Staatsrecht der DDR, Lehrbuch 1977, Seite 322

Staatsrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1977, Seite 322 (St.-R. DDR Lb. 1977, S. 322); Zweitens: Die Volkskammer läßt sich in ihren Entscheidungen non den Beschlüssen der SED leiten, die auf die Durchsetzung der objektiven Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung gerichtet sind und die von den gesamtgesellschaftlichen Erfordernissen und Möglichkeiten ausgehen. Aus dem Wesen und Ziel des Sozialismus folgt die Notwendigkeit, alle dem Sozialismus eigenen objektiven Gesetze und Prinzipien voll zur Geltung zu bringen und alle Kräfte der Gesellschaft auf deren bewußte Realisierung zu lenken. Das verlangt ein hohes Maß an Voraussicht der gesellschaftlichen Entwicklung, an planmäßiger, harmonischer, effektiver Gestaltung sowohl der ökonomischen als auch der sozial-politischen und geistig-kulturellen Lebensbedingungen, an wechselseitiger Verflechtung von staatlicher Innen- und Außenpolitik wie an Entfaltung der Initiative der Werktätigen in der für den gesellschaftlichen Fortschritt entscheidenden Richtung. Diesen Anforderungen entspricht die Partei der Arbeiterklasse, die mit der fortgeschrittensten Theorie, dem Marxismus-Leninismus, ausgerüstet und in der Lage ist, die objektiven gesellschaftlichen Erfordernisse zu erkennen und sie durch ihre Beschlüsse und Direktiven zur Grundlage des Handelns aller Staatsorgane, besonders der Volkskammer als gesetzgebendes Organ, sowie aller gesellschaftlichen Kräfte zu machen. Die marxistisch-leninistische Partei geht dabei bewußt voran, greift rechtzeitig herangereifte Probleme auf und schafft Beispiele für ihre Lösung. Indem die Partei der Arbeiterklasse so ihre Führungsrolle wahrnimmt, wird die Volkskammer in die Lage versetzt, den Willen der Arbeiterklasse und aller mit ihr verbündeten Werktätigen auf höchster staatlicher Ebene durchzusetzen und die Übereinstimmung von gesellschaftlichen und persönlichen Interessen als entscheidende Triebkraft der Entwicklung im Sozialismus zu sichern. Drittens: Die Volkskammer gewährleistet in ihrer gesamten Tätigkeit die Einheit von Beschlußfassung und Durchführung (Art. 48 Abs. 2 Verfassung). Sie geht von dem durch die Klassiker des Marxismus-Leninismus entwickelten Prinzip aus, daß im Sozialismus die Volksvertretungen keine parlamentarischen, sondern arbeitende Körperschaften10 sind. Dieses Prinzip umfaßt alle Seiten der Organisation und Tätigkeit sozialistischer Volksvertretungen. Die Volkskammer wirkt als arbeitende Körperschaft, indem sie ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten durch ihre Tagungen, ihr Präsidium, ihre Ausschüsse und durch das Wirken ihrer Abgeordneten in den Wahlkreisen, Arbeitskollektiven und Wohngebieten sowie durch die von ihr gebildeten zentralen Organe der Staatsmacht, vor allem den Ministerrat, wahrnimmt; indem in ihr alle staatliche Macht zur Lösung der Grundfragen konzentriert ist, d. h. sowohl die Beschlußfassung (Gesetze und Beschlüsse) als auch dieh Durchführung und die Kontrolle über die Verwirklichung des Beschlossenen; ‘-r indem sie über ein System von Organen verfügt, das in ihrem Auftrag und entgegenzutreten, man sei um so demokratischer, je natürlicher und unmittelbarer man das Volk zum Zuge kommen lasse" (H. Krüger, Allgemeine Staatslehre, Stuttgart 1964, S. 629). 10 Vgl. W. I. Lenin, Marxismus und Staat, Berlin 1972, S. 89. 322;
Staatsrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1977, Seite 322 (St.-R. DDR Lb. 1977, S. 322) Staatsrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1977, Seite 322 (St.-R. DDR Lb. 1977, S. 322)

Dokumentation: Staatsrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1977, Autorenkollektiv, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der DDR, Berlin 1977 (St.-R. DDR Lb. 1977, S. 1-552). Gesamtredaktion: Gert Egler, Karl Friedrich Gruel, Dieter Hösel, Gerhard Riege, Gerhard Schüßler, Herbert Tzschoppe. Autorenkollektiv: Walter Assmann, Karl Bönninger, Gert Egler, Herbert Graf, Karl Friedrich Gruel, Dieter Hösel, Lothar Krumbiegel, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Frohmut Müller, Eberhard Poppe, Gerhard Riege, Tord Riemann, Rudi Rödszus, Gerhard Schüßler, Gerhard Schulze, Günter Seiler, Hans Joachim Semler, Werner Sternkopf, Herbert Tzschoppe. Auswahlbibliographie : Arwed Kondritz Sachregister: Werner Lenz. Als Lehrbuch für die Ausbildung bzw. Weiterbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung in: Justiz Plitz Те ich er Weitere Ausgestaltung des Strafver- fahrensrechts in der in: Justiz Schröder Huhn Wissenschaftliche Konferenz zur gerichtlichen Beweisführung und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Anweisung des Generalstaatsanwaltes der wissenschaftliche Arbeiten - Autorenkollektiv - grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und. Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Ermittlungsverfahren Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Wissenschaftskonzeption für die perspektivische Entwicklung profilbestimmender Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit an der Hochschule Staatssicherheit nach dem Parteitag der Partei , Dietz Verlag, Berlin Erich Honecker, Die Aufgaben der Parteiorganisationen bei der weiteren Verwirklichung der Beschlüsse des Parteitages der - Referat auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung in den Kreisdienststellen Objektdienststeilen Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf dem zentralen Führungs- seminar über die weitere Vervollkommnung und Gewährleistung der Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt bei Eintritt besonderer Situationen zu erarbeiten. Die Zielstellung der Einsatzdokumente besteht darin, eine schnelle und präzise Entschlußfassung, als wesentliche Grundlage zur Bekämpfung, durch den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung angeregt und durch den Leiter der Hauptabteilung befohlen. Dabei ist von Bedeutung, daß differenzierte Befehlsund Disziplinarbefugnisse an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung, der Untersuchungshaftanstalten beeinträchtigen, hat der Leiter deAbteilung seine Bedenken dem Weiiyvaf sungserteilenden vorzutragen.

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