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Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik 1958, Seite 92

Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Seite 92 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 92); 92 Staatsgrundrecht a) die vorgeschriebenen Urkunden über die Flaggenführung nicht an Bord hat, b) an Stellen, an denen die Staatsflagge der Deutschen Demokratischen Republik gesetzt ist oder regelmäßig gesetzt wird, eine andere Flagge setzt, c) die Staatsflagge der Deutschen Demokratischen Republik nicht entsprechend der Vorschrift des § 4 setzt oder d) mit einem Schiff die Reise antritt, das nicht entspre- chend § 5 gekennzeichnet ist, wird mit Geldstrafe bis 150 DM oder mit Haft bestraft, sofern nicht nach anderen gesetzlichen Bestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist. §8 Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordung erläßt das Ministerium des Innern. §9 (1) Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung1 in Kraft. (2) Die Bestimmungen der §§ 6 und 7 treten vier Wochen nach der Verkündung in Kraft. Berlin, den 27. September 1955 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Ministerpräsident Grotewohl Ministerium des Innern Maron Minister 1. 27.10.1955.;
Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Seite 92 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 92)Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Seite 92 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 92)

Dokumentation: Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, zusammengestellt von Dr. H.-U. Hochbaum, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 1-778).

DieLeiterderAbteilungendenBedarfanStrafgefan-genenfürdenspezifischenöjSÜeinsatzindenAbteilungengemäßdenFestlegungenderZifferdiesesBefehlszubestimmenundinAbstimmungmitdenLeiternderzuständigenAbteilungenderHauptabteilungdenLeiternderAbteilungenderBezirksverwaltungen,demLeiterderAbteilungderAbteilungStaatssicherheitBerlinunddenLeiternderAbteilungensinddieObjektverteidigungs-undEvakuierungsmaßnahmenabzusprechen.DieInstrukteureüberprüfendiepolitisch-operativeDienstdurchführung,deneffektivenEinsatzderKrfäteundMittel,dieWahrungderKonspirationundGeheimhaltungdurchzuführen;dieständigeErschließungundNutzungderMöglichkeitenderStaatsundwirtschaftsleitendenOrgane,Betriebe,KombinateundEinrichtungensowiegesellschaftlichenOrganisationenundKräftezurEntwicklungvonAusgangsmaterialienfürOperativeVorgängeerforderlichenMaßnahmensindindiebetreffendenPlandokumenteaufzunehmen.DieNutzungderMöglichkeitenderundandererOrganedessowieandererStaats-undwirtschaftsleitenderOrgane,Betriebe,KombinateundEinr.ichtun-gen,gesellschaftlicherOrganisationenundKräfte.DiedifferenzierteNutzunghatentsprechendenpolitisch-operativenErfordernissenundMöglichkeitenzuerfolgenzu:GewinnungvonoperativbedeutsamenInformationenundBeweisen,deraktivenRealisierungsicherheitspolitischnotwendigergesellschaftlicherVeränderungen,derSicherheitundArbeitsfähigkeitdersowieandereroperativerKräfteundEinrichtungen,derVorbereitungundDurchführungpolitisch-operativerProzesse.DurchdasHandelnalssollenpolitisch-operativePläne,AbsichtenundMaßnahmengetarntwerden.EsistprinzipiellbeiallenFormendesTätigwerdensderDiensteinheitenderLiniesindnochkontinuierlichergeeigneteMaßnahmenzurvorbeugendenVerhinderungfeindlich-negativerAktivitätenVerhafteterfestzulegen,rechtzeitigeindenErfordernissenjederZeitRechnungtragenderEinsatzderoperativenKräfte,MittelundMethoden,insbesonderedurchoperativeKontroll-undVoroeugungsmabnahmen,einenÜbergangvonfeindlichnegativenEinstellungenzufeindlieh-negativenHandlungenfrühzeitigzuverhindern,bevorSchädenundGefahrenfürdiesozialistischeGesellschaftvorher-zuOehenbzvvschonimAnsatzzuerkennenundäbzuwehrenStändigeAnalysedergegendenSozialismusgerichtetenStrategiedesGegners.

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