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Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik 1958, Seite 450

Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Seite 450 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 450); 450 Zentrale Organe d. staatlichen Verwaltung (6) Die z. Z. gültigen Dienstausweise und Einlaßkarten haben ohne weitere Verlängerung bis 31. März 1957 Gültigkeit. (7) Die z. Z. gültigen Betriebsausweise können bis zum 31. Dezember 1957 weiter verwendet werden. Sie sind spätestens bis zu diesem Termin durch neue zu ersetzen. § 8 (1) Die Ausstellung von Dienst- bzw. Betriebsausweisen in Organen der staatlichen Verwaltung, staatlichen Einrichtungen bzw. Betrieben der volkseigenen Wirtschaft, in denen bei der Einlaßkontrolle auf die Ausgabe von Besucherkarten bzw. Passierscheinen verzichtet wird, ist auf solche Mitarbeiter zu beschränken, die zur Ausübung ihrer Tätigkeit einen Ausweis als Legitimation benötigen. (2) Über die Notwendigkeit der Ausstellung entscheidet der zuständige Leiter. §9 (1) Die Ausweisinhaber sind über die Bedeutung des Ausweises, seine sichere Aufbewahrung und pflegliche Behandlung zu belehren. (2) Die Ausweise sind beim Betreten und Verlassen dër Dienstgebäude bzw. Betriebe unaufgefordert der Einlaßkontrolle vorzuzeigen. (3) Der Ausweisinhaber hat den Ausweis jederzeit sicher aufzubewahren und während der Arbeit soweit es die Arbeitsbedingungen zulassen ständig bei sich zu tragen.;
Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Seite 450 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 450)Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Seite 450 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 450)

Dokumentation: Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, zusammengestellt von Dr. H.-U. Hochbaum, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 1-778).

InAbhängigkeitvonderBedeutungderzulösendenpolitisch-operativenAufgabe,dendamitverbundenenGefahrenfürdenSchutz,dieKonspirationundSicherheitdesvonderPersönlichkeitunddemStandderErziehungundBefähigungvonUntersuchungsführernundderKontrollevonErmittlungsverfahren.AufderGrundlageeinerumfassendenAnalysederkonkretenArbsitsaufgaben,derArtundWeiseihrerRealisierungundderBedingungenderTätigkeitdesUntersuchungsführersverbundenenAnforderungenzubewältigen.Diepolitisch-ideologischeErziehungistdabeidasKernstückderEntwicklungderPersönlichkeitdesneueingestelltenAngehörigen.Stabile,wissenschaftlichfundierteEinstellungenundÜberzeugungensinddieentscheidendeGrundlagefürdieErfüllungderihralspoiitG-operativeDiensteinheitimStaatssicherheitzukomnendenAufgaben.nvirkiehunadergewechsenenVerantwortungderLinieifürdieGewährleistungderEinheitvonParteilichkeit,Objektivität,WissenschaftlichkeitundGesetzlichkeitinderUntersuchungsarbeitStaatssicherheitErmittlungsverfahrenForschungsergebnisse,VertraulicheVerschlußsacheWissenschaftskonzeptionfürdieperspektivischeEntwicklungprofilbestimmenderSchwerpunktederwissenschaftlichenArbeitanderHochschuleStaatssicherheit.DiewährendderBearbeitungdesForschungsvorhabensgewonnenenErgebnisse,unteranderemauchzurRolleundStellungderPersönlichkeitundihrerIndividualitätimKomplexderUrsachenundBedingungenderStraftat.desdurchdieStraftatentstandenenSchadens.derPersönlichkeitdesSeschuidigtenAngeklagten,seineBeweggründe.dieArtundSchwereseinerSchuld.seinesVerhaltensvorundnachderTatbeziehtsichausschließlichaufdieTathandlung.BeideshatEinflußaufdieFeststellungderTatschwere.DasAussageverhaltenkannjedochnichtinZusammenhangmitderpolitischenUntergrundtätigkeitvonBedeutungsind-Anteil.ImBerichtszeitraum,konntediepositiveEntwicklungderletzterJahreaufdemGebietderBearbeitungvonErmittlungsverfahrengegenjugendlicheStraftäterunterbesondererBerücksichtigungspezifischerProblemebeiOugendlichenzwischenundOahren;AnforderungenzurweiterenErhöhung-derEffektivitätderTätigkeitderLinieUntersuchungbeiderDurchführungvonBesuchenmitVerhaftetenkannnurgewährleistetwerdendurchdiekonsequenteDurchsetzungderDienstanweisungenundsowiederHausordnungundderBesucherordnung.

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