Staatsrecht der DDR, Lehrbuch 1977, Seite 346

Staatsrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1977, Seite 346 (St.-R. DDR Lb. 1977, S. 346); Verantwortung der örtlichen Volksvertretungen für die Entscheidung über alle Angelegenheiten, die ihr Territorium und seine Bürger betreffen, davon in keiner Weise berührt. Das Wirken des Staatsrates auf diesem Gebiet ist darauf gerichtet, die örtlichen Volksvertretungen bei der Entfaltung ihrer demokratischen Aktivitäten zur Erfüllung ihrer im Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe und in anderen Rechtsvorschriften festgelegten Aufgaben zu unterstützen. Dazu studiert der Staatsrat die Arbeitsweise der örtlichen Volksvertretungen, z. B. die demokratische Vorbereitung und Durchführung der Tagungen, und befaßt sich mit Geschäftsordnungs- und Mandatsfragen. Er verfolgt regelmäßig die Beschlußtätigkeit der örtlichen Volksvertretungen, vor allem der Bezirkstage, um sie vom Standpunkt der einheitlichen Durchsetzung der Politik von Partei und Regierung und der strikten Verwirklichung der Gesetze und anderer allgemeinverbindlicher Rechtsvorschriften auszuwerten. % Das Studium praktischer Erfahrungen in der Arbeit örtlicher Volksvertretungen ist darauf gerichtet, wertvolle Erfahrungen einer massenverbundenen, auf die Lösung der Planaufgaben gerichteten Tätigkeit zu verallgemeinern und Bewährtes im Republikmaßstab nutzbar zu machen. Im Ergebnis solcher Analysen und ihrer Auswertung gibt der Staatsrat z. B. für alle Volksvertretungen Empfehlungen zu allgemeinen oder speziellen Fragen ihrer Tätigkeit und berücksichtigt auftretende Probleme in seiner Arbeitsplanung. Unter anderem hat der Staatsrat den neugewählten örtlichen Volksvertretungen am 22. 5.1974 und am 20.10.1976 Empfehlungen für die Vorbereitung und Durchführung ihrer konstituierenden Tagungen übermittelt.31 In Wahrnehmung der ihm übertragenen Kompetenz beschließt der Staatsrat auf der Grundlage des Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der DDR über erforderliche rechtliche Regelungen für die Tätigkeit der örtlichen Volksvertretungen, ihrer Kommissionen und Abgeordneten. So hat der Staatsrat am 25. 2.1974 einen Beschluß zur Verwirklichung der Rechte der Abgeordneten und Nachfolgekandidaten der örtlichen Volksvertretungen sowie von Bürgern, die in Kommissionen berufen werden (GBl. I S. 102), gefaßt. Am 10. 5.1974 erließ der Sekretär des Staatsrates eine Bekanntmachung über die Gestaltung, Ausgabe und Behandlung der Ausweise für Abgeordnete und Nachfolgekandidaten der örtlichen Volksvertretungen (GBl. I S. 249). Achtens: Dem Staatsrat obliegt die Ausschreibung der Wahlen zur Volkskammer und zu den örtlichen Volksvertretungen, d. h. die verbindliche Festlegung und Bekanntmachung des jeweiligen Wahltermins (Art. 72 Verfassung). Dabei ist er an die in der Verfassung, im Wahlgesetz oder in anderen Rechtsakten der Volkskammer getroffenen Regelungen hinsichtlich der Dauer einer Wahlperiode gebunden. Weitere Aufgaben des Staatsrates auf dem Gebiet der Wahlen bestimmt das 31 Vgl. z. B. Beschluß des Staatsrates der DDR über Empfehlungen für die konstituierenden Tagungen der neugewählten örtlichen Volksvertretungen vom 22. 5.1974, GBl. I S. 257. 346;
Staatsrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1977, Seite 346 (St.-R. DDR Lb. 1977, S. 346) Staatsrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1977, Seite 346 (St.-R. DDR Lb. 1977, S. 346)

Dokumentation: Staatsrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1977, Autorenkollektiv, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der DDR, Berlin 1977 (St.-R. DDR Lb. 1977, S. 1-552). Gesamtredaktion: Gert Egler, Karl Friedrich Gruel, Dieter Hösel, Gerhard Riege, Gerhard Schüßler, Herbert Tzschoppe. Autorenkollektiv: Walter Assmann, Karl Bönninger, Gert Egler, Herbert Graf, Karl Friedrich Gruel, Dieter Hösel, Lothar Krumbiegel, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Frohmut Müller, Eberhard Poppe, Gerhard Riege, Tord Riemann, Rudi Rödszus, Gerhard Schüßler, Gerhard Schulze, Günter Seiler, Hans Joachim Semler, Werner Sternkopf, Herbert Tzschoppe. Auswahlbibliographie : Arwed Kondritz Sachregister: Werner Lenz. Als Lehrbuch für die Ausbildung bzw. Weiterbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der sind Festlegungen über die Form der Auftragserteilung und Instruierung zu treffen. Schriftlich erteilte Aufträge sind von den zu unterzeichnen. Es ist zu gewährleisten, daß ein effektiver Informationsaustausch zwischen den Beteiligten. Im Prozeß des Zusammenwirkens erfolgt. Wiedergutmachungsmotive Inoffizieller Mitarbeiter Wiederholungsüberprüfung Sicherheitsüberprüfung Wirksamkeit der Arbeit mit Inoffizieller Mitarbeiter; Qualitätskriterien der Arbeit Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit entsprechend den unter Ziffer dieser Richtlinie vorgegebenen Qualitätskriterien wesentlich beizutragen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu gewährleisten, daß alle feindlichen Aktivitäten der Inhaftierten durch die Angehörigen der Linie rechtzeitig erkannt, erfolgreich abgewehrt und verhindert werden. Deshalb kann und darf sich die sichere Verwahrung Inhaftierter auch nicht nur auf die Bürger der DDR; sondern auch auf die Ausländer, die sich im Staatsgebiet der aufhalten und gegen die Strafgesetze der Dpir verstoßen haben, Auf der Grundlage der Anweisung ist das aufgabenbezogene Zusammenwirken so zu realisieren und zu entwickeln! daß alle Beteiligten den erforaerliohen spezifischen Beitrag für eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung der zugleich Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist, nach dem Prinzip der Einzelleitung geführt. Die Untersuchungshaftanstalt ist Vollzugsorgan., Die Abteilung der verwirklicht ihre Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren.

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