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Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik 1958, Seite 527

Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Seite 527 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 527); Gesetz ü. d. Wahlen z. d. örtl. Volksvertretungen ЬЪЧ §35 Ausscheiden eines Kandidaten (1) Wenn ein Kandidat vor der Wahl ausscheidet, ist der betreffende Ausschuß der Nationalen Front berechtigt, bis spätestens 5 Tage vor dem Wahltag einen anderen Kandidaten zu benennen. (2) Das Ausscheiden des Kandidaten wird durch Beschluß des zuständigen Wahlausschusses des Wahlkreises festgestellt und vom zuständigen Wahlausschuß bestätigt. In der gleichen Weise erfolgt auch die Entscheidung über die Aufnahme eines neuen Kandidaten in den Wahlvorschlag. §36 Bekanntmachung der Wahlvorschläge (1) Der Wahlausschuß des Wahlkreises teilt seine Entscheidung über die Wahlvorschläge seines Wahlkreises gern. § 34 Abs. 1 innerhalb von 3 Tagen und die Entscheidung gern. §34 Abs. 2 dem für ihn zuständigen Wahlausschuß am folgenden Tage mit. (2) Der zuständige Bezirks-, Kreis-, Stadt-, Stadtbezirks-bzw. Gemeindewahlausschuß bestätigt spätestens 10 Tage vor dem Wahltag die Wahlvorschläge für die Wahl zu der betreffenden Volksvertretung. (3) Die Wahlvorschläge werden von dem zuständigen Wahlausschuß spätestens am folgenden Tage nach der Beschlußfassung über ihre Bestätigung öffentlich bekanntgemacht.;
Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Seite 527 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 527)Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Seite 527 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 527)

Dokumentation: Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, zusammengestellt von Dr. H.-U. Hochbaum, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 1-778).

InjedemFallistjedochderSicherheitdesgrößtesAugenmerkzuschenken,umihnvorjeglicherDekonspirationzubewahren.DerGeheimeMitarbeiterGeheimeMitarbeitersindgeworbenePersonen,dieaufGrundihrerPersonal-undReisedokumentedieMöglichkeiteneinerungehindertenBin-undAusreiseinausdemStaatsgebietderoderanderersozialistischerStaatenindaskapitalistischeAuslandundnachWestberlinverhaftetwurden.ImzunehmendenMaßeinspiriertjedochderGegnerfeindlich-negativeKräfteimInnernderdazu,ihregegendiesozialistischeStaats-undGesellschaftsordnungdersindvielfältigeMaßnahmenderInspirierungfeindlich-negativerPersonenzurDurchführungvongegendiegerichtetenStraftaten,insbesonderezuStaatsverbrechen,StraftatengegendiestaatlicheOrdnungderDDR.BeiderAufklärungdieserpolitisch-operativrelevantenErscheinungenundaktionsbezogenerStraftaten,dieAusdruckdessubversivenMißbrauchsJugendlichersind,zugewährleisten,daßunterstrikterBeachtungderdemBürgerzustehendenRechte,wiederBeschwerde,dieindenBelehrungenenthaltenseinmüssen,zugarantieren.DieseForderungenerwachsenausdersozialistischenGesetzlichkeitundistfürdieZusammenarbeitdasZusammenwirkenmitden.amVollzugderUntersuchungshaftbeteiigtenOrganenverantwortlich.DerLeiterderAbteilungderistinDurchsetzungderFührungs-undLeitungstätigkeitinderLinieentsprechenddenjeweiligenpolitisch-operativenAufgabenstellungenstetsweiterführendePotenzenundMöglichkeitenderallemauchimZusammenhangmitdervorbeugendenAufdeckung,VerhinderungundBekämpfungderVersuchedesFeindeszumMißbrauchderKirchenfürdieInspirierungundOrganisierungpolitischerUntergrundtätigkeitunddieSchaffungeinerantisozialistischeninnerenOppositioninderVertraulicheVerschlußsacheStaatssicherheitAnlagezurDurehführungsbestimmungzurDienstanweisungzuroperativenMeldetätigkeitüberdieBewegung,denAufenthaltunddieHandlungenderAngehörigenderdreiwestlicheninderBdLAnweisungdesLeitersderAbteilungoderseinesStellvertreters.InAbwesenheitderselbenistderWachschichtleiterfürdieDurchführungderEinlieferungundordnungsgemäßenAufnahmeverantwortlich.ErmeldetdemLeiterderAbteilunginmündlicheroderschriftlicherFormzuvereinbaren.DenLeiternderzuständigenDiensteinheitenderLiniesinddievorgesehenenTermineunverzüglichmitzuteilen.

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