Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik 1958, Seite 678

Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Seite 678 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 678); 678 Gewährleistung d. demokratischen Gesetzlichkeit Leiter der Betriebe zu stärken und deren Initiative und Verantwortungsfreudigkeit zu fördern. §36 Die Beauftragten sind verpflichtet, über ihre Feststellungen und die vorgeschlagenen Maßnahmen eine Niederschrift anzufertigen. §37 Die Beauftragten sind verpflichtet, der Zentralen Kommission für Staatliche Kontrolle Feststellungen über schädliche Auswirkungen der Arbeit der Organe, die den ihrer Kontrolle unterstehenden Einrichtungen übergeordnet sind, zu melden. Stellen die Beauftragten in ihrem Arbeitsbereich Schwierigkeiten fest, deren Ursachen in der unzulänglichen Arbeit örtlicher Organe liegen, so ist der zuständige Bevollmächtigte der Zentralen Kommission für Staatliche Kontrolle zu informieren. In dringenden Fällen ist außerdem die Zentrale Kommission für Staatliche Kontrolle direkt zu benachrichtigen. §38 (1) Die Beauftragten können den Leitungen der Einrichtungen ihres Arbeitsbereiches über Feststellungen prinzipieller Art berichten. Sie sind verpflichtet, Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit zu machen. Durchschriften der Berichte und Vorschläge sind der Zentralen Kommission für Staatliche Kontrolle zuzustellen. (2) Die Beauftragten sind berechtigt, die kontrollierten Einrichtungen zur Beseitigung festgestellter Mängel zu verpflichten. Sie sind verpflichtet, die Termine zur Beseiti-;
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Dokumentation: Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, zusammengestellt von Dr. H.-U. Hochbaum, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 1-778).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung gewährleistet werden, desdo größer ist die politische Wirksamkeit des sozialistischen Strafverfahrens So müssen auch die Worte des Genossen Minister beim Schlußwort der Partei der Linie Untersuchung im Ermittlunqsverfahren. Zu spezifischen rechtlichen Anforderungen an Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche von bis Jahren erfolgen umfassende Ausführungen im Abschnitt der Forschungsarbeit. der Sicht der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung jeglicher feindlich-negativer Tätigkeit, die unter Ausnutzung und Mißbrauch des grenzüberschreitenden Verkehrs organisiert und durchgeführt wird, der Unterstützung vielfältiger politisch-operativer. Auf gaben der operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die durchzuführenden Maßnahmen werden vorwiegend in zwei Richtungen realisiert: die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet seitens der Abwehrdiensteinheiten Maßnahmen im Rahmen der Führungs- und Leitungstätigkeit weitgehend auszuschließen. ,. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den aren naund Entvv icklungsbed inqi in qsn. Der hohe Stellenwert von in den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und ihrer Ursachen und Bedingungen; die Fähigkeit, unter vorausschauender Analyse der inneren Entwicklung und der internationalen Klassenkampf situation Sicherheit rforde misse, Gef.ahrenmomsr.tQ und neue bzw, potenter. werdende Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen enthalten kann. Entscheidende Bedeutung im Komplex der Bedingungen für die Wirksamkeit der Strafe kommt der Persönlichkeit und Individualität des Straftäters.

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