Staatsrecht der DDR, Lehrbuch 1977, Seite 252

Staatsrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1977, Seite 252 (St.-R. DDR Lb. 1977, S. 252); und die exakte Feststellung der Wahlergebnisse von großer Bedeutung.28 Deshalb widmen die örtlichen Wahlkommissionen der Schulung der Wahlvorstände über die wahlrechtlichen Bestimmungen und die sich daraus für ihre Tätigkeit ergebenden spezifischen Aufgaben große Aufmerksamkeit. Die Wahlkommissionen kontrollieren die strikte Einhaltung der wahlrechtlichen Bestimmungen bei der Wahlhandlung. Dazu gehört auch, daß in allen Wahllokalen die Voraussetzungen für die ungestörte und unbeobachtete Vorbereitung der Stimmabgabe wie auch für die einwandfreie Beschaffenheit der Wahlkabinen, Wahlurnen und Stimmzettel geschaffen werden (vgl. §§ 29 32 Wahlgesetz). Nach der Schließung der Wahllokale, die von 7.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sind, stellt der Wahlvorstand das Ergebnis der Stimmabgabe im Wahlbezirk fest. Der Wahlvorstand führt im Wahllokal die öffentliche Auszählung der Stimmen durch. Jeder Bürger hat Zutritt zum Wahllokal und kann sich vom ordnungsgemäßen Verlauf der Auszählung der Stimmen und der Feststellung des Wahlergebnisses überzeugen. Nachdem der Wahlvorstand die Zahl der abgegebenen Stimmen ermittelt und die Trennung der ungültigen von den gültigen Stimmen durchgeführt hat, erfolgt die Feststellung des Wahlergebnisses nach den in § 9 des Wahlgesetzes festgelegten Grundsätzen: „(1) Gewählt sind diejenigen Kandidaten, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich vereinigen. (2) Erhält eine größere Zahl der Kandidaten mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen als Mandate im jeweiligen Wahlkreis vorhanden sind, entscheidet die Reihenfolge der Kandidaten auf dem Wahlvorschlag über die Besetzung der Abgeordnetenmandate und über die Nachfolgekandidaten." Auf der Grundlage der von den Wahlvorständen übersandten Wahlniederschriften überprüft die zuständige Wahlkommission die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl und stellt das Wahlergebnis der einzelnen Wahlkreise fest. Die Wahlkommission der Republik bzw. die Bezirks-, Kreis-, Stadt-, Stadtbezirks- und Gemeindewahlkommissionen stellen das endgültige Ergebnis und die Gültigkeit der Wahl zu den jeweiligen Volksvertretungen fest. Die öffentliche Bekanntgabe 28 Im Gegensatz dazu mußte in einer Debatte des westdeutschen Bundestages am 26.9. 1974 zur Einschätzung der letzten Landtags- und Kommunalwahlen im Lande Niedersachsen zugegeben werden, daß die Ermittlung korrekter Wahlergebnisse in den Wahlbezirken und Wahlkreisen durch die Häufung von Zähl-, Rechen- und ähnlichen Auswertungsfehlern nicht sichergestellt war. Mandats- und mehrheitsentscheidende Fehler wurden erst nach Wochen oder Monaten im Wahlprüfungsverfahren korrigiert. Bezeichnenderweise wurden diese Mängel nicht den staatlichen Wahlleitungsorganen, sondern den ehrenamtlichen Wahlhelfern in den Wahllokalen und Wahlvorständen angelastet, die die wahlrechtlichen Vorschriften ungenügend beherrscht hätten (vgl. Das Parlament, 41/1974, S. 3 f.). Ebenso mußte auch bei der Veröffentlichung des amtlichen Ergebnisses der Bundestagswahl vom 3.10.1976 durch den Bundeswahlausschuß festgestellt werden, daß Zählfehler und Auslassungen das Ergebnis beeinflußt haben und insgesamt zu einer Mandatsveränderung zugunsten der SPD führten. Die BRD-Bun-deswahlleiterin Dr. Bartels erklärte dazu in einem Interview, daß derartige Fehler auch früher passiert seien, „ohne daß groß darüber geredet wurde" (vgl. Neues Deutschland vom 21. 10.1976, S. 7). 252;
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Dokumentation: Staatsrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1977, Autorenkollektiv, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der DDR, Berlin 1977 (St.-R. DDR Lb. 1977, S. 1-552). Gesamtredaktion: Gert Egler, Karl Friedrich Gruel, Dieter Hösel, Gerhard Riege, Gerhard Schüßler, Herbert Tzschoppe. Autorenkollektiv: Walter Assmann, Karl Bönninger, Gert Egler, Herbert Graf, Karl Friedrich Gruel, Dieter Hösel, Lothar Krumbiegel, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Frohmut Müller, Eberhard Poppe, Gerhard Riege, Tord Riemann, Rudi Rödszus, Gerhard Schüßler, Gerhard Schulze, Günter Seiler, Hans Joachim Semler, Werner Sternkopf, Herbert Tzschoppe. Auswahlbibliographie : Arwed Kondritz Sachregister: Werner Lenz. Als Lehrbuch für die Ausbildung bzw. Weiterbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der Gemeinsamen Anweisung zur Durcliführung der Untersuchungshaft - und der Gemeinsamen Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen- der Untersuchungshaftvoilzugsorduung - Untersuchungshaftvollzugsordnung -in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Zur Durchsetzung der Gemeinsamen Anweisung psGeh.ffä lstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik, defür Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Bezirksverwaltungen Verwaltungen und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ;. die Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit.

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