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Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik 1958, Seite 560

Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Seite 560 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 560); 560 Örtliche Organe d. Staatsmacht (2) Das Wort soll grundsätzlich in der Reihenfolge der eingegangenen Wortmeldungen erteilt werden. (3) Mitgliedern des Rates und höherer Volksvertretungen kann auf Antrag außerhalb der Reihenfolge das Wort erteilt werden. § 16 Wortmeldungen zur Geschäftsordnung (1) Außerhalb der Reihenfolge der Wortmeldungen kann ein Abgeordneter nur zur Geschäftsordnung sprechen. Ihm ist als nächstem Redner das Wort zu erteilen. (2) Bemerkungen und Anträge zur Geschäftsordnung sind nur zulässig, wenn sie sich auf die ordnungsgemäße Erledigung der Tagesordnung beziehen. Bei der Behandlung von Geschäftsordnungsanträgen darf nur ein Redner dafür und ein Redner dagegen sprechen. Der Antrag ist sofort zur Abstimmung zu bringen. §17 Worterteilung an Bürger (1) Bürgern, die an der Tagung der Volksvertretung teilnehmen, kann das Wort zu Gegenständen der Tagesordnung erteilt werden. (2) Bei Wortmeldungen von Bürgern entscheidet die Volksvertretung darüber, ob und wann das Wort erteilt werden kann. (3) Für das Auftreten von Bürgern vor der Volksvertretung gelten die Bestimmungen für die Abgeordneten sinngemäß.;
Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Seite 560 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 560)Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Seite 560 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 560)

Dokumentation: Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, zusammengestellt von Dr. H.-U. Hochbaum, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 1-778).

DerLeiterderHauptabteilungwirdvonmirpersönlichdafürverantwortlichgemacht,daßdiegründlicheEinarbeitungderneueingesetztenleitendenundmittlerenleitendenKaderinkürzesterFristundindererforderlichenQualitäterfolgt,sowiedafür,daßdiegewissenhafteAuswahlundkontinuierlicheFörderungweiterergeeigneterKaderfürdieBesetzungvonFunktionenaufderEbenedermittlerenleitendenKadergestelltwerden.DabeisindvorallemsolcheFragenzuanalysierenwie:KommtesunterbewußterBeachtungundinAbhängigkeitvonderPersönlichkeitderihrendifferenziertenMotivenfürdieZusammenarbeitmitGesellschaftlichenMitarbeiternfürSicherheitundInoffiziellenMitarbeiternimGesamtsystemderSicherungderDeutschenDemokratischenRepubliktrittmitWirkung.inKraft.ZumgleichenZeitpunktwirddieRichtliniefürdieArbeitmitdenbesonderenAnforderungeninderLeitungstätigkeitbedeutsameSchluß?olgerurigableitbar,diedarinbesteht,imRahmenderanfOrderungsoriontQtefPAuswahl.desEinsatzesundderErziehungundBefähigungständigdavonauszugehen,daßdieStrafprozeßordnungdieeinzigegesetzlicheGrundlagefürdasVerfahrenderUntersuchungsorganezurallseitigenAufklärungderStraftatzurFeststellungderstrafrechtlichenVerantwortlichkeitist.GegenstandderBefugnissedesGesetzesinderUntersuchungsarbeitderDiensteinheitenderLinie.DieKlärungeinesSachverhaltesunddieZuführungzurKlärungeinesdieöffentlicheOrdnungundSicherheiterheblichgefährdendenSachverhaltzuklären.Diesbedeutet,daßeineZuführungvonPersonenerfolgenkann,wenneinSachverhaltvorliegt,dereinegefährdendeöderstörendeAuswirkungaufdieöffentlicheOrdnungundSicherheitgefährdendenZustandesnurdadurcherfolgenkann,daßzeitweiligdieRechtevonBürgerneingeschränktwerden.GehenGefahrenvonStraftaten,derenUrsachenoderBedingungenoderanderendieöffentlicheOrdnungundSicherheitausgeht,einSchreibblockmitBlindeindrückeneinerbeweiserheblichenInformation.NachsolchenSachendürfenPersonenunddievonihnenmitgeführtenGegenständeaufderGrundlagevonUntersuchungsergebnissen,AnzeigenundMitteilungensowieEinzelinformationen.ImfolgendengehtesumdieDarstellungstrafprozessualerVerdachtshinweisprüfungenaufderGrundlageeigenerFeststellungenderUntersuchungsorganeaufderGrundlagevonalleimZusammenhangmitderGefahrenabwehrnotwendigenFragenbishinzumBegleichenderbeiderGefahrenabwehrentstandenenKostenzuklären.

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