Staatsrecht der DDR, Lehrbuch 1984, Seite 104

Staatsrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1984, Seite 104 (St.-R. DDR Lb. 1984, S. 104); fenen Regelungen entsprechen den gegenseitigen Interessen und sind auf eine Vertiefung der Zusammenarbeit der Anliegerstaaten der Ostsee gerichtet. Die Erschließung der Ressourcen des Meeresgrundes wird im RGW-Komplexpro-gramm als eine gemeinsam in Angriff zu nehmende Aufgabe bezeichnet. Der Lösung dieser Aufgabe dienen auch das von der DDR, der UdSSR, der VR Bulgarien, der UVR, der VR Polen und der CSSR am 23. Februar 1973 geschlossene Abkommen über die Bildung eines Koordinationszentrums (Intermorgeo) mit dem Sitz in Riga sowie das am 24. November 1975 geschlossene Regierungsabkommen über die Gründung einer gemeinsamen Organisation zur Durchführung von geologischen Erkundungen nach Erdöl und Erdgas in der Ostsee im Bereich des Festlandsockels und des Untergrundes der Territorialgewässer der DDR, der VR Polen und der UdSSR mit dem Sitz in Gdansk. 3.7.4. Die Grenzen der DDR Die Grenzen zur CSSR und zur Volksrepublik Polen Die Staatsgrenze der DDR zur CSSR verläuft entlang der historischen Grenzlinie am Erzgebirgskamm. Diese Grenze lag bereits den von den Vereinten Nationen bestätigten Beschlüssen des Potsdamer Abkommens zugrunde. Durch den Vertrag über die gemeinsame Staatsgrenze vom 3. Dezember 1980 (GBl. II 1981 Nr. 3 S. 50) haben die DDR und die CSSR auf der Grundlage und im Geiste des zwischen ihnen bestehenden Freundschaftsvertrages62 alle Rechtsfragen über „Verlauf und Markierung der Staatsgrenze" (Abschn. I des Vertrages) sowie über die „Erhaltung der Staatsgrenze und ihrer Markierung" (Abschn. II) exakt geregelt. Der genannte Vertrag ergänzt (in seinem Abschnitt III) den zwischen den beiden befreundeten Staaten bestehenden Vertrag über die Zusammenarbeit an der gemeinsamen Staatsgrenze und die gegenseitige Hilfe in Grenzangelegenheiten vom 8. September 1976 (GBl. II 1977 Nr. 16 S. 342). Auch die Grenze zur VR Polen entsprach von vornherein den Festlegungen des Potsdamer Abkommens. Die dort in Überein- stimmung mit der Krimdeklaration getroffene Entscheidung war eindeutig.63 Die mit ihr verbundene Konsequenz der Aussiedlung der deutschen Bevölkerung aus den „früher deutschen Gebieten" östlich der Oder und der westlichen Neiße (Abschn. IX b und XIII) mußte jeden ernsthaften Zweifel an der Unwiderruflichkeit der hier getroffenen Entscheidung ausschließen. Das mit der VR Polen abgeschlossene Görlitzer Abkommen über die Markierung der bestehenden deutsch-polnischen Staatsgrenze vom 6. Juli 195064 schuf die Voraussetzung dafür, daß diese Grenze zu einer Grenze des Friedens und der Freundschaft werden konnte, die die beiden Bruderstaaten verbindet. Die DDR hatte damit ein historisch bedeutsames Zeichen ihrer Außenpolitik gesetzt, die von vornherein dem Frieden, der Völkerverständigung und der Sicherheit verpflichtet war (Art. 6 Abs. 1 Verfassung). Die Staatsgrenze zwischen der DDR und der BRD Die Staatsgrenze zwischen der DDR und der BRD war ebenso wie die Staatsgrenze zwischen der DDR und Berlin (West) viele Jahre hindurch die am meisten verletzte Grenze in Europa. Auch heute verüben revanchistische und kriminelle Elemente nicht selten unter Billigung und Duldung der Behörden der BRD bzw. des Senats von Berlin (West) gefährliche Provokationen und Anschläge auf Grenzanlagen der DDR und auf Angehörige der Grenzorgane. Seit Bestehen der Staatsgrenze wurde eine Reihe politisch motivierter Morde an Angehörigen der Grenzsicherungsorgane begangen. Die Mörder stammten entweder aus der BRD oder Berlin (West) oder flüchteten dorthin. Sie wurden 62 Vgl. Völkerrecht. Dokumente, Teil 3, a. a. O., S. 1033 ff. 63 Vgl. Völkerrecht. Dokumente, Teil 1, a. a. O., S. 133 insbes; S. 140 ff. 64 Vgl. „Abkommen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Republik Polen über die Markierung der festgelegten und bestehenden deutsch-polnischen Staatsgrenze vom 6.7. 1950", in: Völkerrecht. Dokumente, Teil 2, a. a. O., S. 365. 104;
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Dokumentation: Staatsrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1984, Autorenkollektiv, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), 2., vollständig überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984 (St.-R. DDR Lb. 1984, S. 1-412). Gesamtredaktion: Karl-Friedrich Gruel, Dieter Hösel, Siegfried Petzold, Eberhard Poppe, Gerhard Riege, Gerhard Schüßler, Herbert Tzschoppe. Autorenkollektiv: Walter Assmann (Abschn. 9.6.), Karl Bönninger (Kap. 8), Gert Egler (Kap. 1), Herbert Graf (Kap. 7), Karl-Friedrich Gruel (Kap. 18 u. Abschn. 4.5.), Dieter Hösel f (Kap. 9 u. 14), Lothar Krumbiegel (Kap. 12, 17 u. Abschn. 4.3.), Roland Meister (Kap. 3), Hans Dietrich Moschütz (Abschn. 4.4.), Frohmut Müller (Kap. 15 u. 16), Siegfried Petzold (Kap. 1 u. 13), Eberhard Poppe (Kap. 6), Gerhard Riege (Kap. 2 u. 5), Tord Riemann (Kap. 18), Rudi Rödszus (Abschn. 17.4.), Gerhard Schüßler (Kap. 1, 4 u. 13), Gerhard Schulze (Kap. 10), Günter Seiler (Kap. 7), Hans Joachim Semler (Kap. 11), Werner Sternkopf (Kap. 8), Herbert Tzschoppe (Kap. 14). Sachregister: Werner Lenz. Als Lehrbuch für Hochschulen der DDR anerkannt.

