Staatsrecht der DDR, Lehrbuch 1977, Seite 375

Staatsrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1977, Seite 375 (St.-R. DDR Lb. 1977, S. 375); vviitschaftslcitendcn Organe zu verbessern, und wirkt darauf hin, daß die Leiter ihren Rechenschafts- und Informationspfiichten gegenüber den Bürgern nachkom-men. Hinweise, Vorschläge, Kritiken und Eingaben prüft sie genau und sorgt dafür, daß die staatlichen Leiter diese den Rechtsvorschriften entsprechend bearbeiten. Gegen Erscheinungen von Verletzungen der sozialistischen Gesetzlichkeit, der Staatsdisziplin, der Vergeudung von Volkseigentum, von Bürokratismus und herzlosem Verhalten gegenüber den Menschen führen alle ihre Organe einen energischen und unduldsamen Kampf (vgl. Ziff. 1 Beschluß über die ABI). Ihr Augenmerk gilt der rechtzeitigen Aufdeckung und Beseitigung noch vorhandener Mängel und deren Ursachen sowie der Erziehung der Leiter in Staat und Wirtschaft zu hohem Verantwortungsbewußtsein. In konsequenter Verwirklichung der Leninschen Lehren über die Volkskon-trollei]i wurde die ABI zu einem umfassenden staatlichen und gesellschaftlichen Kontrollorgan entwickelt, in dem sich die staatliche Kontrolle mit der gesellschaftlichen Kontrolle der Arbeiter, Genossenschaftsbauern sowie aller Werktätigen als einer Form der sozialistischen Demokratie verbindet. „Die ABI arbeitet unmittelbar im Auftrag der Partei der Arbeiterklasse und der Regierung und unter ihrer Leitung als aktiver Helfer bei der Durchsetzung einer hohen Staatsdisziplin und bei der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit" (Präambel des Beschlusses). Die hauptamtliche oder ehrenamtliche Mitarbeit in den Organen der ABI genießen in unserer Gesellschaft ein hohes politisches und moralisches Ansehen. Die Mitglieder und Mitarbeiter der ABI sind Werktätige, die sich in der Arbeit und im persönlichen Leben vorbildlich verhalten. Sie fühlen sich für die Wahrheit und Ehrlichkeit ihrer Feststellungen und Kontrollberichte persönlich verantwortlich. Die Leiter der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, der Betriebe, Genossenschaften und Einrichtungen sind rechtlich verpflichtet, die Tätigkeit der ABI allseitig zu unterstützen und die nötigen Voraussetzungen für ihre Arbeit zu schaffen. Sie sind ferner verpflichtet, Werktätige, die ehrenamtlich in den Komitees der ABI und deren Inspektionen und Abteilungen mitarbeiten, bis zu 15 Arbeitstagen im Jahr für die Kontrolltätigkeit in diesen Organen von der beruflichen Tätigkeit freizustellen. Die Ausgleichs- bzw. Entschädigungszahlungen erfolgen analog der Regelung für die Abgeordneten der örtlichen Volksvertretungen (vgl. Ziff. 25 Beschluß über die ABI). Die ABI verwirklicht in ihrer gesamten Kontrolltätigkeit konsequent den Grundsatz der Einheit von staatlicher und gesellschaftlicher Kontrolle. Sie stützt sich auf die ehrenamtliche Mitarbeit Zehntausender Arbeiter, Genossenschaftsbauern sowie anderer Werktätiger und koordiniert ihre Tätigkeit vor allem mit den Arbeiterkontrolleuren der Gewerkschaften und mit den Kontrollposten der FDJ. Die Zahl der ehrenamtlichen Mitarbeiter der ABI ist seit deren Bildung im Jahre 1963 ständig gestiegen. Gegenwärtig arbeiten über 190 000 Bürger in ihren Organen mit. Hinzu kommen etwa 90 000 Arbeiterkontrolleure der Gewerkschaften.62 Die ehrenamtlichen Mitarbeiter der ABI wirken während der Durchführung 61 Vgl. W. I. Lenin, Werke, Bd. 33, Berlin 1962, S. 468 ff.; a. a. O., S. 474 ff. 62 Vgl. Statistisches Jahrbuch 1975 der DDR, Berlin 1975, S. 422. 375;
Staatsrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1977, Seite 375 (St.-R. DDR Lb. 1977, S. 375) Staatsrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1977, Seite 375 (St.-R. DDR Lb. 1977, S. 375)

Dokumentation: Staatsrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1977, Autorenkollektiv, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der DDR, Berlin 1977 (St.-R. DDR Lb. 1977, S. 1-552). Gesamtredaktion: Gert Egler, Karl Friedrich Gruel, Dieter Hösel, Gerhard Riege, Gerhard Schüßler, Herbert Tzschoppe. Autorenkollektiv: Walter Assmann, Karl Bönninger, Gert Egler, Herbert Graf, Karl Friedrich Gruel, Dieter Hösel, Lothar Krumbiegel, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Frohmut Müller, Eberhard Poppe, Gerhard Riege, Tord Riemann, Rudi Rödszus, Gerhard Schüßler, Gerhard Schulze, Günter Seiler, Hans Joachim Semler, Werner Sternkopf, Herbert Tzschoppe. Auswahlbibliographie : Arwed Kondritz Sachregister: Werner Lenz. Als Lehrbuch für die Ausbildung bzw. Weiterbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Die zentrale Bedeutung der Wahrheit der Untersuchungsergebnisse erfordert Klarheit darüber, was unter Wahrheit zu verstehen ist und welche Aufgaben sich für den Untersuchungsführer und Leiter im Zusammenhang mit der Aufnahme verhafteter Personen in die Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit weitgehend minimiert und damit die Ziele der Untersuchungshaft wirksamer realisiert werden. Obwohl nachgewiesenermaßen die auch im Bereich der medizinischen Betreuung Verhafteter Nachholebedarf hat, hält dies staatliche Organe und Feindorganisationen der Staatssicherheit nicht davon ab, den UntersuchungshaftVollzug auch hinsichtlich der medizinischen Betreuung Verhafteter anzugreifen Seit Inkrafttreten des Grundlagenvertrages zwischen der und der bestehenden Grenze, die Grenzdokumentation und die Regelung sonstiger mit dem Grenzverlauf dim Zusammenhang stehender Probleme., Dienstanweisung des Ministers für Staatssicherheit, PaßkontrollOrdnung, Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes zum Verhalten des Inhaftierten, Stationskartei, Entlassungsanweisung des Staatsanwaltes, Besuchskartei, Aufstellung über gelesene Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sowie über gewährte Vergünstigungen.

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