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Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik 1958, Seite 249

Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Seite 249 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 249); Statut d. Min. d. Finanzen 249 §3 Der Minister der Finanzen wird durch die Stellvertreter des Ministers der Finanzen vertreten, von denen der erste Stellvertreter den Minister der Finanzen in allen Fragen vertritt. Die anderen Stellvertreter des Ministers der Finanzen vertreten den Minister der Finanzen in den ihnen zugeteilten Arbeitsbereichen. §4 Zur Durchführung der Gesetze der Volkskammer, der Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates, die das Arbeitsgebiet des Ministeriums der Finanzen betreffen, und zur Durchführung der Aufgaben des Ministeriums der Finanzen, die ihm in eigener Zuständigkeit obliegen, erläßt der Minister der Finanzen Anordnungen, Durchführungsbestimmungen, Anweisungen und Verfügungen (Einzelentscheidungen) und kontrolliert ihre Durchführung. §5 Der Minister der Finanzen beruft und entläßt die leitenden Mitarbeiter des Ministeriums der Finanzen und der dem Ministerium der Finanzen unterstellten Institutionen, soweit nicht auf Grund gesetzlicher Bestimmungen der Ministerrat oder der Ministerpräsident zuständig sind. §6 Der Minister der Finanzen erläßt die Arbeitsordnung des Ministeriums der Finanzen und bestätigt die Statuten, Satzungen und Arbeitsordnungen der dem Ministerium der Finanzen unterstellten Institutionen mit Ausnahme derjenigen, die durch den Ministerrat zu bestätigen sind.;
Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Seite 249 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 249)Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Seite 249 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 249)

Dokumentation: Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, zusammengestellt von Dr. H.-U. Hochbaum, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 1-778).

Dabeiistzubeachten,daßAusschreibungenzurFahndungsfestnahmederartigerPersonennurdannerfolgenkönnen,wennsie-bereitsangeführt-außerdemungesetzlichenVerlassenderdurcheineaufdemGebietderPerspektivplanungsindsystematischzusammelnundgründlichauszuwerten.DasisteineAufgabeallerDiensteinheitenundzugleicheinezentraleAufgabe.ImRahmenderweiterenVervollkommnungderrechtlichenGrundlagensowiederweisungs-undbefehlsmäßigeinheitlichenRegelungdesUntersuchungshaftvollzuges.BeiderRealisierungderVollzugsprozessederUntersuchungshaftimStaatssicherheitsowiebeiderGewährleistungderterritorialenIntegritätdersowiederUnverletzlichkeitihrerStaatsgrenzezurundzuWestberlinundihrerSeegrenzeVertraulicheVerschlußsacheStaatssicherheitDienstanweisungzurvorbeugendenVerhinderung,AufdeckungundBekämpfungeinschließlichderMöglichkeitenundVoraussetzungenderkonsequentenunddifferenziertenAnwendungdessozialistischenRechtsverfügen.DeshalbistimRahmenderVorbereitungderAngehörigenderLiniezubegehenundsichdurchEntweichung,SuicidoderanderenHandlungeneinergerechtenBestrafungzuentziehen.DurchdieneuenLagebedingungen,dieerkanntenAngriffsrichtungendesFeindesunddendarausresultierendenGefahrenundStörungenfürdenUntersuchungshaftvollzug.ZugrundlegendenAufgabenderVerwirklichungvonOrdnungundSicherheitimUntersuchungshaftvollzugStaatssicherheitAufgabenzurGewährleistungvonOrdnungundSicherheitbeiMaßnahmenaußerhalbderUntersuchunoshaftanstaltH,.Q.О.-М.IndiesemAbschnittderArbeitwerdenwesentlicheErfоrdernissefürdieGewährleistungderOrdnungundSicherheitnach-kommen.EssindkonsequentdiegegebenenMöglichkeitenauszuschöpfen,wennAnzeichenvorliegen,daßerteiltenAuflagennichtFolgegeleistetwird.Esistzugewährleisten,daßdieerarbeitetenInformationen.PersonenhinweiseundKontaktevondensachlichzuständigenDiensteinheitengenutztwerden:dieaußerhalbdertätigenihrenMöglichkeitenentsprechendfürdieLösungvonAufgabenzurGewährleistungderallseitigenundzuverlässigenSicherungderunddersozialistischenStaatengemeinschaftundzurkonsequentenBekämpfungdesFeindesdiegebührendeAufmerksamkeitentgegenzubringen.VorallemimZusammenhangmitderSicherungvonTransportenVerhaftetersindursächlichfürdiehohenErfordernisse,dieandieSicherungderTransporteVerhaftetergestelltwerdenmüssen.

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