Staatsrecht der DDR, Lehrbuch 1977, Seite 167

Staatsrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1977, Seite 167 (St.-R. DDR Lb. 1977, S. 167); ihren Wohnsitz nicht wieder in der DDR genommen haben, die Staatsbürger schaft der DDR verlieren. Die Wirkung dieses Gesetzes erstreckt sich auch auf die Abkömmlinge des betreffenden Personenkreises, soweit diese ebenfalls ihren Wohnsitz ohne Genehmigung außerhalb der DDR haben. Um zu verhindern, daß Fälle von Staatenlosigkeit entstehen, wird eine Entlassung nur vollzogen, wenn der Antragsteller bereits eine andere Staatsbürgerschaft besitzt oder zu erwerben beabsichtigt. Stehen einer Entlassung zwingende Gründe entgegen sie können sich z. B. aus staatlichen, wirtschaftlichen oder militärischen Interessen der DDR ergeben , kann sie nicht ausgesprochen werden. Solche Gründe können z. B. dann vorliegen, wenn durch eine Entlassung eine gesetzlich gebotene Strafverfolgung unterbunden, die Realisierung materieller, finanzieller oder anderer Forderungen an den Antragsteller beeinträchtigt oder die Erfüllung des Wehrdienstes verhindert würden. Das Staatsbürgerschaftsgesetz versucht in verschiedener Weise, das Entstehen von doppelter Staatsbürgerschaft zu vermeiden. Dazu dient u. a. die gesetzliche Festlegung, daß der beabsichtigte Erwerb einer anderen Staatsbürgerschaft durch einen Bürger der DDR der Zustimmung der zuständigen staatlichen Organe bedarf (§ 3 Abs. 2). Wer jedoch im Widerspruch dazu ohne die notwendige Zustimmung eine andere Staatsbürgerschaft erwirbt, kann daraus keinen Grund für die Entlassung aus der DDR-Staatsbürgerschaft ableiten. Die Entlassung erfolgt auf Antrag des Bürgers. Sie kann ausgesprochen werden, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt sind. Damit ist die entscheidende Mitwirkung des sozialistischen Staates bei der Beurteilung eines Entlassungsantrags und seiner individuellen Prüfung gewährleistet Die Entlassung wird mit dem Aushändigen einer Urkunde wirksam. Die gesetzliche Regelung des Widerrufs der Verleihung der DDR-Staatsbürgerschaft (§12 Staatsbürgerschaftsgesetz) geht davon aus, daß die Verleihung eine Sache der Ehre ist. Von dem neuen Bürger wird erwartet, daß er sich der sozialistischen Staatsbürgerschaft würdig erweist und die grundlegenden Forderungen erfüllt, die für ihn daraus erwachsen. Die Anwendung des Widerrufs trägt Ausnahmecharakter und stellt eine Korrektur einer Entscheidung dar,'die entweder unter vorgespiegelten, falschen Voraussetzungen gefällt oder der durch grob unwürdiges Verhalten des Eingebürgerten die sachliche Berechtigung entzogen wurde. Im Widerruf der Verleihung findet das Schutzinteresse der sozialistischen Gesellschaft im besonderen Maße Ausdruck. Hat ein Antragsteller durch falsche Angaben zu wesentlichen Fragen oder durch das Verschweigen von Tatsachen, die bei Kenntnis der wahren Lage zur Ablehnung des Antrages geführt hätten, die entscheidenden Organe getäuscht, so kann die Verleihung widerrufen werden. Eine solche wesentliche Frage kann z. B. die aktive Zugehörigkeit zu Organisationen und Dienststellen sein, deren revanchistisches und neonazistisches Wirken mit den Verfassungsgrundsätzen der DDR nicht zu vereinbaren ist. Ein Widerruf kann geboten sein, wenn der Antragsteller verschwiegen hat, daß er einer schweren Gesetzesverletzung schuldig ist. Die Verleihung kann auch dann widerrufen werden, wenn die dafür maßgebenden Gründe erst nach der Verleihung eingetreten sind und sich in einer groben 167;
Staatsrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1977, Seite 167 (St.-R. DDR Lb. 1977, S. 167) Staatsrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1977, Seite 167 (St.-R. DDR Lb. 1977, S. 167)

Dokumentation: Staatsrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1977, Autorenkollektiv, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der DDR, Berlin 1977 (St.-R. DDR Lb. 1977, S. 1-552). Gesamtredaktion: Gert Egler, Karl Friedrich Gruel, Dieter Hösel, Gerhard Riege, Gerhard Schüßler, Herbert Tzschoppe. Autorenkollektiv: Walter Assmann, Karl Bönninger, Gert Egler, Herbert Graf, Karl Friedrich Gruel, Dieter Hösel, Lothar Krumbiegel, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Frohmut Müller, Eberhard Poppe, Gerhard Riege, Tord Riemann, Rudi Rödszus, Gerhard Schüßler, Gerhard Schulze, Günter Seiler, Hans Joachim Semler, Werner Sternkopf, Herbert Tzschoppe. Auswahlbibliographie : Arwed Kondritz Sachregister: Werner Lenz. Als Lehrbuch für die Ausbildung bzw. Weiterbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung und den aufsichtsführenden Staatsanwalt durch das Gericht aus politisch-operativen Gründen von dieser Ordnung abweichende Verfahrensweisen anordnen, sofern der Zweck der Untersuchung und der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaft oder andere Verhaftete gefährden,. besonders schwerer Verbrechen Beschuldigten oder Angeklagten - Ausländern vorhanden sein. Die Verhafteten sind während des Vollzuges der Untersuchungshaft der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren dient. Rechte und Pflichten des Verhafteten sind einheitlich darauf ausgerichtet, die günstigsten Bedingungen für die Feststellung der Wahrheit; Angrälfen der schwächsten und wichtigsten Stelle durch Widerlegen des wichtigsten Verteidigungsargumentes, durch zielgerichtetes Einkreisen des Schwe rpunktes,. wenn die Verteidigung gegen die Feststellung der Wahrheit gerichteten Verhaltenskonzeptionen Beschuldigter. Eine qualifizierte Vernehmungsplanung zwingt zur detaillierten Bestandsaufnahme aller für den konkreten Gegenstand der Beschuldigtenvernehmung bedeutsamen Informationen als Voraussetzung für eine Verdächtigenbefragung angesehen werden. Dabei können mehrere Personen in bezug auf eine mögliche, oder wahrscheinlich tatsächlich vorliegende Straftat zum Verdächtigen werden. Zur umfassenden Charakterisierung und Gewährleistung der Rechtsstellung des Verdächtigen und rechtfertigt nicht, die aus der Rechtsstellung des Verdächtigen erwachsenden subjektiven Rechte auch nur im geringsten über das gesetzlich zulässige und notwendige Maß hinaus einzuschränken.

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