Staatsrecht der DDR, Lehrbuch 1984, Seite 122

Staatsrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1984, Seite 122 (St.-R. DDR Lb. 1984, S. 122); Mitarbeit der Bürger zu fördern.28 Die Nationale Front wird dieser Funktion wesentlich dadurch gerecht, daß sie enge und vielfältige Beziehungen zwischen der Bevölkerung und den Volksvertretungen hersteilen hilft. Dadurch schafft sie Voraussetzungen, um die Bürger regelmäßig über Probleme der gesellschaftlichen Entwicklung und des gesellschaftlichen Lebens in den Wohngebieten der Städte und Gemeinden zu informieren; Beschlüsse der Volksvertretungen und ihrer Räte gemeinsam mit den Bürgern vorzubereiten und deren Ideenreichtum für die staatliche Leitung zu erschließen; die Beschlüsse der Volksvertretungen und ihrer Räte mit aktiver Unterstützung der Werktätigen und ihrer Kollektive zu verwirklichen. Das Zusammenwirken der Volksvertretungen, ihrer Organe und der Abgeordneten mit den Ausschüssen der Nationalen Front ist vielfältig staatsrechtlich fixiert (vgl. z. B. §§ 3, 16 und 17 GöV; § 1 Wahlgesetz). Die Nationale Front ist Träger der Wahlen zu den Volksvertretungen, die auf der Grundlage einer gemeinsamen Kandidatenliste und des Wahlprogramms der Nationalen Front stattfinden. Sie leistet bereits im Prozeß der Vorbereitung der Wahlen eine bedeutsame Arbeit bei der Auswahl der Kandidaten, bei deren demokratischer Prüfung und persönlicher Vorstellung vor den Werktätigen. Auf öffentlichen Tagungen der Ausschüsse der Nationalen Front wird über die Kandidaten und ihre Reihenfolge auf dem Wahlvorschlag beraten und beschlossen (vgl. im einzelnen Kap. 7). Der Charakter der Nationalen Front als sozialistischer Volksbewegung wird in der Zusammensetzung ihrer Ausschüsse deutlich. Ihnen gehören 340 000 Mitglieder an, darunter 103 000 Frauen und 40 000 Jugendliche.29 Es ist ein wichtiges Anliegen der Ausschüsse der Nationalen Front, das aktuelle politische Gespräch in den Wohngebieten und Hausgemeinschaften zu führen und eine rege geistig-kulturelle und sportliche Betätigung der Bürger zu ermöglichen. In enger Zusammenarbeit mit den Betrieben fördern sie die Herausbildung sozialistischer Beziehungen zwischen den Menschen.; Beachtliche Erfolge konnte die Nationale Front in vielen Städten und Dörfern mit dem Wettbewerb „Schöner unsere Städte und Gemeinden Mach mit!" erzielen. Dieser Wettbewerb ist zu einer Volksinitiative geworden, die einen ständig wachsenden Beitrag zur Verwirklichung der Hauptaufgabe erbringt und die sozialistische Heimatliebe, die Verbundenheit der Bürger mit ihrem Vaterland festigt. Gesellschaftliche Organisationen aktive Kraft zur Verwirklichung der Staatspolitik Die Begriffe „gesellschaftliche Organisationen" und „Massenorganisationen" werden hier als inhaltlich identisch verstanden. Die Verfassung der DDR verwendet beide Termini (vgl. Art. 3 und 65 sowie 10, 21, 29, 56 und 103). Die im Demokratischen Block mitwirkenden gesellschaftlichen Organisationen (vgl. 4.2.4.), die seit ihrer Gründung unter der Führung der SED in hervorragender Weise an der ideologischen und organisatorischen Formierung der politischen Kräfte des Volkes beteiligt sind, nehmen unter den gesellschaftlichen Organisationen einen besonderen Platz ein. In ihnen ist die Mehrzahl der Werktätigen organisiert. Diese Organisationen, ihre Mitglieder und Leitungsgremien leisten Bedeutendes zur Verwirklichung der grundlegenden Interessen und Bestrebungen der arbeitenden Menschen. Neben den Gewerkschaften, deren Rolle als eine politische Grundlage der sozialistischen Gesellschafts- und Staatsordnung bereits dargelegt wurde (vgl. 4.2.3.), sind vor allem die FDJ, der DFD und der Kulturbund der DDR große, einflußreiche sowie innen- und außenpolitisch wirkende politische Organisationen, die staatstragenden Charakter haben. Mehr als 2,1 Millionen Jugendliche sind Mitglieder der FDJ, die sich als aktive Helfer und Kampfreserve der SED betrachtet. Der DFD hat 1,3 Millionen Mitglieder. Im Kulturbund werden rd. 40 verschiedene Interessen- 28 Vgl. Bündnispolitik im Sozialismus, a. a. O., S. 242 ff. 29 Vgl. Statistisches Jahrbuch der DDR 1982, Berlin 1982, S. 395. 122;
Staatsrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1984, Seite 122 (St.-R. DDR Lb. 1984, S. 122) Staatsrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1984, Seite 122 (St.-R. DDR Lb. 1984, S. 122)

