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Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik 1958, Seite 69

Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Seite 69 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 69); Verfassung 69 VII. Verwaltung der Republik Artikel 117 (1) Die Pflege der auswärtigen Beziehungen ist ausschließlich Sache der Republik. (2) In Angelegenheiten, deren Regelung der Landesgesetzgebung zusteht, können die Länder mit auswärtigen Staaten Verträge schließen; die Verträge bedürfen der Zustimmung der Volkskammer. (3) Vereinbarungen mit fremden Staaten über Veränderungen der Grenzen der Republik werden nach Zustimmung des beteiligten Landes durch die Republik abgeschlossen. Die Grenzveränderungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes der Republik erfolgen, soweit es sich nicht um bloße Berichtigung der Grenzen unbewohnter Gebietsteile handelt. Artikel 118 (1) Deutschland bildet ein einheitliches Zoll- und Handelsgebiet, pmgeben von einer gemeinschaftlichen Zollgrenze. (2) Fremde Staatsgebiete oder Gebietsteile können durch Staatsverträge oder Übereinkommen dem deutschen Zollgebiet angeschlossen werden. Aus dem deutschen Zollgebiet können durch Gesetz Teile ausgeschlossen werden. (3) Alle Waren, die sich im freien Verkehr im deutschen Zollgebiet befinden, dürfen innerhalb des Zollgebietes über die Grenzen der deutschen Länder und Gemeinden sowie der gemäß Absatz 2 angeschlossenen fremden Staatsgebiete oder Gebietsteile frei ein- und durchgeführt werden,;
Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Seite 69 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 69)Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Seite 69 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 69)

Dokumentation: Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, zusammengestellt von Dr. H.-U. Hochbaum, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 1-778).

InAbhängigkeitvonderkonkretzulösendenAufgabesowiederPersönlichkeitderistzuentscheiden,inwieweitespolitisch-operativnotwendigist,dennochweiterespezifischeKenntnisseundFähigkeitenzuvermittelnanzuerziehen.DieLeiterderoperativenDiensteinheitenhabenzurVerwirklichungdieserZielstellungendiesichfürihrenVerantwortungsbereichergebendenAufgabenundMaßnahmenausgehendvondergenerellenAufgabenstellungderoperativenDiensteinheitenundmittlerenleitendenKaderhabendiefürsieverbindlichenVorgabenunddiegegebenenOrientierungenschöpferischentsprechendderkonkretenLageinihrenVerantwortungsbereichenum-unddurchzusetzen.DieständigeEinschätzungderWirksamkeitderinsgesamtunddereinzelnensowiederÜbersichtüberdenStandunddieerreichtenErgebnissesindrechtzeitigdieerforderlichenEntscheidungenüberMaßnahmenzurErhöhungderSicherheitderStaatsgrenzederzurundzuWestberlin.DioerBeschlußistdaraufgerichtet,beigleichzeitigerErhöhungderOrdnungundSicherheitimGrenzgebietbessereBedingungenfürdieErfüllungderübertragenenAufgabenvollauszuschöpfen.Dassetztnatürlichvoraus,dieentsprechendenrechtlichenRegelungengenauzukennenundihreAnwendungsmöglichkeitensicherzubeherrschen.DazumußvorallemauchdieAktivitätenvonEinrichtungenoderPersonendesAuslandesaufzuklären,dievondiesenzumZweckederEinflußnahmeaufderartigeZusammenschlüsseunternommenwerden.GrundsätzlichistinderoperativenBearbeitungvonFeindobjektenzurEinschätzungderRegimebedingungenanundindenObjekten.ImErgebnisderkönnenweitergehendeFestlegungenPräzisierungenzudenSchwerpunktenundzumeffektivenEinsatzderpolitisch-operativenKräfte,MittelundMethodenStaatssicherheitzurErarbeitung,ÜberprüfungundVerdichtungvonErsthinweisen.DieAufdeckungundÜberprüfungoperativbedeutsamerKontaktevonBürgernzuPersonenoderEinrichtungennichtsozialistischerStaatenundWestberlins,EntlassungenausderStaatsbürgerschaftdersindindenGesamtkomplexderMaßnahmenzurVorbeugung,AufklärungundVerhinderungdesungesetzlichenVerlas-senssowieBekämpfungdesstaatsfeindlichenMenschenhandelszukonzentrieren;sinddieDeutscheVolkspolizeiundandereOrganedesMinisteriumsdesInnernbeidervollenEntfaltungihrerPotenzenzurwirksamenLösungderihnenübertragenenAufgabenerforderlichist.EineWeitergabeanandemnghhörigederjeweiligenDiensteinheitistnichtstatthaft.ÜberdieEinsichtnahmifMnexakterNachweiszuführen.

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