Staatsrecht der DDR, Lehrbuch 1977, Seite 453

Staatsrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1977, Seite 453 (St.-R. DDR Lb. 1977, S. 453); 11.2.3. Die Unterstützung und der Rechtsschutz der Mitarbeiter bei der Ausübung staatlicher Funktionen Die Stabilität und Autorität des sozialistischen Staates und die planmäßige und strikte Durchführung der Aufgaben erfordern, daß die Ausübung staatlicher Funktionen durch die Mitarbeiter von seiten der Gesellschaft und des Staates unterstützt und wirksam geschützt wird. Auch die Mitarbeiter persönlich genießen die Unterstützung und den Schutz des Staates, da sie als Beauftragte der Arbeiter-und-Bauern-Macht einen gesellschaftlichen Auftrag erfüllen und eine hohe Verantwortung tragen. Die wirksamste Unterstützung erhalten die Mitarbeiter in ihrer Tätigkeit durch die vielfältigen Initiativen und Leistungen der Werktätigen zur Erfüllung der Planaufgaben und zur Festigung der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung. Davon zeugen die Ergebnisse im sozialistischen Wettbewerb ebenso wie die aktive Teilnahme der Bürger an der staatlichen Leitung und Planung, ihre Vorschläge und Hinweise zur Verbesserung der staatlichen Arbeit sowie ihre wachsende Verantwortung für die Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit. Der Rechtsschutz der Mitarbeiter in den Staatsorganen dient dazu, die ungestörte Ausübung der staatlichen Funktionen zu sichern und Leben, Gesundheit und Würde der Mitarbeiter zu schützen. Er wird vor allem durch erzieherische Mittel, aber notfalls auch durch Zwangsmaßnahmen des Staates einschließlich des strafrechtlichen Schutzes gewährleistet. So kann derjenige mit Ordnungsstrafe belegt werden, der eine den gesellschaftlichen Erfordernissen entsprechende Organisierung und Gestaltung notwendiger staatlicher Maßnahmen behindert oder in ihrer Wirksamkeit hemmt (§ 2 Ordnungswidrigkeitsgesetz).36 Wer Widerstand gegen die pflichtgemäße Durchführung der den Mitarbeitern übertragenen staatlichen Aufgaben leistet oder deren staatliche oder gesellschaftliche Arbeit beeinträchtigt, wer Mitarbeiter wegen ihrer staatlichen oder gesellschaftlichen Tätigkeit oder weil sie einem staatlichen Organ angehören, verächtlich macht oder verleumdet und wer Leben oder Gesundheit eines Mitarbeiters bei Ausübung oder wegen seiner staatlichen Tätigkeit angreift oder in anderer Weise gegen ihn Gewalt anwendet, wird strafrechtlich zur Verantwortung gezogen.37 Auch die Regelung der Staatshaftung38 dient in bestimmter Weise dem Rechtsschutz der Staatsfunktionäre. Fügen die Mitarbeiter in Ausübung staatlicher Tätigkeit Bürgern rechtswidrig einen Schaden zu, so tritt der Staat dafür ein. (Die Staatshaftung, die in erster Linie natürlich die Bürger vor Schäden schützt, die ihnen in Ausübung staatlicher Tätigkeit rechtswidrig zugefügt werden, wird in Kap. 12 behandelt.) 36 Vgl. Gesetz zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten - OWG vom 12.1.1968, GBl. I S. 101, i. d. F. des Gesetzes vom 19.12.1973, GBl. I S. 574 sowie des Änderungsgesetzes vom 19. 12. 1974, GBl. I S. 591. 37 Vgl. Strafgesetzbuch der DDR vom 12.1.1968, GBl. I S. 1, i. d. F. des Änderungsgesetzes vom 19. 12. 1974, GBl. I S. 591, §§ 212, 214, 220 U. 102. 38 Vgl. Gesetz zur Regelung der Staatshaftung in der DDR Staatshaftungsgesetz vom 12. 5. 1969, GBl. I S. 34. 453;
Staatsrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1977, Seite 453 (St.-R. DDR Lb. 1977, S. 453) Staatsrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1977, Seite 453 (St.-R. DDR Lb. 1977, S. 453)

Dokumentation: Staatsrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1977, Autorenkollektiv, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der DDR, Berlin 1977 (St.-R. DDR Lb. 1977, S. 1-552). Gesamtredaktion: Gert Egler, Karl Friedrich Gruel, Dieter Hösel, Gerhard Riege, Gerhard Schüßler, Herbert Tzschoppe. Autorenkollektiv: Walter Assmann, Karl Bönninger, Gert Egler, Herbert Graf, Karl Friedrich Gruel, Dieter Hösel, Lothar Krumbiegel, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Frohmut Müller, Eberhard Poppe, Gerhard Riege, Tord Riemann, Rudi Rödszus, Gerhard Schüßler, Gerhard Schulze, Günter Seiler, Hans Joachim Semler, Werner Sternkopf, Herbert Tzschoppe. Auswahlbibliographie : Arwed Kondritz Sachregister: Werner Lenz. Als Lehrbuch für die Ausbildung bzw. Weiterbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Die objektive und umfassende Eewsis-würdigung als Bestandteil und wichtige Methode der Qualifizierung der Beweisführung als Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit und die zuständigen operativen Diensteinheiten in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Erfüllung politisch-operativer Aufgaben vorgenom-men durchgeführt werden, in denen nicht zugleich und in enger Verbindung mit den politisch-operativen Aufgaben Stellung zum Stand und zur Wirksamkeit der Arbeit mit den Die Gewinnung operativ bedeutsamer Infomiationerpp. Die verstärkte Mitwirkung der beim HerbeifühlVeränderungen mit hoher gesellschaftlicher und jlitilcn-operativer Nützlichkeit. Die ständige Gewährleistung einer hohen asürnkeit und Geheimhaltung in der Arbeit mit sowie die ständige Gewährleistung der Konspiration und Sicherheit der. Die Erfahrungen des Kampfes gegen den Feind bestätigten immer wieder aufs neue, daß die konsequente Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Auf-Isgäben, den damit verbundenen Gefahren für den Schulz, die Konspiration. lind Sicherheit der von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der zur Wahrung der Konspiration, Geheimhaltung und Wachsamkeit. Ich habe zur Gewährleistung von Konspiration und Geheimhaltung bereits im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen Wirksamkeit der Arbeit mit hinzuweisen, nämlich auf die Erreichung einer höheren Wachsamkeit und Geheimhaltung in der Arbeit mit sowie die ständige Gewährleistung der Konspiration und Geheimhaltung. Aus dem Wesen der Zersetzung geht hervor, daß die durc h-. geführten Maßnahmen nicht als solche erkannt werden dürfen.

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