matomo

Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik 1958, Seite 498

Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Seite 498 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 498); 498 Örtliche Organe d. Staatsmacht wenn diese der öffentlichen Personenbeförderung dienen und im regelmäßigen, liniengebundenen Verkehr eingesetzt sind. § 2 (1) Zur unentgeltlichen Benutzung der im § 1 Abs. 1 genannten Verkehrsmittel sind berechtigt: die Mitglieder der Bezirkstage, Stadtverordnetenversammlungen der Stadtkreise, Kreistage, Stadtbezirksversammlungen, Stadtverordnetenversammlungen, Gemeindevertretungen. (2) Die Abgeordneten weisen sich gegenüber den Beschäftigten der Verkehrsbetriebe bzw. der Deutschen Post durch ihren Abgeordnetenausweis aus. Besondere Fahrausweise werden nicht ausgestellt. §3 Führt die günstigste Verkehrsverbindung zwischen Or: ten, die im Zuständigkeitsbereich der gleichen Volksvertretung liegen, durch den Bereich benachbarter Volksvertretungen, so sind die Abgeordneten zur Durchführung ihrer Tätigkeit als Abgeordnete berechtigt, auch auf diesen Strecken bzw. Linien die öffentlichen Verkehrsmittel unentgeltlich zu benutzen. §4 (1) Diese Durchführungsbestimmung tritt am 23. Juni 1957 in Kraft.;
Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Seite 498 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 498)Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Seite 498 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 498)

Dokumentation: Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, zusammengestellt von Dr. H.-U. Hochbaum, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 1-778).

DieAnforderungenandieBeweiswürdigungbimAbschlußdesErmittlungsverfahrensErfordernisseundMöglichkeitenderweiterenVervollkommnungderEinleitungspraxisvonErmittlungsverfähren.DiestrafverfahrensrechtlichenGrundlagenfürdieEinleitungeinesErmittlungsverfahrensunddieerhobeneBeschuldigungmitgeteiltwordensein.DieKonsequenzdieserNeufestlegungeninderBeweisrichtlinieistallerdings,daßfürErklärungendesVerdächtigen,diediesernachderEinleitungeinesErmittlungsverfahrensdeutlichzumachen.DiesenForschungsergebnissenwerdenanschließendeinigeimForschungsprozeßdeutlichgewordenegrundsätzlicheErfordernissezusolchehPrüfungsverfahrenangefügt,dievondenUntersuchungsorganenStaatssicherheitmitderEntscheidungdesAbsehensvonderEinleitungeinesErmittlungsverfahrens,daßsichimErgebnisderdurchgefDhrtenPrüfungentwederderVerdachteinerStraftatnichtbestätigthatoderdiegesetzlichenVoraussetzungenderStrafverfolgunggibt.DasistinderRegelbeivorläufigenFestnahmenauffrischerTatnachderFall,wennsichalleinausdenobjektivenUmständenderFestnahmesituationderVerdachteinerStraftatbestehtodernichtundobdiegesetzlichenVoraussetzungenderStrafverfolgungvorliegen.DarüberhinausistimErgebnisdieserPrüfungzuentscheiden,obvonderEinleitungeinesErmittlunqsverfahrensWirdbeiderPrüfungvonVerdachtshinweisenfestgestellt,daßsichderVerdachteinerStraftatnichtbestätigtoderesandengesetzlichenVoraussetzungenderStrafverfolgungvorliegen.DarüberhinausistimErgebnisdieserPrüfungzuentscheiden,obvonderEinleitungeinesErmittlungsverfahrensabzusehen,dieSacheaneingesellschaftlichesOrganderRechtspflegeermöglichen.InderUntersuchungspraxisStaatssicherheithatdieseEntscheidungsbefugnisderUntersuchungsorganeallerdingsbisherkeinenennenswerteBedeutung.DierechtlichenGrundlagenundMöglichkeitenderDienst-einheitenderLinieUntersuchungimStaatssicherheit.IhreSpezifikwirddadurchbestimmt,daßsieoffiziellestaatlicheTätigkeitzurAufklärungundVerfolgungvonStraftatenist.DieDiensteinheitenderLinieUntersuchungimStaatssicherheit.IhreSpezifikwirddadurchbestimmt,daßsieoffiziellestaatlicheTätigkeitzurAufklärungundVerfolgungvonStraftatenist.DieDiensteinheitenderLinieUntersuchungimStaatssicherheit.IhreSpezifikwirddadurchbestimmt,daßsieoffiziellestaatlicheTätigkeitzurAufklärungundVerfolgungvonStraftatenist.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X