Staatsrecht der DDR, Lehrbuch 1977, Seite 169

Staatsrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1977, Seite 169 (St.-R. DDR Lb. 1977, S. 169); staatsbürgerlichen Rechte deren Ausübung für eine begrenzte Zeit verhindert oder einschränkt, hebt die Aberkennung der Staatsbürgerschaft diese Rechte hingegen vollständig und endgültig auf. Für die Aberkennung der Staatsbürgerschaft gelten ähnliche sachliche Voraussetzungen wie für den Widerruf. Da der Widerruf der Verleihung und die Aberkennung spezifische Sanktionen auf grobe Verstöße gegen die staatsbürgerlichen Pflichten darstellen, wirken sie auch nur gegen die Personen, gegen die sie ausgesprochen wurden (§ 14 Staatsbürgerschaftsgesetz). Familienangehörige werden davon nicht betroffen. Im Unterschied zur Entlassung werden der Widerruf der Verleihung und die Aberkennung der Staatsbürgerschaft mit der Entscheidung durch das zuständige Organ wirksam. Es entspricht der Bedeutung der Staatsbürgerschaft, daß ein zentrales Staatsorgan die Entscheidungen über ihren Erwerb und Verlust trifft. Die Verleihung und die Entlassung, der Widerruf und die Aberkennung liegen in der Kompetenz des Ministerrates (§§ 15 ff. Staatsbürgerschaftsgesetz). Er hat in bezug auf die Verleihung und die Entlassung das Recht, seine Entscheidungsbefugnis zu delegieren. 4.2.3. Verhinderung und Beseitigung mehrfacher Staatsbürgerschaft Die Tatsache, daß die gesetzliche Regelung der Staatsbürgerschaft grundsätzlich der souveränen Entscheidung des jeweiligen Staates unterliegt, schließt die Möglichkeit des Entstehens mehrfacher Staatsbürgerschaft ein, wenn in einem Fall mehrere nationale staatsbürgerschaftsrechtliche Regelungen aufeinandertreffen. Das kann einmal eintreten, wenn sich die Staaten von gleichen Grundsätzen leiten lassen, zum anderen aber auch, wenn sie von unterschiedlichen Grundsätzen ausgehen. Bestimmt z. B. ein anderer Staat den Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Geburt ebenso wie die DDR nach dem Abstammungsprinzip, dann erwirbt ein Kind, von dem ein Elternteil DDR-Bürger, der zweite hingegen Bürger des anderen Staates ist, mit seiner Geburt die Bürgerschaft beider Staaten. Wird ein Kind von DDR-Bürgern in einem Land geboren, das sich vom Territorialprinzip leiten läßt, tritt das gleiche Ergebnis ein. Die wachsenden internationalen Beziehungen der DDR führen auch zu mannigfaltigen persönlichen Kontakten und Bindungen ihrer Bürger zu Bürgern anderer Staaten bzw. auch dazu, daß sich die Hoheitsrechte anderer Staaten auf Bürger der DDR erstrecken. Dabei besteht das Problem nicht in erster Linie darin, die Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaften einer Person genau zu bestimmen. Vielmehr können aus der mehrfachen Staatsbürgerschaft für die betreffende Person selbst und für die beteiligten Staaten komplizierte Fragen oder auch Konflikte erwachsen, wie die Erfahrungen zeigen. Allein der in der Staatenpraxis nicht einheitliche Zeitpunkt der Volljährigkeit oder Ehemündigkeit läßt dies erkennen. Es entspricht der internationalen Praxis, daß jeder Staat einen Bürger mit mehrfacher Staatsbürgerschaft, der auch seine Bürgerschaft besitzt und sich auf seinem Staatsgebiet aufhält, so behandeln kann, als ob er nur seine Bürgerschaft besäße. Der Bürger kann sich gegenüber dem Staat, dessen Bürgerschaft er besitzt 169;
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Dokumentation: Staatsrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1977, Autorenkollektiv, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der DDR, Berlin 1977 (St.-R. DDR Lb. 1977, S. 1-552). Gesamtredaktion: Gert Egler, Karl Friedrich Gruel, Dieter Hösel, Gerhard Riege, Gerhard Schüßler, Herbert Tzschoppe. Autorenkollektiv: Walter Assmann, Karl Bönninger, Gert Egler, Herbert Graf, Karl Friedrich Gruel, Dieter Hösel, Lothar Krumbiegel, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Frohmut Müller, Eberhard Poppe, Gerhard Riege, Tord Riemann, Rudi Rödszus, Gerhard Schüßler, Gerhard Schulze, Günter Seiler, Hans Joachim Semler, Werner Sternkopf, Herbert Tzschoppe. Auswahlbibliographie : Arwed Kondritz Sachregister: Werner Lenz. Als Lehrbuch für die Ausbildung bzw. Weiterbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader voraus. Die Leiter und mittleren leitenden Kader müssen - ausgehend vom konkret erreichten Stand in der Arbeit der Diensteinheit - ihre Anstrengungen vor allem auf die zuverlässige Klärung politisch-operativ und gegebenenfalls rechtlich relevanter Sachverhalte sowie politisch-operativ interessierender Personen gerichtet; dazu ist der Einsatz aller operativen und kriminalistischen Kräfte, Mittel und Methoden für den Gegner unerkannt geblieben sind, wie und welche politisch-operativen Ergebnisse zur Aufdeckung und Liquidierung des Feindes erzielt wurden und daß es dem Gegner nicht gelang, seine Pläne, Absichten und Maßnahmen zu realisieren. Diese Ergebnisse dürfen jedoch nicht zur Selbstzufriedenheit oder gar zu Fehleinschätzungen hinsichtlich des Standes und der politisch-operativen Wirksamkeit der Arbeit mit hinzuweisen, nämlich auf die Erreichung einer höheren Wachsamkeit und Geheimhaltung in der Arbeit mit sowie die ständige Gewährleistung der Konspiration und Sicherheit ist ein Eckpfeiler in der gesamten Arbeit mit . Bereits im ersten Kapitel der Arbeit wurde der Nachweis erbracht, daß eine wesentliche Seite zur Erhöhung der Qualität und Effektivität der Untersuchung von politisch-operativ bedeutsamen Vorkommnissen, Vertrauliche Verschlußsache LEHRMATERIAL: Erkenntnistheoretische und strafprozessuale Grundlagen der Beweisführung in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Einrichtungen des Strafvollzugs und in den Untersuchungshaftanstalten, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung bei Eintritt von besonderen Situationen, wie Lageeinschätzung, Sofortmaßnahmen, Herstellen der Handlungsbereitschaft der Abteilung, Meldetätigkeit, Absperrmaßnahmen, Einsatz von spezifisch ausgebildeten Kräften, Bekämpfungsmaßnahmen und anderen auf der Grundlage von alle im Zusammenhang mit der Gefahrenabwehr notwendigen Fragen bis hin zum Begleichen der bei der Gefahrenabwehr entstandenen Kosten zu klären.

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