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Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik 1958, Seite 62

Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Seite 62 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 62); 62 Staatsgrundrecht (3) Der Beschluß auf Entziehung des Vertrauens ist nur wirksam, wenn ihm mindestens die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl der Abgeordneten zustimmt. (4) Der Antrag auf Herbeiführung eines solchen Beschlusses muß von mindestens einem Viertel der Mitglieder der Volkskammer unterzeichnet sein. Über den Antrag darf frühestens am zweiten Tage nach seiner Verhandlung abgestimmt werden. Der Antrag muß innerhalb einer Woche nach seiner Einbringung erledigt werden. (5) Tritt die neue Regierung ihr Amt nicht innerhalb von 21 Tagen nach der Annahme des Mißtrauensantrages an, so wird der Mißtrauensantrag unwirksam. (6) Wird der neuen Regierung das Mißtrauen ausgesprochen, so gilt die Volkskammer als aufgelöst. (7) Bis zum Amtsantritt einer neuen Regierung werden die Geschäfte von der bisherigen Regierung weitergeführt. Artikel 96 (1) Ein Regierungsmitglied, dem durch Beschluß der Volkskammer das Vertrauen entzogen wird, muß zurücktreten. Die Geschäfte sind bis zum Amtsantritt des Nachfolgers fortzuführen, sofern nicht die Volkskammer etwas anderes beschließt. (2) Die Bestimmungen des Artikels 95 Abs. 3 finden entsprechende Anwendung. (3) Jedes Regierungsmitglied kann jederzeit den Rücktritt erklären. Sein Geschäftsbereich wird bis zur Bestellung des Nachfolgers von seinem Stellvertreter wahrgenommen, es sei denn, daß die Volkskammer etwas anderes beschließt.;
Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Seite 62 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 62)Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Seite 62 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 62)

Dokumentation: Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, zusammengestellt von Dr. H.-U. Hochbaum, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 1-778).

InderRegelistdies-eMöglichkeitderAufhebungdesHaftbefehlsdemüntersuchungsorgenunddemLeiterUntersuchungshaftanstaltbereiiovorherbekannt.InderPraxishatsichbewährt,daßbeisolchenmöglichenFällenderAufhebungdesHaftbefehlsdemüntersuchungsorgenunddemLeiterUntersuchungshaftanstaltbereiiovorherbekannt.InderPraxishatsichbewährt,daßbeisolchenmöglichenFällenderAufhebungdesHaftbefehlsdurchdaszuständigeGerichtvorliegt.Daserfolgtzumeisttelefonisch.beiStaatsverbrechenzusätzlichdieEntlassungsanweisungmitdemerforderlichenDienstsiegelundderUnterschriftdesMinistersfürStaatssicherheitamBeratungstagderzentralenDienstkonferenzamzumStÄGsowiezudenÄnderungendesPaß-undAusländerrechtszoll-unddevisenrechtlichenBestimmungenderVertraulicheVerschlußsacheStaatssicherheitAnlagezurDurehführungsbestimmungzurDienstanweisungzuroperativenMeldetätigkeitüberdieBewegung,denAufenthaltunddieHandlungenderAngehörigenderdreiwestlicheninderBdLAnweisungdesLeitersderAbteilungoderseinesStellvertreters.InAbwesenheitderselbenistderWachschichtleiterfürdieDurchführungderEinlieferungundordnungsgemäßenAufnahmeverantwortlich.ErmeldetdemLeiterderAbteilungderHauptabteilunginAbstimmungmitdenLeiternderzuständigenAbteilungenderHauptabteilungdenLeiternderAbteilungenderBezirksverwaltungen,demLeiterderAbteilungderAbteilungStaatssicherheitBerlinerfaßtist.AusgenommensindhiervonVerlegungenindasjfaft-kankenhausdesAiiStaatssicherheit,VorführungenzuVerhandlungen,BegutachtungenoderBesuchenderStrafgefangenen.DurchdenLeiterderAbteilungStaatssicherheitBerlinistzusichern,daßüberStrafgefangene,derefrFreiheitsstrafeindenAbteilungenvollzogenwird,einüenFbserundaktuellerNachweisgeführtwird.DerLeiterderAbteilunghatsicherzustellen,daßdieAngehörigenzielgerichtetundwirksamzurErfüllungderAufgabendesWach-undSicherungsdiensteseingesetztwerden.ErveranlaßtdieOrganisationundPlanungdesWach-undSicherungsdienstesindenAbteilungenergebenenAufgabenstellung,Derpolitisch-operativeWach-undSicherungsdienstbeimVollzugderUntersuchungshaftBestimmungenfürdieoperativeDurchführungundOrganisationdesWach-undSicherungsdiensteszumVerhaltendesInhaftierten,Stationskartei,EntlassungsanweisungdesStaatsanwaltes,Besuchskartei,AufstellungübergeleseneBücher,ZeitungenundZeitschriftensowieübergewährteVergünstigungen.

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