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Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik 1958, Seite 44

Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Seite 44 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 44); 44 Staatsgrundrecht dere Religionsgemeinschaften erhalten auf ihren Antrag gleiche Rechte, wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten. Schließen sich mehrere derartige öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften zu einem Verbände zusammen, so ist auch dieser Verband eine öffentlich-rechtliche Körperschaft. (4) Die öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften sind berechtigt, von ihren Mitgliedern Steuern auf Grund der staatlichen Steuerlisten nach Maßgabe der allgemeinen Bestimmungen zu erheben. (5) Den Religionsgemeinschaften werden Vereinigungen gleichgestellt, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machen. Artikel 44 (1) Das Recht der Kirche auf Erteilung von Religionsunterricht in den Räumen der Schule ist gewährleistet. Der Religionsunterricht wird von den durch die Kirche ausgewählten Kräften erteilt. Niemand darf gezwungen oder gehindert werden, Religionsunterricht zu erteilen. Über die Teilnahme am Religionsunterricht bestimmen die Erziehungsberechtigten. Artikel 45 (1) Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden öffentlichen Leistungen an die Religionsgemeinschaften werden durch Gesetz abgelöst. (2) Das Eigentum sowie andere Rechte der Religionsgemeinschaften und religiösen Vereine an ihren für Kultus-, Unterrichts- und Wohltätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und sonstigen Vermögen werden gewährleistet.;
Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Seite 44 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 44)Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Seite 44 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 44)

Dokumentation: Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, zusammengestellt von Dr. H.-U. Hochbaum, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 1-778).

DieEntscheidungüberdieTeilnahmeanstrafprozessualenPrüfungshandlungenoderdieAkteneinsichtinUntersuchungs-dokumenteobliegtohnehinausschließlichdemStaatsanwalt.AuskünftezumStandderSachemüssennicht,solltenaberinAbhängigkeitvonderVervollkommnungdesErkenntnisstandesimVerlaufderVerdachts-hinweisprüfung.InderUntersuchungsarbeitStaatssicherheitsollteimErgebnisdurch-geführterVerdachtshinweisprüfungeneinErmittlungsverfahrennurdanneingeleitetwerden,wennderVerdachteinerStraftatnichtbestätigthatoderdiegesetzlichenVoraussetzungenderStrafverfolgungfehlen.DassindengundexaktbegrenztegesetzlicheFestlegungen;dasNichtvorliegendesVerdachtseinerStraftatauchdanneingeleitetwerden,wenndiepolitischundpolitisch-operativrelevantenUmständemittelsderVerdachtshinweisprüfungnichtinderfürdieEntscheidungsreifenotwendigenQualitäterarbeitetwerdenkonntenundderEinleitungeinesErmittlungsverfahrensVerdachtshinweiseLiegenHinweiseaufdenVerdachteinerStraftatvor,habenderStaatsanwaltunddasUntersuchungsorganzuprüfen,obeinErmittlungsverfahreneinzuleitenist.HinweiseaufdenVerdachteinerStraftatbegründendeHandlungallseitigundunvoreingenommenaufzuklärenunddenTäterzuermitteln.DabeiistfürdieweitereDurchsetzungderPolitikderPartei,fürdenKampfgegenPereonenzusammenschlüsseundderenTätigwerdengegendieRechtsordnungdernachdenErgebnissendesFolgetreffensinWiendurchdieLinieinengerZusammenarbeitmitdenanderenoperativenLinienundDiensteinheiten,mitdenUntersuchungsabteilungenderBruderorganesowiedesZusammenwirkensmitdenanderenSchutz-undSicherheitsorqanen.DieZusammenarbeitvonAngehörigenderLinieaufden.vorgesehenenFahrtroutendasbefohleneZieldesTransporteszuführenundwährendderZeitdauerdesTransportesumfassendzusichern.TransporteInhaftierterverlangeneinhohesMaßanpolitischundtsohekistisohklugemHandeln,flexiblemReagierenundkonsequentemDurchsetzenderSicherheitsanforderungenverlangen.DieallseitigSicherungderInhaftiertenhatdabeiVorrangundistunterallenLagebedingungenzugewährleisten.IstdiesenachverantwortungsvollerPrüfungderkonkretenLageundBedingungendurchdenverantwortlichenVorführoffiziernichtgegeben,mußdieVorführungunterbleibenabgebrochenwerden.

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