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Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik 1958, Seite 58

Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Seite 58 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 58); 58 Staatsgrundrecht spruch in der Länderkammer bei Anwesenheit von mindestens zwei Dritteln der Abgeordneten einer Mehrheit von zwei Dritteln der Abstimmenden. (5) Der Einspruch wird hinfällig, wenn die Volkskammer ihren Beschluß mit der für Verfassungsänderungen vorgeschriebenen Mehrheit ihrer Abgeordneten aufrechterhält. Artikel 85 (1) Der Präsident der Volkskammer hat die verfassungsmäßig zustande gekommenen Gesetze innerhalb eines Monats auszufertigen. Sie werden vom Präsidenten der Republik unverzüglich im Gesetzblatt der Republik verkündet.19 (2) Die Ausfertigung und Verkündung findet nicht statt, wenn innerhalb Monatsfrist die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes gemäß Artikel 66 festgestellt worden ist. (3) Gesetze treten, soweit sie nichts anderes bestimmen, am 14. Tage nach der Verkündung in Kraft. Artikel 86 (1) Die Ausfertigung und Verkündung eines Gesetzes ist um zwei Monate auszusetzen, wenn es ein Drittel der Abgeordneten der Volkskammer verlangt. (2) Das Gesetz ist nach Ablauf dieser Frist auszufertigen und zu verkünden, falls nicht ein Volksbegehren auf Volksentscheid gegen den Erlaß des Gesetzes durchgeführt ist. 19. vgl. hierzu die VO über die Form der Verkündung von Gesetzen und der Veröffentlichung von anderen Bestimmungen und Bekanntmachungen vom 23. 12. 1954 (GBl. I 1955 S. 1), abgedruckt in Teil I unter Ziff. 14 a.;
Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Seite 58 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 58)Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Seite 58 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 58)

Dokumentation: Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, zusammengestellt von Dr. H.-U. Hochbaum, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 1-778).

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