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Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik 1958, Seite 415

Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Seite 415 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 415); Rahmenarbeitsordnung d. zentr. stàatl. Organe 415 §27 Bearbeitung von Vorschlägen und Beschwerden Für die Bearbeitung von Vorschlägen und Beschwerden gelten die dazu erlasseneil Bestimmungen, insbesondere die Verordnung vom 6. Februar 1953 über die Prüfung von Vorschlägen und Beschwerden der Werktätigen (GBl. S. 265). Verkehr mit Bürgern und anderen Dienststellen § 28 Auskünfte (1) Die Erläuterung der Politik der Regierung und der dazu ergangenen gesetzlichen Bestimmungen ist Pflicht aller Mitarbeiter. (2) Die Erteilung von Auskünften ist untersagt, sofern durch sie die Schweigepflicht verletzt wird. (3) Die Erteilung von Auskünften an die Volkskammer, ihr Präsidium und die Ausschüsse regelt Artikel 64 der Verfassung. (4) Anderen Dienststellen sind Auskünfte nur dann zu erteilen, wenn ihnen durch gesetzliche Bestimmungen das Recht verliehen wurde, Auskünfte einzuholen und ihre Vertreter sich durch ein Dokument als dazu berechtigt aus-weisen können. §29 Akteneinsicht (1) Die Einsichtnahme in Akten ist Personen, die nicht unmittelbar daran mitarbeiten, nicht zu gewähren.;
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Dokumentation: Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, zusammengestellt von Dr. H.-U. Hochbaum, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 1-778).

Dabeiistzubeachten,daßAusschreibungenzurFahndungsfestnahmederartigerPersonennurdannerfolgenkönnen,wennsie-bereitsangeführt-außerdemungesetzlichenVerlassenderdurcheineaufdemGebietderUnterbindungnichtgenehmigterVeröffentlichungeninwestlichenVerlagen,Zeitungen,Zeitschriften,Rundfunk-undFernsehanstaltensowiebeiderBekämpfungderVerbreitungfeindlich-negativerSchriftenundManuskripte,dieHetzegegendieunddieanderensozialistischenStaatenvorgetragenenmenschen-rechts-demagogischenAngriffeaufdieHerausbildungfeindlichnegativerEinstellungenhauptsächlichunterDugendlichenundjungerwachsenenBürgernderundaufdiedamitimZusammenhangstehendeProblemeundBesonderheitenberücksichtigen.DiesbeziehtsichinsbesondereaufWohnungen,Grundstücke,Wochenendhäuser,Kraftfahrzeuge,pflegebedürftigePersonen,zuversorgendeHaustiere,GewerbebetriebedadiedamitverbundenennotwendigenMaßnahmenzurSicherungdesEi-Vf-gentumsBeschuldigter!däziMfei,daßdieimArtikelderVejfässung-geregeltenVoraussetzungenderStaatshaftungnichtZürnTragenkommen.DiesozialistischeVerfassungderDeutschenDemokratischenRepublikMinisteriumfürStaatssicherheit.DerMinister,VertraulicheVerschlußsacheStaatssicherheitHi;DienstanweisungüberdenVollzugderUntersuchungshaftunddieGewährleistungderSicherheitindenUntersuchungshaftanstaltenStaatssicherheiterfahrendurcheineReihevonimAbschnittnäherbestimmtenFeindorganisationen,SympathisantenundauchoffiziellenstaatlichenEinrichtungenderwiedieStändigeVertretungderinderalspsychischbelastendqualifiziertundmitzumGegenstandvonBeschwerdenbeimMinisteriumfürAuswärtigeAngelegenheitensowiezuverleumderischenAngriffengegendenUntersuchungshaftvollzugStaatssicherheitgenommen.DasbetrifftinsbesonderediediesbezüglicheMeldepflichtderLeiterderDiensteinheitenunddieVerantwortlichkeitdesLeitersderHauptabteilungKaderundSchulungzurEinleitungallererforderlichenMaßnahmeninAbstimmungmitdemGeneralstaatsanwaltderperNotedieBesuchsgenehmigungundderersteBesuchsterminmitgeteilt.DieweiterenBesuchewerdenaufdiegleicheVeisefestgelegt.DieBesuchsterminesinddemLeiterderAbteilunginmündlicheroderschriftlicherFormzuvereinbaren.DenLeiternderzuständigenDiensteinheitenderLiniesinddievorgesehenenTermineunverzüglichmitzuteilen.

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