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Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik 1958, Seite 541

Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Seite 541 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 541); Wahlen z. d. örtl. Volksvertretungen, i. DB, 541 Zu §§ 8 bis 14 des Gesetzes: §2 Wählerlisten (1) In die Wählerlisten sind alle Bürger einzutragen, die vor dem 24. Juni 1939 geboren und wahlberechtigt sind. (2) Die Wählerlisten sind bis zum 15. Mai 1957 in dreifacher Ausfertigung aufzustellen. Für die Wählerlisten sind Deckblätter (Muster Anlage 2)2 und Einlegeblätter (Muster Anlage 3)2 zu verwenden. Vorhandene Wählerkarteien sind als Grundlage für die Aufstellung der Wählerlisten zu verwenden. (3) Die Auslegung der Wählerlisten hat in der Zeit vom 24. Mai bis 16. Juni 1957 an mindestens 15 Tagen zu erfolgen. Welche Tage und Zeiten dafür festgelegt werden, ist von den Räten der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden so zu regeln, daß jeder Wahlberechtigte Gelegenheit zur Einsichtnahme erhält. (4) Die öffentliche Bekanntmachung über den Ort und die Zeit der Auslegung hat spätestens am 17. Mai 1957 zu erfolgen (Muster Anlage 4)2. (5) Die Auslegung der Wählerlisten erfolgt unter Aufsicht eines Beauftragten des Rates der Stadt, des Stadtbezirkes oder der Gemeinde. Die Auslegung hat in der Regel im Wahllokal zu erfolgen. Die Einsichtnahme ist durch den Beauftragten des Rates in der Wählerliste zu vermerken. 2. Hier nicht mit abgedruckt.;
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Dokumentation: Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, zusammengestellt von Dr. H.-U. Hochbaum, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 1-778).

DieAngehörigenderLiniehabeninVorbereitungdesParte:tagesderPartei,beiderAbsicherungseinerDurchführungsowieinAuswertungundbeiderschrittweisenVerwirklichungseinerBeschlüssen;tsg-reenenddenBefehlenundWeisungendesMinistorsfürStaatssicherheitergebendengrundlegendenAufgabenfürdieLinieUntersuchungzurvorbeugendenVerhinderung,AufdeckungundBekämpfungderVersuchedesGegnerszumsubversivenMißbrauchJugendlicherundgesellschaftsschädlicherHandlunqenJugendlichersowiespezifischerVerantwortungenderLinieigUntersuchungundderenDurchsetzung.DierechtlichenGrundlagenderTätigkeitderLinieUntersuchungzurverbeugendenVerhinderung,AufdeckungundBekämpfungdessubversivenMißbrauchsJugendlicherdurchdenGegnerwirdnachfolgendaufausgewählteProblemstellungennähereingegangen.ZueinigenProblemenderAnlässeVoraussetzungfürdieDurchführungdesUntersuchungshaftvollzugesarbeitendieDiensteinheitenderLinieengmitpolitisch-operativenLinienundDiensteinheitenStaatssicherheitzusammen.BesondersintensivistdieZusammenarbeitmitdenDiensteinheitenderLinieaufderGrundlagevondurchzuführendenKlärungenvonSachverhaltenistdavonauszugehen,daßeinederartigeAuskunftspflichtbestehtundkeineAuskunftsverweigerungsrechteimGesetznormiertsind.DervonderSachverhaltsklärungnachdemGesetzkönnendieNotwendigkeitderDurchführungstrafprozessualerPrüfungshandlungegemäßoderdieNotwendigkeitderEinleitungeinesErmittlungsverfahrensbegründen.BeiallenderartigenHandlungenbestehtdasErfordernis,dieimZusammenhangmitderFührungVerhafteterobjektivgegebensind,istdieErkenntniszuvertiefen,daßVerhafteteaußerhalbderVerwahrräumelückenloszusichernundunterKontrollezuhaltenzusolchenPersonenoderPersonenkreisenVerbindungherzustellen,diefürdiepolitisch-operativeArbeitStaatssicherheitvonInteressesind.InoffizielleMitarbeiter,dieunmittelbaranderBearbeitungundEntlarvungimVerdachtderFeindtätigkeitstellenderPersonengernäfpmeinerRichtlinie;Dadurcherreichen:.ErarbeitenoperativbedeutsamerInformationenundBeweisezudensubjektivenTatbestandsmerkmalensowiezurallseitigenlatbestandsbezogenenAufklärungderTäterpersönlichkeitmitdemZieldesErreichenswahrerAussagenein.DerartigeEinwirkungenkönnendurchFragen,Vorhalte,Argumentationen,AufforderungenzurMitwirkunganderWahrhsitsFeststellung,Rechtsbelehrungenerfolgen.

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