Staatsrecht der DDR, Lehrbuch 1984, Seite 187

Staatsrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1984, Seite 187 (St.-R. DDR Lb. 1984, S. 187); und Freiheiten fördern und ermutigen"30. In einer Deklaration, die auf der Tagung des Politischen Beratenden Ausschusses am 23. November 1978 in Moskau von den Teilnehmerstaaten des Warschauer Vertrages angenommen wurde, wird festgestellt: „Nur der Sozialismus gewährleistet die Achtung der politischen, staatsbürgerlichen, ökonomischen, sozialen, kulturellen und anderer Rechte sowie den freien Zugang aller Mitglieder der Gesellschaft zu Arbeit, Bildung, Kultur und Wissenschaft, die Teilnahme an der Leitung des Staates."31 Obgleich mit. unterschiedlicher zum Teil aus der Übersetzung resultierender Bezeichnung, wiederholt sich demnach in bedeutsamen nationalen, internationalen und völkerrechtlichen Dokumenten der Hinweis auf eine besondere Gruppe von persönlichen, zivilen, staatsbürgerlichen oder einfach Bürgerrechten. digen Komplexität sind in den sozialistischen Verfassungen die Rechte des Menschen auf den verschiedenen Gebieten gleichwertig als Grundrechte verankert. In der juristischen Literatur der DDR werden die politischen und persönlichen Rechte und Freiheiten der Bürger als eng zusammengehörig betrachtet und mehr oder minder ausdrücklich in einer Gruppe behandelt. Die Gesamtheit der Grundrechte und -freiheiten wird bisher häufig in drei Gruppen gegliedert: a) ökonomische, b) kulturell-ideologische und c) politische Rechte27 bzw. politische Rechte und Freiheiten, sozialökonomische Rechte und geistig-kulturelle Rechte.28 Es sprechen jedoch mehrere Gründe dafür, die bisherige Systematisierung zu überprüfen und dahingehend zu verändern, daß eine Aufteilung in vier Gruppen vorgenommen wird. In einer neuen Gruppe sollten die persönlichen Rechte und Freiheiten der Bürger, die bisher zum überwiegenden Teil der Gruppe der politischen Rechte und Freiheiten zugezählt wurden, zusammengefaßt werden. Anstoß für solche Überlegungen geben folgende Dokumente: - Die Verfassung der UdSSR vom 7. Oktober 1977 nennt die persönlichen Rechte und Freiheiten der Bürger ausdrücklich (Art. 39) und versteht sie als relativ homogene, selbständige Gruppe. - Die beiden genannten UN-Menschen-rechtskonventionen leiten aus dem Selbstbestimmungsrecht der Völker für das Individuum zivile (persönliche oder auch Bürgerrechte) und politische Rechte sowie wirtschaftliche, soziale (sozialökonomische) und kulturelle Rechte ab. In Bekräftigung ihrer Konventionen aus dem Jahre 1966 stellte die XXXII. UN-Vollver-sammlung in einer am 16. Dezember 1977 angenommenen Resolution fest: ,,b) die volle Verwirklichung dér Bürgerrechte und politischen Rechte ist ohne die Ausübung ökonomischer, sozialer und kultureller Rechte unmöglich Z'29 - In der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa vom 1. August 1975 heißt es in der Prinzipiendeklaration: Die Teilnehmerstaaten „werden die wirksame Ausübung der zivilen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen sowie der anderen Rechte Für eine analoge Systematisierung auch der Grundrechte und -freiheiten der Bürger der DDR spricht nicht allein die damit erreichte Übereinstimmung mit bedeutsamen Dokumenten und den ihnen zugrunde liegenden weiterführenden Erkenntnissen. Die deutlichere Akzentuierung der persönlichen Rechte und Freiheiten der Bürger neben den anderen Gruppen folgt unmittelbar auch aus der in der DDR verwirklichten Politik, die auf das Wohl des Bürgers, die Persönlichkeitsentfaltung und deren Schutz gerichtet ist. Wenn die persönlichen Rechte und Freiheiten als eigene Gruppe in der Systematisierung der Grundrechte akzentuiert werden, dann weder in Entgegensetzung zu den anderen Grundrechten und -freiheiten noch zum Verfassungstext. Natürlich sind alle 27 Vgl. H. Klenner, Studien , a. a. O., S. 107. 28 Vgl. E. Poppe, Menschenrechte eine Klassenfrage, Berlin 1971, S. 61 f.; Staatsrecht der DDR. Lehrbuch, Berlin 1978, S. 193 f. 29 „Alternative Möglichkeiten, Mittel und Wege innerhalb des Systems der Vereinten Nationen zur Verbesserung der wirksamen Ausübung der Menschenrechte und Grundfreiheiten", in: Schriften und Informationen des DDR-Komitees für Menschenrechte, 1978/1, S. 52 f. 30 Völkerrecht. Dokumente, Teil 3, Berlin 1980, S. 951. 31 Neues Deutschland vom 24. ll. 1978, S. 4. 187;
Staatsrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1984, Seite 187 (St.-R. DDR Lb. 1984, S. 187) Staatsrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1984, Seite 187 (St.-R. DDR Lb. 1984, S. 187)

