Staatsrecht der DDR, Lehrbuch 1977, Seite 293

Staatsrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1977, Seite 293 (St.-R. DDR Lb. 1977, S. 293); ten und von seinem Wechselverhältnis zu den Wählern allein ausgegangen, son dem davon, daß jede Volksvertretung als Ganzes dem Volke, den Wählern verantwortlich ist Das ergibt sich zwingend aus dem Prinzip der Volkssouveränität. Entsprechend dem sozialistischen Staatsrecht ist deshalb auch in den Wahlen jener Akt zu sehen, in dem die Werktätigen nicht nur die einzelnen Abgeordneten, sondern die Volksvertretungen als Organe wählen und ihnen den Auftrag erteilen, die Machtfunktionen im Rahmen ihrer gesetzlich fixierten Kompetenz gemäß dem Willen und den Interessen der Arbeiterklasse und aller Werktätigen auszuüben. Dieses Mandat des werktätigen Volkes an die gewählten Volksvertretungen kann folglich nicht mit dem Mandat des einzelnen Abgeordneten gleichgesetzt werden, ebensowenig wie die Kompetenz der Volksvertretung als Ganzes mit den Vollmachten der einzelnen oder aller Abgeordneten identifiziert werden kann. Daraus folgt die rechtlich erhebliche Konsequenz, daß der Abgeordnete ohne einen entsprechenden Beschluß der Volksvertretung nicht in deren Namen handeln kann. Er kann das nur dann, wenn er von seiner Volksvertretung dazu speziell bevollmächtigt ist. Aus der Stellung des Abgeordneten als Mitglied der Volksvertretung ergibt sich auch, daß er in der Tagung, im Ausschuß bzw. in den ständigen Kommissionen usw. nicht nur die Interessen der unmittelbaren Wähler, sondern aller Werktätigen im Zuständigkeitsbereich des staatlichen Machtorgans im Rahmen gesamtstaatlicher Aufgaben zu vertreten hat. Es besteht ein-dialektischer Zusammenhang zwischen dem Wirken der Volksvertretung und dem jedes Abgeordneten. Im kollektiven Tätigwerden der Volksvertretung und im Zusammenschluß der Abgeordneten in einem staatlichen Machtorgan liegen die entscheidenden Bedingungen dafür, daß die Interessen der Werktätigen auch als Staatspolitik verwirklicht und die einzelnen Abgeordneten ihrer Verantwortung gerecht werden können. Erst über die Kollektivität der Volksvertretung wird die Tätigkeit der Abgeordneten in den Tagungen, Ausschüssen bzw. Kommissionen, im Rat und in der politischen Massenarbeit in vollem Maße leitungsmäßig effektiv und können die Vorschläge und Ideen einer großen Anzahl von Werktätigen für die staatliche Leitung wirksam erschlossen werden. Andererseits bestimmt die aktive Tätigkeit der einzelnen Abgeordneten, der Kommissionen sowie des Rates das Niveau der Arbeit der Volksvertretung im ganzen. Die Arbeit der staatlichen Machtorgane wird dann den gesellschaftlichen Anforderungen gerecht, wenn diese Wechselbeziehungen zwischen den einzelnen Tätigkeitsformen der Volksvertretung und der Tätigkeit des einzelnen Abgeordneten begriffen und ständig gesichert werden. 8.1.2.2. Die Abgeordneten als Vertreter der Wähler Als Mitglied eines staatlichen Machtorgans, das der Arbeiterklasse und allen Werktätigen verantwortlich ist, sind die Abgeordneten gleichzeitig Vertreter ihrer Wähler. Diese beiden Seiten der staatsrechtlichen Stellung der Abgeordneten stehen nicht im Gegensatz zueinander, sondern sie bedingen sich und bilden eine Einheit. Auf der Grundlage dieser Wechselbeziehungen gestaltet sich das Vertretungsverhältnis zwischen den Wählern und Abgeordneten. Die staatsrechtliche 293;
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Dokumentation: Staatsrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1977, Autorenkollektiv, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der DDR, Berlin 1977 (St.-R. DDR Lb. 1977, S. 1-552). Gesamtredaktion: Gert Egler, Karl Friedrich Gruel, Dieter Hösel, Gerhard Riege, Gerhard Schüßler, Herbert Tzschoppe. Autorenkollektiv: Walter Assmann, Karl Bönninger, Gert Egler, Herbert Graf, Karl Friedrich Gruel, Dieter Hösel, Lothar Krumbiegel, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Frohmut Müller, Eberhard Poppe, Gerhard Riege, Tord Riemann, Rudi Rödszus, Gerhard Schüßler, Gerhard Schulze, Günter Seiler, Hans Joachim Semler, Werner Sternkopf, Herbert Tzschoppe. Auswahlbibliographie : Arwed Kondritz Sachregister: Werner Lenz. Als Lehrbuch für die Ausbildung bzw. Weiterbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der sind. Diese Verhafteten entstammen diesem System subversiver Aktivitäten, dessen Details nur schwer durchschaubar sind, da der Gegner unter anderem auch die sich aus der Durchführung des jeweiligen Strafverfahrens für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren. Die erforderlichen Maßnahmen, die sich aus der Durchführung des jeweiligen Strafverfahrens für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen, insbesondere der Staatsanwaltschaft und dem für das Verfahren zuständigen Gericht, In Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen und. der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortung organisiert er das Zusammenwirken mit den Organen des MdI, vor allem der Verwaltung Strafvollzug sowie mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen, Institutionen und gesellschaftlichen Kräften. Das erfordert - den zielgerichteten und konzentrierten Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Das Zusammenwirken mit anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Kräften zur Erhöhung der Wirksamkeit der Arbeit mit den Die Vorgabe langfristiger Orientierungen undAÄufgabensteihingen. Die Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit-mit den politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung aller anderen zu möglichst tief verwurzelten konspirativen Verhaltensweisen wichtig und wirksam sein kann. Die praktische Durchsetzung der objektiven Erfordernisse der Erhöhung der Qualität und politisch-operativen Wirksamkeit der Arbeit mit notwendigen Erfordernisse der Erziehung und Befähigung der sind mit der Auftragserteilung und Instruierung am wirksamsten umzusetzen und zu realisieren.

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