Staatsrecht der DDR, Lehrbuch 1977, Seite 367

Staatsrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1977, Seite 367 (St.-R. DDR Lb. 1977, S. 367); stellten Organe. Die Organe des Ministerrates sind unmittelbar Bestandteil der gesamtstaatlichen zentralen Leitung. Sie sind staatsrechtlich fest in das System der einheitlichen sozialistischen Staatsmacht mit der Volkskammer an der Spitze eingegliedert. Der hohe staatsrechtliche Rang der zentralen Staatsorgane ist bedingt durch die Ausübung zentraler" Staatsfunktionen in Verwirklichung der Gesetze der Volkskammer, der Beschlüsse und Verordnungen des Ministerrates. Dementsprechend sind die Bildung dieser Organe, die Berufung ihrer Leiter und deren Stellvertreter, die Festlegung ihrer Aufgaben und Kompetenz sowie ihrer Struktur an die Beschlüsse des Ministerrates gebunden. Der staatsrechtliche Status der Minister ergibt sich direkt aus der Verfassung (Art. 79 u. 80). Ausgehend von der Rolle des Ministerrates als des zentralen kollektiven Leitungsorgans ist in Art. 80 die Verantwortung der Minister fixiert. Sie ergibt sich aus ihrer staatsrechtlichen Stellung als der von der Volkskammer gewählten Mitglieder des Ministerrates, denen gleichzeitig die Leitung der übertragenen Aufgabengebiete obliegt und die hierfür die erforderlichen Entscheidungsbefugnisse besitzen und ausüben. Indem die Minister verpflichtet sind, stets von ihrer Verantwortung für die gesamte Tätigkeit des Ministerrates auszugehen, wird das Prinzip der Einheitlichkeit der sozialistischen Staatsmacht auch für die Leitungstätigkeit der zentralen Organe verfassungsmäßig gesichert. Die Verantwortung des Ministers für die Leitung seines Aufgabengebietes ist unmittelbar mit seiner Verantwortung als Mitglied des Kollektivs des Ministerrates verschmolzen. Das bezieht sich sowohl auf die kollektiven Entscheidungen und deren Vorbereitung und Verwirklichung als auch auf alle Leitungsmaßnahmen, die der Minister selbst für den ihm anvertrauten Bereich trifft. Die Minister besitzen als Mitglieder des Ministerrates das Recht, Rechtsvorschriften in Form von Anordnungen und Durchführungsbestimmungen zu erlassen. Den Leitern zentraler Staatsorgane, die nicht Mitglied des Ministerrates sind, kann dieses Recht vom Ministerrat übertragen werden (§ 8 Gesetz über den Ministerrat). Die Entscheidungen des Ministerrates werden zu einem wesentlichen Teil unmittelbar über die leitende, planende und organisierende Tätigkeit seiner zentralen Organe umgesetzt. Dabei hängt die Effektivität der Maßnahmen der zentralen Organe in erster Linie davon ab, daß sie stets vom gesamtstaatlichen Interesse ausgehen und die Vorzüge der sozialistischen Gesellschaft voll nutzen. Die Verantwortung des Ministers für die Leitung seines Aufgabengebietes bedeutet folglich, den ihm anvertrauten Bereich entsprechend dem gesamtgesellschaftlichen Interesse zu leiten und zu entwickeln. Diese Verantwortung umfaßt daher auch die Pflicht zur Koordinierung und zur sozialistischen Gemeinschaftsarbeit mit anderen Staatsorganen. Der Minister muß die vielfältigen Verflechtungen seines Bereichs mit anderen Bereichen und Zweigen sowie mit den Territorien beachten und alle Maßnahmen vom volkswirtschaftlichen Standpunkt abwägen. Die zentralen staatlichen Organe und ihre spezifischen Funktionen entsprechen den objektiven Erfordernissen der gesamtgesellschaftlichen Leitung. Ihre Aufgaben und spezifischen Funktionen werden von folgenden objektiven Erfordernissen bestimmt: 367;
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Dokumentation: Staatsrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1977, Autorenkollektiv, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der DDR, Berlin 1977 (St.-R. DDR Lb. 1977, S. 1-552). Gesamtredaktion: Gert Egler, Karl Friedrich Gruel, Dieter Hösel, Gerhard Riege, Gerhard Schüßler, Herbert Tzschoppe. Autorenkollektiv: Walter Assmann, Karl Bönninger, Gert Egler, Herbert Graf, Karl Friedrich Gruel, Dieter Hösel, Lothar Krumbiegel, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Frohmut Müller, Eberhard Poppe, Gerhard Riege, Tord Riemann, Rudi Rödszus, Gerhard Schüßler, Gerhard Schulze, Günter Seiler, Hans Joachim Semler, Werner Sternkopf, Herbert Tzschoppe. Auswahlbibliographie : Arwed Kondritz Sachregister: Werner Lenz. Als Lehrbuch für die Ausbildung bzw. Weiterbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfordert das getarnte und zunehmend subversive Vorgehen des Gegners, die hinterhältigen und oft schwer durchschaubaren Methoden der feindlichen Tätigkeit, zwingend den Einsatz der spezifischen tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit auf sozialen Ebene der Vorbeugung feindlich-nega und Handlungen der allgemein tiver Cinsteilun-. Das Staatssicherheit trägt auf beiden Hauptebenen der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen in Rahnen der politisch-operativen Tätigkeit Staatssicherheit Theoretische und praktische Grundlagen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und begünstigenden Bedingungen wurden gründlich aufgedeckt. Diese fehlerhafte Arbeitsweise wurde korrigiert. Mit den beteiligten Kadern wurden und werden prinzipielle und sachliche Auseinandersetzungen geführt. Auf der Grundlage einer exakten Ursachenermittlung und schnellen Täterermittlung zu erkennen und aufzudecken. Auf der Grundlage einer ständig hohen Einsatzbereitschaft aller Mitarbeiter und einer hohen Qualität der Leitungstätigkeit wurde in enger Zusammenarbeit mit den anderen operativen Diensteinheiten des HfS Nach harten und komplizierten Verhandlungen fand das Folgetreffen in Wien seinen Abschluß mit der Unterzeichnung des Abschließenden Dokuments.

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