Staatsrecht der DDR, Lehrbuch 1977, Seite 207

Staatsrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1977, Seite 207 (St.-R. DDR Lb. 1977, S. 207); nur insoweit und nur solange, wie es das friedliche und ungestörte Leben der Bürger erfordert. Vom Recht auf Freizügigkeit ist das sogenannte Auswanderungsrecht zu unterscheiden. Es bezieht sich auf die Möglichkeit einer Person, den Staat zu verlassen, dessen Bürgerschaft er besitzt. Die DDR gestaltet ihre Praxis in dieser Hinsicht in Übereinstimmung mit der UNO-Konvention über die zivilen und politischen Rechte.56 Die Auswanderung ist ein typisches Produkt der Krisenwirtschaft kapitalistischer Staaten, die den Werktätigen häufig nicht einmal das Existenzminimum sichern können. Deshalb übernehmen die Werktätigen vielfach in einem anderen Ausbeuterstaat selbst die niedrigsten Arbeiten zu politisch und sozial diskriminierenden Bedingungen. Die entsprechende Menschenrechtskonvention ermöglicht die Auswanderung, überläßt es jedoch der souveränen Regelung der Staaten, ihre Voraussetzungen zu bestimmen, und verweist dabei vor allem auf die Verantwortung für den „Schutz der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung, Gesundheit oder Moral oder der Rechte und Freiheiten anderer" (Art. 12). Diese Kriterien sind für die DDR maßgebend. Sie kann davon ausgehen, daß die sozialistischen Gesellschaftsverhältnisse den Menschen erstmalig beständige soziale Sicherheit, freie und ungehinderte Persönlichkeitsentfaltung gewährleisten. In der DDR gibt es keine soziale Basis für ein Grundrecht auf Auswanderung. Die politische und moralische Verantwortung für jeden Bürger gebietet der sozialistischen Staatsmacht, die Klassenauseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus auch bei Entscheidungen über Auswanderungsanträge zu berücksichtigen. Sie stellt in Rechnung, daß die Auswanderung in einen imperialistischen Staat bedeutet, Menschen einem System auszuliefern, das sie ausbeutet und zwingt, einer aggressiven Politik zu dienen, die ihre Existenz gefährdet und sich gegen den Sozialismus richtet. 5.2.2. Die sozialökonomischen Rechte und Pflichten Für die große Bedeutung und Dynamik der Verwirklichung der sozialökonomischen Rechte ist es kennzeichnend, daß unmittelbar nach dem IX. Parteitag der SED ein „Gemeinsamer Beschluß des Zentralkomitees der SED, des Bundesvorstandes des FDGB und des Ministerrates der DDR über die weitere planmäßige Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen im Zeitraum 1976 1980 vom 27. 5.1976"57 gefaßt wurde, der die weitergehende Realisierung und Sicherung dieser Rechte zum Inhalt hat. Ausdrücklich wird in der Präambel dieses*Beschlusses festgestellt: „So wie sich durch bewußte und schöpferische Arbeit aller Werktätigen die ökonomische Leistungskraft unseres Landes erweitert, so wird sich unser aller Leben schöner und inhaltsreicher gestalten. Dabei ist auch künftig die wich- 56 Vgl. Internationale Konvention über zivile und politische Rechte vom 14.1.1974, GBl. II S. 57 ff. 57 Vgl. Neues Deutschland vom 29./30.5.1976, S. 1. 207;
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Dokumentation: Staatsrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1977, Autorenkollektiv, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der DDR, Berlin 1977 (St.-R. DDR Lb. 1977, S. 1-552). Gesamtredaktion: Gert Egler, Karl Friedrich Gruel, Dieter Hösel, Gerhard Riege, Gerhard Schüßler, Herbert Tzschoppe. Autorenkollektiv: Walter Assmann, Karl Bönninger, Gert Egler, Herbert Graf, Karl Friedrich Gruel, Dieter Hösel, Lothar Krumbiegel, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Frohmut Müller, Eberhard Poppe, Gerhard Riege, Tord Riemann, Rudi Rödszus, Gerhard Schüßler, Gerhard Schulze, Günter Seiler, Hans Joachim Semler, Werner Sternkopf, Herbert Tzschoppe. Auswahlbibliographie : Arwed Kondritz Sachregister: Werner Lenz. Als Lehrbuch für die Ausbildung bzw. Weiterbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung Information des Leiters der Abteilung vom chungsa t: Die aus den politisch-operativen LageBedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuch.ungsh.aftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung der gegen die Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichteten politischen Untergrundtätigkeit Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und offensiven Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrund-tätigkeit in der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung in mündlicher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Den Leitern der zuständigen Diensteinheiten der Linie sind die vorgesehenen Termine unverzüglich mitzuteilen.

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