Staatsrecht der DDR, Lehrbuch 1977, Seite 117

Staatsrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1977, Seite 117 (St.-R. DDR Lb. 1977, S. 117); die sozialistische Frauenorganisation, der DFD; die Vereinigungen und Gesellschaften, die selbst wiederum unterteilt werden können in: Politik, Wissenschaft und Kultur propagierende Gesellschaften die „URANIA" und der Kulturbund der DDR, wissenschaftliche sowie wissenschaftlich-technische Gesellschaften, wie die „Kammer der Technik" ; Sportvereinigungen, insbesondere der DTSB; Gesellschaften für Sozialhilfe, insbesondere die „Volkssolidarität" ; Freundschaftsgesellschaften, insbesondere die DSF; Gesellschaften zur Förderung der Landesverteidigung, insbesondere die GST; die Verbände der Kunst- und Kulturschaffenden; die genossenschaftlichen Vereinigungen einschließlich der Konsumgenossenschaften. Die Rechtsstellung der Gesellschaften und Vereinigungen der Werktätigen ist mit der Verordnung über die Gründung und Tätigkeit von Vereinigungen vom 6.11.1975 (GBl. I S. 723) ausgestaltet worden. Trotz der unterschiedlichen Gesichtspunkte, unter denen sich in ihnen Werktätige freiwillig organisieren, um ihre Interessen wahrzunehmen und bestimmte berufliche oder Freizeitbedürfnisse zu befriedigen, ist den gesellschaftlichen Organisationen zweierlei gemeinsam: die Führung durch die Arbeiterklasse und ihre marxistisch-leninistische Partei und die Teilnahme an der Herausbildung und Verwirklichung der sozialistischen Staatspolitik mit den ihnen eigenen spezifischen Mitteln und Methoden. Sie alle tragen sozialistischen Charakter, d. h., sie vereinen die Menschen auf der Grundlage der Ideologie und der Ziele der Arbeiterklasse. Die gesellschaftlichen Organisationen sind notwendige Bestandteile der sozialistischen Demokratie, des politischen Systems des Sozialismus. Sie sind kollektive Formen der Verwirklichung der Grundrechte und -pflichten der Bürger (Art. 21 u. 29 Verfassung). Besondere Bedeutung für die Entwicklung der Arbeiter-und-Bauern-Macht, für die Vertiefung ihres demokratischen Charakters besitzen die Gewerkschaften (Art. 44 u. 45).13 „Sie nehmen die Interessen der Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der Intelligenz durch umfassende Mitbestimmung in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft wahr" (Art. 44 Abs. 1) und besitzen das Recht der Gesetzesinitiative (Art. 45). Wichtige Beschlüsse zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen ergehen als gemeinsame Beschlüsse des Zentralkomitees der SED, des Ministerrates und des Bundesvorstandes des FDGB.14 Die Gewerkschaften haben das Recht und nehmen es vielfältig wahr, über alle die Arbeits- und Lebensbedingungen betreffenden Fragen mit staatlichen Organen, Leitern von Betrieben und wirtschaftsleitenden Organen Vereinbarungen abzuschließen. Sie nehmen aktiv an der Gestaltung der sozialistischen Rechtsordnung teil, insbesondere an der Ausarbeitung und Verwirklichung des sozialistischen Arbeitsrechts, 13 Vgl. dazu J. Töpfer/J. Kunze, „Gewerkschaften in unserer Gesellschaft", Einheit, 7/1974, S. 814 ff. und R. Mand/'R. Stüber, „Gesellschaftliche Organisationen und Entfaltung der sozialistischen Demokratie", Staat und Recht, 6/1974, S. 908 ff. 14 Vgl. Gesetz über den Ministerrat der DDR vom 16.10.1972, GBl. I S. 253, § 1. 117;
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Dokumentation: Staatsrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1977, Autorenkollektiv, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der DDR, Berlin 1977 (St.-R. DDR Lb. 1977, S. 1-552). Gesamtredaktion: Gert Egler, Karl Friedrich Gruel, Dieter Hösel, Gerhard Riege, Gerhard Schüßler, Herbert Tzschoppe. Autorenkollektiv: Walter Assmann, Karl Bönninger, Gert Egler, Herbert Graf, Karl Friedrich Gruel, Dieter Hösel, Lothar Krumbiegel, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Frohmut Müller, Eberhard Poppe, Gerhard Riege, Tord Riemann, Rudi Rödszus, Gerhard Schüßler, Gerhard Schulze, Günter Seiler, Hans Joachim Semler, Werner Sternkopf, Herbert Tzschoppe. Auswahlbibliographie : Arwed Kondritz Sachregister: Werner Lenz. Als Lehrbuch für die Ausbildung bzw. Weiterbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist verpflichtet, zur Erfüllung seiner Aufgaben eng mit den am Strafverfahren beteiligten Organen zusammenzuarbeiten, die Weisungen der beteiligten Organe über den Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit sind die - sozialistische Verfassung der Straf Prozeßordnung und das Strafgesetzbuch der Gemeinsame Anweisung der Generalstaatsanwaltsohaft der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher. Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen für derartige Angriffe sowie die dabei angewandten Mittel und Methoden vertraut gemacht werden, um sie auf dieser Grundlage durch die Qualifizierung im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Vernehmung, insbesondere bei der Protokollierung. Es ist Anliegen der Ausführungen, die ErfOrdermisse der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlih-keit und Gesetzlichkeit die Möglichkeit bietet, durch eine offensive Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen den Beschuldigten zu wahren Aussagen zu veranlassen.

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