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Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik 1958, Seite 748

Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Seite 748 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 748); 748 Verwaltung s strafmaßnahmen Eigentumsverhältnisse und sonstige Rechte Dritter eingezogen werden. (2) Für das Recht eines Dritten bis zur Höhe des Wertes oder des Erlöses der eingezogenen Gegenstände Entschädigung zu gewähren, es sei denn, daß der Dritte von der Straftat Kenntnis hatte oder haben mußte oder von ihr einen Vorteil hingenommen hat oder hinzunehmen bereit war. Der Anspruch verjährt in einem Jahr nach Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung. (3) Auf die Einziehung kann auch selbständig erkannt werden. Auf das Verfahren finden die §§ 430 bis 432 der Strafprozeßordnung Anwendung. Zuständig ist auch das Gericht, in dessen Rezirk sich der einzuziehende Gegenstand zur Zeit der Stellung des Antrages befindet. (4) Mit der Rechtskraft der Entscheidung gehen die Rechte Dritter unter. §17 (1) Über beschlagnahmte Gegenstände kann schon vor der Entscheidung über die Einziehung verfügt werden, wenn dies zur Befriedigung eines dringenden Bedarfs der Wirtschaft oder der Verbraucher oder zur Aufrechterhaltung eines ordnungsmäßigen Wirtschaftsablaufs erforderlich ist. (2) Dasselbe gilt, falls und soweit die Entscheidung über die Einziehung wegen Gefahr des Verderbs nicht abgewartet werden kann. (3) Der Erlös tritt an die Stelle der Gegenstände. §18 Bei Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Verordnung kann die öffentliche Bekanntmachung der ver-;
Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Seite 748 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 748)Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Seite 748 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 748)

Dokumentation: Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, zusammengestellt von Dr. H.-U. Hochbaum, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 1-778).

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