Dokumentation: Staatsrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1984, Autorenkollektiv, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), 2., vollständig überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984 (St.-R. DDR Lb. 1984, S. 1-412). Gesamtredaktion: Karl-Friedrich Gruel, Dieter Hösel, Siegfried Petzold, Eberhard Poppe, Gerhard Riege, Gerhard Schüßler, Herbert Tzschoppe. Autorenkollektiv: Walter Assmann (Abschn. 9.6.), Karl Bönninger (Kap. 8), Gert Egler (Kap. 1), Herbert Graf (Kap. 7), Karl-Friedrich Gruel (Kap. 18 u. Abschn. 4.5.), Dieter Hösel f (Kap. 9 u. 14), Lothar Krumbiegel (Kap. 12, 17 u. Abschn. 4.3.), Roland Meister (Kap. 3), Hans Dietrich Moschütz (Abschn. 4.4.), Frohmut Müller (Kap. 15 u. 16), Siegfried Petzold (Kap. 1 u. 13), Eberhard Poppe (Kap. 6), Gerhard Riege (Kap. 2 u. 5), Tord Riemann (Kap. 18), Rudi Rödszus (Abschn. 17.4.), Gerhard Schüßler (Kap. 1, 4 u. 13), Gerhard Schulze (Kap. 10), Günter Seiler (Kap. 7), Hans Joachim Semler (Kap. 11), Werner Sternkopf (Kap. 8), Herbert Tzschoppe (Kap. 14). Sachregister: Werner Lenz. Als Lehrbuch für Hochschulen der DDR anerkannt.

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände durch Einflußnahme auf die dafür zuständigen Staats- und wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen weitgehend auszuräumen; weitere feindlich-negative Handlungen wirkungsvoll vorbeugend zu verhindern und damit den Einfluß von erkannten personellen Stützpunkten des Gegners auf weitere Gleichgesinnte und andere negative Kräfte wirksam zu unterbinden. Sie sind zur ständigen Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung in den StrafVollzugseinrichtungen sowie Untersuchungshaftanstalten und bei der Erziehung der Strafgefangenen sind Ausbrüche, Entweichungen, Geiselnahmen, andere Gewalttaten xind provokatorische Handlungen sowie im Anschluß daran vorgesehene Angriffe gegen die Staatsgrenze der und landesverräterischen Treuebruch begingen und die deshalb - aber nur auf diese Delikte bezogen! zurecht verurteilt wurden. Die Überprüfungen haben ergeben, daß es sich bei diesem Geschehen run eine Straftat handelt, das heißt, daß die objektiven und subjektiven Merkmale eines konkreten Straftatbestandes verletzt wurden. Die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege vorliegen, ist die Sache an dieses zu übergeben und kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Staatsanwalt ist davon zu unterrichten.

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