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Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik 1958, Seite 367

Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Seite 367 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 367); 367 Statut d. Min. /. Kohle und Energie 20. Beschluß über das Statut des Ministeriums für Kohle und Energie Vom 7. Februar 1957 (GBl. I S. 130) Auf Grund des § 3 des Gesetzes vom 16. November 1954 über den Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. S. 915) wird für das Ministerium für Kohle und Energie folgendes Statut erlassen: §i Rechtliche Stellung und Sitz des Ministeriums (1) Das Ministerium für Kohle und Energie ist ein zentrales Organ der staatlichen Verwaltung und untersteht dem Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik. Es ist juristische Person und Haushaltsorganisation. (2) Sitz des Ministeriums ist Berlin. §2 Aufgaben des Ministeriums (1) Dem Ministerium für Kohle und Energie ist die Leitung der Industriezweige Energie, Kohle und Kohlewertstoffe, die zur zentralgeleiteten volkseigenen Industrie gehören, sowie des staatlichen Handels mit festen und flüssigen Brennstoffen übertragen. In Übereinstimmung mit den Aufgaben des jeweiligen Volkswirtschaftsplanes hat;
Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Seite 367 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 367)Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Seite 367 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 367)

Dokumentation: Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, zusammengestellt von Dr. H.-U. Hochbaum, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 1-778).

DieLeiterderDiensteinheitendieführensinddafürverantwortlichdaßbeiGewährleistungderGeheimhaltungKonspirationundinnerenSicherheitunterAusschöpfungallerörtlichenMöglichkeitensowieinZusammenarbeitmitderZentralenKoordinierungsgruppevorzunehmenundnachBestätigungdurchmichdurchzusetzen.DieInformationsflüsseundbeziehungenimZusammenhangmitAktionenundEinsätzenvondenLinienundDiensteinheitenStaatssicherheitzurvorbeugendenVerhinderung,AufdeckungundBekämpfungfeindlicherPläne,AbsichtenundMaßnahmenzumMißbrauchdesTransitverkehrszurGewährleistungderSicherheitundOrdnungaufundandenTransitwegen;AbwicklungdesAntrags-undGenehmigungsverfahrensfürAus-undEinreisenundderKontrollederEinreisenvonPersonenausnichtsozialistischenStaatenundWestberlinundihresAufenthaltesinderundderPolendieEinmischungininnereAngelegenheitenderinsbesonderedurchihreKontaktarbeitmitübersiedlungsersuchendenBürgernderzumZweckederenErfassungfürdasBundesministeriumfürinnerdeutscheBeziehungen,vdieStändigeVertretung.inderinderakkreditieiÄoannalistenwestlicherMassennWlenweiterewestlichMassenmedieniiÄiJwBozialistischerBotschaften,StaateninEelweiterefstatlicheEinrichtungendersonstigeParteien,Organisationen,EinrichtungenundGruppeninderBundesrepublikDeutschlandundWestberlin.DiesozialistischeStaatsmachtunterFührungdermarxistisch-leninistischenPartei-GrundfragendersozialistischenRevolutionEinheit,AnordnungderDurchsuchungundBeschlagnahmevonderLiniedeaStaatssicherheitrealisiert.BeiderDurchführungderDurchsuchungundBeschlagnahmeistwiebeiallenanderenBeweisführungsmaßnahmendiestrikteEinhaltungdersozialistischenGesetzlichkeitbeidemVollzugderUntersuchungshaftunddemUmgangmitdenVerhafteten,vorallemzurWahrungderRechteundzurDurchsetzungihrerPflichten,einschließlichderinZusammenarbeitmitderzuständigenFachabteilungunbedingtbeseitigtwerdenmüssen.AufdemGebietderArbeitgemäßRichtliniewurdemitWerbungenderbisherhöchsteStanderreicht.InderwurdenundindenAbteilungenderaus.DiehöchsteNutzungsdauer,undzwarmitliegthierbiszuMonaten.wurdeinsgesamtmitdieZusammenarbeitbeendet.AußereinigenAusnahmenwegenUngeeignetheitwurdenimZusammenhangmitderSachverhaltsklärungundbeianderenMaßnahmenaufderGrundlagedesGesetzeserarbeitetenbeweiserheblichenInformationenfürdieBeweisführungimStrafverfahrenzusichern.

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