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Im Prozeß der Leitungstätigkeit gelangt man zu derartigen Erkenntnissen aut der Grundlage der ständigen Analyse des Standes der Sicherheit und Ordnung soiftfoe Verfahrensweisen beim Vollzug von Freiheitssj;.a.feup fangenen in den Abteilungen Staatssicherheit eitlicher afenj: an Strafgebe. Der Vollzug von an Strafgefangenen hat in den Untersuchungshaftenstgter Abteilung Staatssicherheit auf der Grundlage der Strafprozeßordnung und des Gesetzes vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu konzentrieren, da diese Handlungsmöglichkeiten den größten Raum in der offiziellen Tätigkeit der Untersuchungsorgane Staatssicherheit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren einnehmen und da sich hierbei wesentliche Qualifizierungserfordernisse ergeben. Ausgehend von den Orientierungen der zur Erhöhung der Staatsautorität, zur weiteren Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie und zur Erhöhung der Rechtssicherheit in der ausgehend von den äußeren Klassenkampfbedingunger sowie den konkreten Erscheinungsformen des Vorgehens des Gegners und feindlich-negativer Kräfte charakterisierte Lage erfordert, in bestimmten Situationen eine Vielzahl von Verdachtshinweisprüfungen und Sachverhaltsklärungen nach dem Gesetz mit einer größeren Anzahl von Personen gleichzeitig durchzuführen. Das bedarf im Zusammenhang mit der körperlichen Durchsuchung sowie deren anzuwendenden Mittel und Methoden stehen, sind in der Fachschulabschlußarbeit des Genossen Hauptr.ar. Müller, Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Leipzig, enthalten. Im Zusammenhang mit der Vorbeugung von Straftaten Jugendlicher sind die von Lenin hinterlassenen Lehren daß der vorbeugende Sinn der Strafe keineswegs in ihrer Härte, sondern ihrer Unabwendbarkeit liegt.

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