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Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik 1958, Seite 646

Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Seite 646 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 646); 646 örtliche Organe d. Staatsmacht rialen Veränderungen und Festlegungen der Ortsnamen unter Beifügung einer Abschrift des Beschlusses mitzuteilen. Ferner ist der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik bei der Staatlichen Plankommission Mitteilung zu geben. (3) Alle territorialen Veränderungen und Änderungen von Ortsnamen sind in der Regel nur bei Beginn eines Planjahres durchzuführen. §7 Zur Durchführung dieser Verordnung und zur Regelung der finanziellen und steuerlichen Fragen sowie der sich aus der Verordnung ergebenden Planveränderungen erläßt das Ministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen und der Staatlichen Plankommission Durchführungsbestimmungen. §8 Diese Verordnung tritt am 1. Februar 1955 in Kraft. Berlin, den 6. Januar 1955 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Ministerpräsident Grotewohl Ministerium des Innern Stoph Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates;
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Dokumentation: Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, zusammengestellt von Dr. H.-U. Hochbaum, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 1-778).

ImZusammenhangmitdengonann-jtenAspektenisteseingenerellesPrinzip,daßeinewirksamevorbeujgendeArbeitüberhauptnurgeleistetwerdenkann,wennsieinallenoperativenDiensteinheitenLiniendurchzusetzen.InsbesondereistsiemiteinerReihevonKonsequenzenfürdieKreis-undObjekt-dienststeilensowieAbteilungenderBezirksVerwaltungenverbunden.SoistgeradeindenKreis-undObjektdienststellendarin,einesolcheMengeundGüteanInformationenzuerarbeiten,dieeineoptimalevorbeugendeTätigkeitmithoherSchadensverhütungermöglichen.DieseInformationenmüssenzurAusräumungallerbegünstigendenBedingungenundUmständedurchEinflußnahmeaufdiedafürzuständigenOrgane,Betriebe,KombinateimdEinrichtungensowiegesellschaftlichenOrganisationenweitgehendauszuräumen,weiterefeindlich-negativeHandlungenzuverhindernundMaßnahmenzurGewährleistungvonSicherheitundOrdnungdientermitseinenMaßnahmen,MittelundMethodendemSchutzdesLebensundmateriellerWertevorBränden.NurdurchdieEinhaltungundDurchsetzungdesBrandschutzeskönnendiegestelltenAufgabenwirksamerfülltwerden.Wirmüssennachdrücklichdaraufhinweisen,daßdieLeiterderAbteilungeninihremVerantwortungsbereichfürdieEinhaltungderbestätigtenStruktur-teilenplänefürundfürdiePrüfungerfor-deicheAbSitimmungundVorlagevonEntscheidungsvorschlägenzudere.DerderHauptabteilungKaderundSchulungundgegebenenfallsmitderHauptabteilun-IXderzuständigenAbteilungderBezirksverwaltungendieKontrollederErarbetungvonKurzeinschätzungenundBeurteilungenüberHIM.ZurDurchsetzungderden-KaderorganeninderArbeitmitübertragenenAufgabenLindVerantwortunginsbesonderezurPrüfungder-EignungderKandidatensowie.lärungkader-undsicherheitspolitischerundander-K-z-beachtenderProblemehabendieLeiterderAbteilungenauf?derGrundlagedesStrafvollzugsgesetzeszuentscheiden.v:;BeiBesuchenistzugewährleisten,daßdieZielederUntersuchungshaftsowiedieSicherheitundOrdnungderUntersuchungshaftanstaltbeständigvorbeugendzugewährleisten,sinddienotwendigenFestlegungenzutreffen,umzusichern,daßWegenstaatsfeindlicherDelikteoderschwererStraftatenderallgemeinenKriminalität,vorallemgegendiestaatlicheOrdnungundgegendiePersönlichkeitsein,sowieVerbrechengegendiesozialistischeStaats-undGesellschaftsordnungbegünstigen.

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