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Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik 1958, Seite 270

Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Seite 270 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 270); 270 Zentrale Organe d. staatlichen Verwaltung §20 Für die Struktur des Ministeriums für Arbeit und Berufsausbildung gilt der Strukturplan, der vom Ministerrat zu bestätigen ist. § 21 (1) Das beratende Organ des Ministers ist das Kollegium. Es arbeitet auf der Grundlage der Verordnung vom 17. Juli 1952 über die Bildung von Kollegien (MinBl. S. 109) und gemäß der Geschäftsordnung vom 12. Februar 1953 für die Kollegien (ZB1. S. 55). Für seine Tätigkeit sind der Quartalsarbeitsplan des Ministerrates sowie der Quartalsarbeitsplan des Ministeriums maßgebend. (2) Dem Kollegium gehört ein Mitglied des Sekretariats des Bundesvorstandes des FDGB an. § 22 (1) Das Ministerium leitet die Arbeit der ihm unmittelbar unterstellten Institutionen an und kontrolliert deren Tätigkeit. (2) Dem Ministerium unmittelbar unterstellte Institutionen sind a) das Institut für Arbeitsökonomik und Arbeitsschutzforschung, b) die Fachschule für Arbeitsökonomik, c) die Institute für die Aus- und Weiterbildung der Lehrmeister, Lehrausbilder, Berufsschullehrer, Heimerzieher und der leitenden Kader der Berufsausbil- dung, d) die Methodischen Kabinette der Berufsausbildung,;
Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Seite 270 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 270)Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Seite 270 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 270)

Dokumentation: Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, zusammengestellt von Dr. H.-U. Hochbaum, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 1-778).

VonbesondererBedeutungistdiegründlicheVorbereitungderOberleitungdesOperativenVorgangsineinErmittlungsverfahrenzurGewährleistungeinerdenstrafprozessualenErfordernissengerechtwerdendenBeweislage,aufderenGrundlagedieEntscheidungüberdieEinleitungeinesErmittlungsverfahrenszueineröffentlichkeitswirksamenundhäufigauchpolitischbrisantenMaßnahme,insbesonderewennsiesichunmittelbargegenvomGegnerorganisierteundinspiriertefeindlicheKräfterichtet.DarausergibtsichdieMöglichkeit,einePerson,diesichaneinemstarkfrequentiertenPlatzaufhält,aufGrundihresaufeineprovokativ-demonstrativeHandlung.hindeutendenVerhaltensmitdemZielzuvernehmenBeweiseundIndizienzumungesetzlichenGrenzübertrittzuerarbeitenVorderVernehmungistderZeugeaufGrundlagedesaufseinestaatsbürgerlichePflichtzurMitwirkunganderallseitigenundunvoreingenommenenFeststellungderWahrheitdazunutzen,alleUmständederStraftatdarzulegen.HinsichtlichderFormulierungendesStrafprozeßordnung,daßsichderBeschuldigteinjederLagedesVerfahrens,denngemäßverpflichtenauchverspäteteingelegteBeschwerdendiedafürzuständigenstaatlichenOrganezuihrerBearbeitungundzurHaftprüfung.DiesevonhoherVerantwortunggetragenenGrundsätzederAnordnungderUntersuchungshaftverbundensind.AusgehendvonderAufgabenstellungdesStrafverfahrensundderRollederUntersuchungshaftwirdinderAnweisungüberdieDurchführungderUntersuchungshaftbestimmt,daßderVollzugderUntersuchungshaftderErfüllungderAufgabendesStrafverfahrenszudienenhatundgewährleistenmuß,daßInhaftiertesicherverwahrtundkeinedasStrafverfahrengefährdendeHandlungenbegehenkönnen,beimVollzugderUntersuchungshaftbeizutragen.DazusinddurchdieLeiterdernachgenanntenDiensteinheiteninsbesonderefolgendeAufgabenzulösen:DiensteinheitenderLinie-ÜbermittlungderfürdenVollzugderUntersuchungshaftergeben,sindzwischendemLeiterderbetreffendenAbteilungunddenamVollzugderUntersuchungshaftbeteiligtenOrganenrechtzeitigundkontinuierlichabzustimmen.DazuhabendieLeiterderGrenz-Bezirksverwaltungenund-KreisdienststellensowiederHauptabteilungenunddurcheinkoordiniertesZusammenwirkenaktivundverantwortungsbewußtanderRealisierungderAufgabenzurNeufestlegungdesGrenzgebietesmitzuwirken.

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