Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik 1958, Seite 508

Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Seite 508 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 508); 508 örtliche Organe d. Staatsmacht §13 Schließung der Wählerliste (1) Die Wählerliste ist am Tage vor der Wahl mittags 12 Uhr von dem Rat der Stadt, des Stadtbezirks bzw. der Gemeinde abzuschließen. Hierbei hat dieser zu bescheinigen, wie lange die Wählerliste ausgelegen hat und wie viele wahlberechtigte Bürger eingetragen sind. (2) Der Rat der Stadt, des Stadtbezirks bzw. der Gemeinde hat die Wählerliste rechtzeitig dem Wahlvorstand zu übermitteln. (3) Falls noch Entscheidungen über eingereichte Einsprüche ausstehen, müssen die Entscheidungen den Beteiligten so rechtzeitig zugestellt werden, daß über ihre Wahlberechtigung eine besondere Bescheinigung (Wahlschein) ausgestellt werden kann. § 14 Wahlscheine (1) Einen Wahlschein erhält ein Wahlberechtigter, der in einer Wählerliste eingetragen ist, wenn er am Wahltage verhindert ist, in seinem Wahlbezirk (Stimmbezirk) abzustimmen. (2) Inhaber von Wahlscheinen können wählen: a) zu den Bezirkstagen in jedem Wahlbezirk (Stimmbezirk) innerhalb des Bezirks, dem die Gemeinde (Stadt) angehört, deren Rat den Wahlschein ausgestellt hat; b) zu den Kreistagen und Stadtverordnetenversammlungen in jedem Wahlbezirk (Stimmbezirk) innerhalb des Kreises (der Stadt), dem die Gemeinde (der Stadtbezirk) angehört, deren (dessen) Rat den Wahlschein ausgestellt hat;;
Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Seite 508 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 508) Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Seite 508 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 508)

Dokumentation: Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, zusammengestellt von Dr. H.-U. Hochbaum, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 1-778).

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