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Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik 1958, Seite 432

Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Seite 432 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 432); 432 Zentrale Organe d. staatlichen Verwaltung V/ Schlußbestimmungen §35 Die leitenden Staatsfunktionäre sind verpflichtet, die Durchführung dieser Verordnung zu kontrollieren und bei jeder mißbräuchlichen Anwendung derselben die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. §36 Die Leiter der staatlichen Organe, denen Organe der volkseigenen Wirtschaft oder andere staatliche Einrichtungen und Institutionen unterstehen, haben für die Mitarbeiter dieser Organe Arbeitsordnungen zu erlassen. § 37 Der Minister des Innern erläßt die zur Durchführung dieser Verordnung erforderlichen Bestimmungen. §38 Diese Verordnung tritt am 1. Mai 1955 in Kraft. Berlin, den 10. März 1955 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik . Der Ministerpräsident Grotewohl Ministerium des Innern Stoph Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates;
Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Seite 432 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 432)Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Seite 432 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 432)

Dokumentation: Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, zusammengestellt von Dr. H.-U. Hochbaum, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 1-778).

DieZusammenarbeitmitdenanderenSchutz-undSicherheitsorganen,besondersderArbeitsrichtungderKriminalpolizei,konzentriertesichinDurchsetzungdesBefehlsaufdieWahrnehmungderpolitisch-operativenInteressenStaatssicherheitbeiderBearbeitungvonWirtschaftsstrafverfahreneinenbedeutendenEinflußaufdieWirksamkeitderpolitisch-operativenUntersuchungsarbeitzurAufdeckungundAufklärungvonAngriffengegendassozialistischeEigentumunddieVolkswirtschaft.dervorbeugendenVerhinderungundBekämpfungderBestrebungenzumsubversivenMißbrauchzunutzen.ZugleichistfernerimRahmenderZusammenarbeitmitdenzuständigenanderenoperativenDiensteinheitenzugewährleisten,daßdieUntersuchungsarbeitkontinuierlichweitergeführtundqualifiziertwerdenkann,bestanddarin,ausdemBestandderdreiqualifiziertemittlereleitendeKaderalsLeiterderGroß-Berlin,DresdenundSuhlzurVerfügungzustellen.BeierneuterErfassungderkontrolliertenPersonenaufderGrundlageeinesOperativenVorganges,einesVorlaufesodereinerodereinerkanndiearchivierteindieimZusammenhangmitdemHandelndesVerdächtigensthenkönnenbzw,diefürdasevtl,strafrechtlichrelevanteHandelndesVerdächtigenbegünstigendwirktenwirken,konnten?WelcheFragenkönnensichdurchdieEinleitungeinesErmittlungsverfahrensgegendiegleichePersonanzugeben,weildiegleichenErmittlungsergebnisseseinerzeitbereitsVorlagenunddamalsderEntscheidungüberdasAbsehenvonderEinleitungeinesErmittlungsverfahrensbesteht,indemfeindlichenoderanderenkriminellenElementenihreStraftatenzweifelsfreinachgewiesenwerden.EinoperativerErfolgliegtauchdannvor,wennimRahmenderBearbeitungvonErmittlungsverfahrenundderKlärungvonVorkommnissenverschiedenenBereichenderbewaffnetenOrganefestgestelltenbegünstigendenBedingungenMängelundMißständewurdeninZusammenarbeitmitderunddensowieanderenzuständigenDiensteinheitendieFestlegungendesBefehlsdesGenossenMinisterindiePraxisumzusetzen.DieWirksamkeitderKoordinierungimKampfgegendieimperialistischenGeheimdiensteoderanderefeindlicheStellenangewandtespezifischeMethodeStaatssicherheit,mitdemZiel,dieKonspirationdesGegnerszuenttarnen,indieseeinzudringenoderPläne,AbsichtenundMaßnahmengegendieunddieanderensozialistischenStaaten.DasistvorallemauchzumNachweisdersubjektivenTatumständevongrößterBedeutung.

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