Staatsrecht der DDR, Lehrbuch 1977, Seite 455

Staatsrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1977, Seite 455 (St.-R. DDR Lb. 1977, S. 455); 11.3.1. Die disziplinarische Verantwortlichkeit Die disziplinarische Verantwortlichkeit tritt dann ein, wenn Mitarbeiter vorsätzlich oder fahrlässig ihre Pflichten verletzen und wenn andere Formen der erzieherischen Einflußnahme nicht ausreichen. Sie erfolgt z. B. dann, wenn ein Mitarbeiter keine Schlußfolgerungen aus der Kritik zieht oder sich innerhalb und außerhalb seiner dienstlichen Tätigkeit nicht so verhält, wie es von einem Mitarbeiter staatlicher Organe gefordert werden muß. Die besondere erzieherische Wirkung der disziplinarischen Verantwortlichkeit wird vor allem durch ein Disziplinarverfahren erzielt, das vom Leiter des Staatsorgans als Disziplinarbefugtem durchzuführen ist. Das Verfahren ist unmittelbar nach Bekanntwerden der dafür maßgeblichen Tatsachen zu eröffnen und nach demokratischen Grundsätzen durchzuführen (vgl. §§ 19 u. 20 Mitarbeiterverordnung). Entsprechend dem erzieherischen Charakter des Disziplinarverfahrens unterliegen Disziplinarvergehen einer relativ kurzen Verjährungsfrist von 12 Monaten (§ 19 Abs. 2 Mitarbeiterverordnung). Im Verfahren ist alles zu tun, um den Sachverhalt richtig aufzuklären. Dem Mitarbeiter ist Gelegenheit zu geben, zu der ihm zur Last gelegten Pflichtverletzung eingehend Stellung zu nehmen. An dem Verfahren wirkt die zuständige Gewerkschaftsleitung mit. Der Disziplinarbefugte hat bei seiner Entscheidung alle Umstände zu berücksichtigen, vor allem den Grad und die Ursachen sowie die gesellschaftlichen Auswirkungen der Pflichtverletzung, die Persönlichkeit des Mitarbeiters, seine Leistungen, seine Rolle im Arbeitskollektiv und im gesellschaftlichen Leben. Das Disziplinarverfahren endet mit dem Ausspruch einer Diszipli-narmaßnahme oder mit der Einstellung des Verfahrens. Nach § 21 Abs. 3 der Mitarbeiterverordnung kann auch die Übergabe an ein gesellschaftliches Gericht, z. B. die Konfliktkommission, erfolgen. Zulässige Disziplinarmaßnahmen sind42: der Verweis, der strenge Verweis und die fristlose Entlassung bzw. die Abberufung ohne Einhaltung einer Frist. Bei berufenen Mitarbeitern kann die Abberufung ohne Einhaltung einer Frist nur durch die staatlichen Organe bzw. Leiter erfolgen, die auch das Berufungsrecht haben. Wurde die Berufung des Mitarbeiters durch ein gewähltes Organ bestätigt, ist dessen Zustimmung einzuholen (§ 22 Abs. 2 Mitarbeiterverordnung). li.3.2. Die materielle Verantwortlichkeit Die materielle Verantwortlichkeit tritt ein, wenn Mitarbeiter durch Pflichtverletzungen das sozialistische Eigentum geschädigt haben. Sie kann aber auch geltend gemacht werden, wenn Mitarbeiter rechtswidrig und schuldhaft Bürgern einen 42 Vgl. Grundsatzregelung in § 109 Abs. 1 GBA sowie Mitarbeiterverordnung, a. a. O., § 21 Abs. 4. 455;
Staatsrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1977, Seite 455 (St.-R. DDR Lb. 1977, S. 455) Staatsrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1977, Seite 455 (St.-R. DDR Lb. 1977, S. 455)

Dokumentation: Staatsrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1977, Autorenkollektiv, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der DDR, Berlin 1977 (St.-R. DDR Lb. 1977, S. 1-552). Gesamtredaktion: Gert Egler, Karl Friedrich Gruel, Dieter Hösel, Gerhard Riege, Gerhard Schüßler, Herbert Tzschoppe. Autorenkollektiv: Walter Assmann, Karl Bönninger, Gert Egler, Herbert Graf, Karl Friedrich Gruel, Dieter Hösel, Lothar Krumbiegel, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Frohmut Müller, Eberhard Poppe, Gerhard Riege, Tord Riemann, Rudi Rödszus, Gerhard Schüßler, Gerhard Schulze, Günter Seiler, Hans Joachim Semler, Werner Sternkopf, Herbert Tzschoppe. Auswahlbibliographie : Arwed Kondritz Sachregister: Werner Lenz. Als Lehrbuch für die Ausbildung bzw. Weiterbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

In der politisch-operativen Arbeit ist die erhöhte kriminelle Potenz der zu beachten, zumal der Gegner sie in bestimmtem Umfang für seine subversive Tätigkeit auszunutzen versucht. Rückfalltäter, die Staatsverbrechen politischoperativ bedeutsame Straftaten der allgemeinen Kriminalität bei Rückfalltätern. Es existieren weiterhin Täterkategorienbei denen generell Besonderheiten der Persönlichkeitsentwicklung zu beachten sind. Diese Spezifik führte hinsich Täter zu speziellen strsfprozessualen RegelhgetK Besonderheiten sind auch bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei VerdächtigenbefTagungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit , Dissertation, Vertrauliche Verschlußsache LEHRMATERIAL: Anforderungen, Aufgaben und Wege zur Erhöhung der Qualität und Effektivität der Transporte maßgeblichen spezifischen Arbeitsmittel, wie es die Transportfahrzeuge darstellen, besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Als wesentliche Qualitätskriterien müssen hierbei besonders der Ausbau und die Spezifizierung der muß mit entscheidend dazu beitragen daß den perspektivischen Anforderungen an die Erhöhung der Sicherheit, Qualität und Effektivität der Transporte entsprochen wird. Dazu ist es erforderlich, das System der Außensicherung, die Dislozierung der Posten, so zu organisieren, daß alle Aktivitäten rechtzeitig erkannt und lückenlos registriert und dokumentiert werden, die Kräfte der AuBensicherung der auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmurigen der Untersuchungshaftvollzugsordnung -UHV in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit vom Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Ausfertigung V: Gemeinsame Festlegung der Leiser des Zentralen Medizinisehen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit.

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