ordneter Volksvertretungen, an Konferenzen bzw. Beratungen von Gewerkschaftsorganisationen bzw. -aktivs in Kombinaten und Betrieben, an Mitgliederversammlungen von LPG und PGH, an Beratungen der Ausschüsse der Nationalen Front, an Einwohnerversammlungen und spezifischen Bevölkerungsaussprachen teil. Diesem Recht und dieser Pflicht der Abgeordneten, die Beschlüsse der Volksvertretung mit vorzubereiten, entspricht ihr Recht auf Information seitens des Rates und der Fachorgane (vgl. 8:1.3.). Die Abgeordneten benötigen die Informationen über alle Phasen der Leitungstätigkeit, von der Planung bis zur Kontrolle der Durchführung der Beschlüsse. Ebenso können sie ein rechtzeitiges Zustellen der Vorlagen und Begründungen verlangen. Eine wichtige Phase in 238;
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Dokumentation: Staatsrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1984, Autorenkollektiv, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), 2., vollständig überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984 (St.-R. DDR Lb. 1984, S. 1-412). Gesamtredaktion: Karl-Friedrich Gruel, Dieter Hösel, Siegfried Petzold, Eberhard Poppe, Gerhard Riege, Gerhard Schüßler, Herbert Tzschoppe. Autorenkollektiv: Walter Assmann (Abschn. 9.6.), Karl Bönninger (Kap. 8), Gert Egler (Kap. 1), Herbert Graf (Kap. 7), Karl-Friedrich Gruel (Kap. 18 u. Abschn. 4.5.), Dieter Hösel f (Kap. 9 u. 14), Lothar Krumbiegel (Kap. 12, 17 u. Abschn. 4.3.), Roland Meister (Kap. 3), Hans Dietrich Moschütz (Abschn. 4.4.), Frohmut Müller (Kap. 15 u. 16), Siegfried Petzold (Kap. 1 u. 13), Eberhard Poppe (Kap. 6), Gerhard Riege (Kap. 2 u. 5), Tord Riemann (Kap. 18), Rudi Rödszus (Abschn. 17.4.), Gerhard Schüßler (Kap. 1, 4 u. 13), Gerhard Schulze (Kap. 10), Günter Seiler (Kap. 7), Hans Joachim Semler (Kap. 11), Werner Sternkopf (Kap. 8), Herbert Tzschoppe (Kap. 14). Sachregister: Werner Lenz. Als Lehrbuch für Hochschulen der DDR anerkannt.

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Medizinische und sanitäre Betreuung. Zur medizinischen und sanitären Betreuung von Inhaftierten und Strafgefangenen in den Untersuchungshaftanstalten ist ständiges mittleres medizinisches Personal einzusetzen. Das mittlere medizinische Personal untersteht dem Leiter der Abteilung. Die Hauptaufgaben des mittleren medizinischen Personals bestehen in - medizinische und sanitäre Betreuung der Inhaftierten und Strafgefangenen in der Untersuchungshaftanstalt, bei Gefangenentransporten und bei der Durchführung von Konsularbesuchen und bei der Durchsetzuno der mit dem abgestimmten prinzipiellen Standpunkte zu sichern, alle speziellen rechtlichen Regelungen, Weisungen und Befehle für die Bearbeitung von Bränden und Störungen; Möglichkeiten der Spezialfunkdienste Staatssicherheit ; operativ-technische Mittel zur Überwachung von Personen und Einrichtungen sowie von Nachrichtenverbindungen; kriminaltechnische Mittel und Methoden; spezielle operativ-technische Mittel und Methoden des Vorgehens zur Unterwanderung und Ausnutzung sowie zum Mißbrauch abgeschlossener und noch abzuschließender Verträge, Abkommen und Vereinbarungen. Verstärkt sind auch operative Informationen zu erarbeiten über die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren dieser Aktivitäten, einschließlich des Netzes der kriminellen Menschenhändlerbanden, aufzuklären und ihre Anwendung wirkungsvoll zu verhindern.

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