Staatsrecht der DDR, Lehrbuch 1977, Seite 408

Staatsrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1977, Seite 408 (St.-R. DDR Lb. 1977, S. 408); Entwicklung des gesellschaftlichen Lebens beraten und Erkenntnisse für eine praxiswirksame Beschlußfassung und deren Realisierung gewonnen und genutzt. „So wie die Tätigkeit der Volksvertretung selbst, ist auch die Arbeit der ständigen Kommissionen ihrem Wesen nach auf die Entwicklung der gesellschaftlichen Bewußtheit, die Ausschöpfung des Sachverstandes der Massen für die staatliche Leitung, die Organisierung des bewußten und einheitlichen Handelns der Bürger bei der Lösung der staatlichen Aufgaben gerichtet."11 Dieser Rolle der Kommissionen als Organe der jeweiligen örtlichen Volksvertretung und als Organisationsform der Tätigkeit der Abgeordneten zwischen den Tagungen der Volksvertretungen entsprechen ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten und ihre Zusammensetzung. 10.1.3.2. Die Rechte und Pflichten der Kommissionen Eine der wichtigsten Aufgaben der Kommissionen der Volksvertretungen besteht darin, die Beschlußentwürfe, die in den Tagungen erörtert und verabschiedet werden sollen, mit Bürgern und gesellschaftlichen Organisationen zu beraten, um deren Meinung und Vorschläge dazu zu ermitteln und für die Beschlußfassung sowie für die Realisierung des Beschlossenen zu nutzen. In gleichem Maße geht es darum, den Werktätigen die gefaßten Beschlüsse zu erläutern und sie für die aktive Mitarbeit an deren Durchführung sowie an der Kontrolle über die Erfüllung zu gewinnen. Die Kommissionen haben das Recht, und es gehört zu ihrer Arbeitsweise, Untersuchungen in Betrieben, Einrichtungen, Genossenschaften sowie in Wohngebieten durchzuführen. Sie sind berechtigt und verpflichtet zu kontrollieren, wie der Rat und seine Organe, wie die Betriebe, Kombinate, Genossenschaften und Einrichtungen die Beschlüsse der Volksvertretung, die Gesetze und Verordnungen sowie die Beschlüsse übergeordneter Volksvertretungen und Räte verwirklichen und wie sie die Gesetzlichkeit wahren. Die Kommissionen der örtlichen Volksvertretungen haben das Recht, die Teilnahme des entsprechenden Mitgliedes des Rates, von Leitern der Fachorgane sowie von Leitern der Betriebe und Einrichtungen und von Vorsitzenden der Genossenschaften an ihren Sitzungen zu fordern; diese wie auch die Räte nachgeordneter Volksvertretungen sind den Kommissionen im Rahmen der Kompetenz der Volksvertretung, der die Kommissionen angehören, auskunftspflichtig (§ 15 Abs. 2 GöV). Die Kommissionen haben das Recht, der Volksvertretung und dem Rat Vorlagen und Vorschläge zu unterbreiten, die der Rat innerhalb von 14 Tagen zu behandeln und zu beantworten hat. Sie können an den Ratssitzungen teilnehmen, wonn Fragen ihres Aufgabenbereichs oder von ihnen eingebrachte Vorlagen oder Vorschläge beraten werden (§ 15 Abs. 3 GöV). Diese rechtlich geregelte Tätigkeit der Abgeordneten im Rahmen der Kommissionen, die in den verschiedenen Bereichen des gesellschaftlichen Reproduktions- ll H.-J. Karliczek, „Die politische Funktion der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Kommissionen bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft", Aktuelle Beiträge der Staats- und Rechtswissenschaft, Potsdam-Babelsberg 1969, H. 52, S. 169. 408;
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Dokumentation: Staatsrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1977, Autorenkollektiv, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der DDR, Berlin 1977 (St.-R. DDR Lb. 1977, S. 1-552). Gesamtredaktion: Gert Egler, Karl Friedrich Gruel, Dieter Hösel, Gerhard Riege, Gerhard Schüßler, Herbert Tzschoppe. Autorenkollektiv: Walter Assmann, Karl Bönninger, Gert Egler, Herbert Graf, Karl Friedrich Gruel, Dieter Hösel, Lothar Krumbiegel, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Frohmut Müller, Eberhard Poppe, Gerhard Riege, Tord Riemann, Rudi Rödszus, Gerhard Schüßler, Gerhard Schulze, Günter Seiler, Hans Joachim Semler, Werner Sternkopf, Herbert Tzschoppe. Auswahlbibliographie : Arwed Kondritz Sachregister: Werner Lenz. Als Lehrbuch für die Ausbildung bzw. Weiterbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit , das Erfordernis schnellstmöglicher Reaktion zur Schadensabwendung, die Gewährleistung der Kontroll- und Aufsichtspflichten über die Realisierung der eingeleiteten Maßnahmen durch die zuständige operative Diensteinheit unverzüglich einbezogen werden kann. Wird über die politisch-operative Nutzung des Verdächtigen entschieden, wird das strafprozessuale Prüfungsverfehren durch den entscheidungsbefugten Leiter mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß abgeschlossen, auch wenn im Ergebnis des Prüfungsverfahrens die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erarbeitet wurden.

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