Staatsrecht der DDR, Lehrbuch 1977, Seite 250

Staatsrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1977, Seite 250 (St.-R. DDR Lb. 1977, S. 250); ist die Überzeugungskraft der sozialistischen Ordnung selbst, die tatsächliche, reale Demokratie, die das Absurde dieser „Argumente" immer sichtbarer werden läßt. In der sozialistischen Gesellschaft, im Staat der Arbeiter und Bauern, entsenden die Arbeiter, Genossenschaftsbauern, Angehörigen der Intelligenz und anderen Werktätigen durch die Wahlen ihre besten Vertreter als Abgeordnete in die Volksvertretungen (§ 1 Abs. 2 Wahlgesetz). Dieser Grundsatz des Wahlrechts der DDR wird umfassend durch die soziale Zusammensetzung der Volksvertretungen und durch die Ergebnisse ihrer Arbeit bewiesen. Bei den Wahlen zu den örtlichen Volksvertretungen am 19. 5. 1974 wurde entsprechend den Beschlüssen der 11. Tagung des Zentralkomitees der SED die Zahl der Abgeordneten in Städten mit mehr als 40 000 Einwohnern, in den Stadtbezirken sowie in den Landkreisen um 10 bis 25 Prozent erhöht. Das ermöglicht eine engere Verbindung zwischen den Volksvertretungen, ihren Abgeordneten und der Bevölkerung in den Wohngebieten. Mit der größeren Zahl der Mandate erhöhte sich der Anteil der Produktionsarbeiter und Genossenschaftsbauern in den örtlichen Volksvertretungen wesentlich. Diese Maßnahme hat sich, wie E. Honecker im Bericht an den IX. Parteitag der SED einschätzte, bewährt.26 Indem die Kandidaten verstärkt in den Arbeitskollektiven der Werktätigen vorgeschlagen wurden, entstanden gleichzeitig bessere Voraussetzungen für die aktive Unterstützung der künftigen Abgeordneten durch die Arbeitskollektive. Die zuständigen Wahlkommissionen fordern spätestens 40 Tage vor dem Wahltag durch öffentliche Bekanntmachung zum Einreichen von Wahl Vorschlägen auf. Aufgrund der Erfahrungen und der Entwicklung des Wahlsystems werden in jedem Wahlkreis mehr Kandidaten aufgestellt als Abgeordnetenmandate zu besetzen sind. So wurden z. B. bei den Kommunalwahlen am 19. 5. 1974 für die annähernd 194 000 zu besetzenden Mandate mehr als 230 000 Kandidaten nominiert. Das Wahlgesetz vom 24. 6.1976 geht von dieser bewährten Regelung aus. Willi Stoph erklärte dazu bei der Begründung des Entwurfs des Wahlgesetzes auf der 18. Tagung der Volkskammer: „Bekräftigt wird auch, daß in bewährter Weise für die Wahlen zu allen Volksvertretungen mehr Kandidaten aufgestellt werden, als Mandate zu besetzen sind. Die Wähler haben somit die Möglichkeit, Kandidaten, die nicht ihr Vertrauen besitzen, zu streichen."27 So wurden auch bei den Wahlen am 17.10.1976 für 434 Mandate der Volkskammer (ohne die durch die Hauptstadt der DDR zu besetzenden Mandate) 591 Kandidaten sowie für insgesamt 2 840 Mandate der Bezirkstage 3 653 Kandidaten nominiert. Die Zeit der unmittelbaren Wahlvorbereitung wird durcjj intensive Beratungen zwischen Abgeordneten, Kandidaten und Wählern gekennzeichnet. Höhepunkt# sind dabei die öffentlichen Tagungen der Bezirks-, Kreis-, Stadt-, Stadtbezirks- und Ortsausschüsse der Nationalen Front der DDR, in denen unter Teilnahme von weiteren Vertretern der Wähler die von den Kollektiven der Werktätigen geprüften und von den demokratischen Parteien und Massenorganisationen aufgestellten 26 Vgl. IX. Parteitag der SED. Bericht des Zentralkomitees ., a. a. O., S. 111. 27 Neues Deutschland vom 25. 6.1976, S. 3. 250;
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Dokumentation: Staatsrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1977, Autorenkollektiv, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der DDR, Berlin 1977 (St.-R. DDR Lb. 1977, S. 1-552). Gesamtredaktion: Gert Egler, Karl Friedrich Gruel, Dieter Hösel, Gerhard Riege, Gerhard Schüßler, Herbert Tzschoppe. Autorenkollektiv: Walter Assmann, Karl Bönninger, Gert Egler, Herbert Graf, Karl Friedrich Gruel, Dieter Hösel, Lothar Krumbiegel, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Frohmut Müller, Eberhard Poppe, Gerhard Riege, Tord Riemann, Rudi Rödszus, Gerhard Schüßler, Gerhard Schulze, Günter Seiler, Hans Joachim Semler, Werner Sternkopf, Herbert Tzschoppe. Auswahlbibliographie : Arwed Kondritz Sachregister: Werner Lenz. Als Lehrbuch für die Ausbildung bzw. Weiterbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die Auswahl,den Einsatz und die Zusammenarbeit Won und mit Sachverständigen zur von mit hohem Beweiswert bei defWcparbeitüng von Verbrechen gegen die Volkswirtschaft der in Opetiven Vorgängen und nadwfLa Pots!, Juristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache . Die Vorbereitung und Durchführung von Vorbeugungsgesprächen durch die Linie Untersuchung als Bestandteil politischoperativer Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens gerecht werdenden politisch-operativen Untersubungshaftvollzug durohzusetzen, insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der aufgabenbezogenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lage die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und vorbeugend zu verhindern - politisch-ideologische Erziehung und Befähigung der Kontroll- und Sicherungskräfte zur Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der konsequenten Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß die konsequente Wahrung der Gesetzlichkeit, die Einhaltung der Rechtsnormen, der Parteiund Staatsdizsiplin Forderungen sind, däewir entsprechend unserem Statut und unserem Parteiprogramm an jeden Genossen stellen.

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