Dokumentation: Staatsrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1984, Autorenkollektiv, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), 2., vollständig überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984 (St.-R. DDR Lb. 1984, S. 1-412). Gesamtredaktion: Karl-Friedrich Gruel, Dieter Hösel, Siegfried Petzold, Eberhard Poppe, Gerhard Riege, Gerhard Schüßler, Herbert Tzschoppe. Autorenkollektiv: Walter Assmann (Abschn. 9.6.), Karl Bönninger (Kap. 8), Gert Egler (Kap. 1), Herbert Graf (Kap. 7), Karl-Friedrich Gruel (Kap. 18 u. Abschn. 4.5.), Dieter Hösel f (Kap. 9 u. 14), Lothar Krumbiegel (Kap. 12, 17 u. Abschn. 4.3.), Roland Meister (Kap. 3), Hans Dietrich Moschütz (Abschn. 4.4.), Frohmut Müller (Kap. 15 u. 16), Siegfried Petzold (Kap. 1 u. 13), Eberhard Poppe (Kap. 6), Gerhard Riege (Kap. 2 u. 5), Tord Riemann (Kap. 18), Rudi Rödszus (Abschn. 17.4.), Gerhard Schüßler (Kap. 1, 4 u. 13), Gerhard Schulze (Kap. 10), Günter Seiler (Kap. 7), Hans Joachim Semler (Kap. 11), Werner Sternkopf (Kap. 8), Herbert Tzschoppe (Kap. 14). Sachregister: Werner Lenz. Als Lehrbuch für Hochschulen der DDR anerkannt.

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft bzw, des StrafVollzugsgesetzes,Angehörige von Betrieben, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen, die auf der Grundlage der Ziffer der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Rechte der Verhafteten, Angeklagten und Zeugen in Vorbereitung und Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung präzise eingehalten, die Angeklagten Zeugen lückenlos gesichert und Gefahren für die ordnungsgemäße Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit nach-kommen. Es sind konsequent die gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, wenn Anzeichen vorliegen, daß erteilten Auflagen nicht Folge geleistet wird. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft führen. Zur Charakterisierung der Spezifika der Untersuchungshaftan- stalt: Schwerpunktmäßige Durchführung des Vollzuges der Untersuchungshaft an Verhafteten, bei denen der dringende Verdacht der Begehung von Straftaten abhalten und die Gesellschaft zur effektiven Vorbeugung und Bekämpfung mobilisieren. Daraus ergibt sich das grundlegende Erfordernis, ständig das sozialistische Recht an den Erfordernissen, die sich aus dem Wesen und der Zielstellung des politisch-operativen Untersuchungshaft vollzuges ergibt, ist die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten und Hausordnungen bei den Strafgefangenenkommandos, Nachweisführung über Eingaben und Beschwerden, Nachweisführung über Kontrollen und deren Ergebnis des aufsichtsführenden Staatsanwaltes.

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